Elektrotechnik
|
Schutzmaßnahmen
|
Installationstechnik
Schutzart für die Steckdosen einer Zimmerei
ep4/2010, 1 Seite
Zimmereien und Schreinereien gehören zu
den Räumen und Orten in denen ein besonderes
Brandrisiko besteht, d. h. sie zählen
zu den feuergefährdeten Betriebsstätten. Gemäß
DIN VDE 0100-482 (VDE 0100-482) [1]
können das solche Räume sein, bei denen ein
erhöhtes Brandrisiko durch die gelagerten
oder zu verarbeiteten Materialien entstehen
kann. Hierzu zählt auch und insbesondere die
Ansammlung von Staub, was beispielsweise
in Scheunen, Holzverarbeitungswerkstätten,
Papier- und Textilfabriken oder ähnlichen Bereichen
gegeben ist. Im Abschnitt 482.1.3 von
[1] ist festgelegt, dass die installierten elektrischen
Betriebsmittel für feuergefährdete
Betriebsstätten geeignet sein müssen und
mindestens der Schutzart IP5X entsprechen
müssen, wenn mit möglicher Ansammlung
von Staub und/oder Fasern zu rechnen ist.
Wenn das Betriebsmittel selbst diese Schutzart
nicht erfüllen kann, dann muss das Betriebsmittel
in ein Gehäuse mit entsprechender
Schutzart eingebaut werden. Diese Möglichkeit
dürfte sich bei Steckdosen ausschließen.
Da in dem in der Frage angeführten Betrieb mit einer erhöhten Ansammlung von Staub gerechnet werden muss, ergibt sich also, dass die Steckdosen (und alle andern elektrischen Betriebsmittel auch) mindestens der Schutzart IP5X entsprechen müssen. Da Wasserschutz hierbei keine vordergründige Rolle spielt, ist der Hinweis auf die Verwendung von „Feuchtraum-Steckdosen“ nicht relevant.
In solchen Bereichen ist in erster Linie der Fremdkörperschutz (d. h. Staubschutz) von Bedeutung, daher gibt es auch nur für die erste Datenstellung eine Festlegung in der Norm. Die zweite Datenstelle (Wasserschutz) muss entsprechend den zu erwartenden Umgebungsbedingungen ausgewählt werden. Der Schutzgrad IPX4 wäre sicher nicht unbedingt notwendig. Vermutlich wird es aber bei IP5X nur solche Steckdosen mit mindestens IP54 geben, wobei die höhere Wasserschutzart nicht nachteilig ist.
Lediglich in solchen Bereichen, in denen die erhöhte Feuergefährdung durch andere leicht entzündliche Stoffe (andere als Staub und/ oder Fasern) entsteht, reicht als Mindestschutzart IP4X aus (siehe diesbezüglich die nationale „Grauschattierung“ in Abschnitt 482.1.3 von [1]).
Ob es seitens der BG oder des VdS (außer der Richtlinie zur Schadenverhütung VdS 2033 „Feuergefährdete Betriebsstätten und gleichzustellende Risiken“ [2]) noch weitergehende Forderungen gibt, ist mir nicht bekannt. Es sei aber auch noch darauf hingewiesen, dass es neben der Festlegung der Schutzart noch weitergehende Festlegungen in der Norm [1] gibt, z. B. die Forderung nach Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (RCDs) mit einem Bemessungsdifferenzstrom IΔN ≤ 300 mA für alle Stromkreise. Jedoch gelten auch hier die Anforderungen aus der DIN VDE 0100-410 [3] bezüglich des zusätzlichen Schutzes durch Fehlerstrom- Schutzeinrichtungen (RCDs) mit einem Bemessungsdifferenzstrom von maximal 30 mA für Steckdosen bis 20 A. Für Steckdosen zur Verwendung von tragbaren Betriebsmitteln im Freien liegt die Grenze für den Bemessungsstrom bei 32 A.
Da in dem in der Frage angeführten Betrieb mit einer erhöhten Ansammlung von Staub gerechnet werden muss, ergibt sich also, dass die Steckdosen (und alle andern elektrischen Betriebsmittel auch) mindestens der Schutzart IP5X entsprechen müssen. Da Wasserschutz hierbei keine vordergründige Rolle spielt, ist der Hinweis auf die Verwendung von „Feuchtraum-Steckdosen“ nicht relevant.
In solchen Bereichen ist in erster Linie der Fremdkörperschutz (d. h. Staubschutz) von Bedeutung, daher gibt es auch nur für die erste Datenstellung eine Festlegung in der Norm. Die zweite Datenstelle (Wasserschutz) muss entsprechend den zu erwartenden Umgebungsbedingungen ausgewählt werden. Der Schutzgrad IPX4 wäre sicher nicht unbedingt notwendig. Vermutlich wird es aber bei IP5X nur solche Steckdosen mit mindestens IP54 geben, wobei die höhere Wasserschutzart nicht nachteilig ist.
Lediglich in solchen Bereichen, in denen die erhöhte Feuergefährdung durch andere leicht entzündliche Stoffe (andere als Staub und/ oder Fasern) entsteht, reicht als Mindestschutzart IP4X aus (siehe diesbezüglich die nationale „Grauschattierung“ in Abschnitt 482.1.3 von [1]).
Ob es seitens der BG oder des VdS (außer der Richtlinie zur Schadenverhütung VdS 2033 „Feuergefährdete Betriebsstätten und gleichzustellende Risiken“ [2]) noch weitergehende Forderungen gibt, ist mir nicht bekannt. Es sei aber auch noch darauf hingewiesen, dass es neben der Festlegung der Schutzart noch weitergehende Festlegungen in der Norm [1] gibt, z. B. die Forderung nach Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (RCDs) mit einem Bemessungsdifferenzstrom IΔN ≤ 300 mA für alle Stromkreise. Jedoch gelten auch hier die Anforderungen aus der DIN VDE 0100-410 [3] bezüglich des zusätzlichen Schutzes durch Fehlerstrom- Schutzeinrichtungen (RCDs) mit einem Bemessungsdifferenzstrom von maximal 30 mA für Steckdosen bis 20 A. Für Steckdosen zur Verwendung von tragbaren Betriebsmitteln im Freien liegt die Grenze für den Bemessungsstrom bei 32 A.
Quellen
DIN VDE 0100-482 (VDE 0100-482):2003-06 Errichten von Niederspannungsanlagen Teil 4: Schutzmaßnahmen Kapitel 48: Auswahl von Schutzmaßnahmen Hauptabschnitt 482: Brandschutz bei besonderen Risiken oder Gefahren.
VdS 2033:2007-09 Elektrische Anlagen in feuergefährdete Betriebsstätten und diesen gleichzustellende Risiken; Richtlinien zur Schadenverhütung.
DIN VDE 0100-410 (VDE 0100-410:2007-06 Errichten von Niederspannungsanlagen Schutzmaßnahmen, Schutz gegen elektrischen Schlag.
Autor
- W. Hörmann
Downloads
Top Fachartikel
In den letzten 7 Tagen:
Sie haben eine Fachfrage?