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Satelliten-Antenne an Carport installieren

ep10/2019, 1 Seite

An einem Carport soll neben einem Wohnhaus mit drei Etagen eine Satelliten-Antenne installiert werden. Muss diese Satelliten-Antenne geerdet werden oder reicht es aus, sie in den Potentialausgleich des Wohnhauses einzubeziehen? Im Haus gibt es keinen Fundamenterder. Muss ein Fundamenterder nachgerüstet werden? Ist eine Erdungsanlage notwendig und wie könnte diese realisiert werden? Müssen Tiefenerder immer aus V4A bestehen und mindestens 2,5 m eingetrieben werden?


Zur Beantwortung dieser Praxisanfrage ist es notwendig die normativen Anforderungen der DIN EN 60728-11 (VDE 0855-1)[1] herauszuarbeiten.

Hinweis. Momentan wären hier drei Optionen möglich:

  • DIN EN 60728-11 (VDE 0855-1):2019-02[1].

  • Anwendung der Ausgabe DIN EN 60728-11 (VDE 0855-1):2017-10 [2] bis zum Ende der Übergangsfrist am 09.11.2021.

  • Anwendung der Ausgabe DIN EN 60728-11 (VDE 0855-1):2011-06 [3] bis zum Ende der Übergangsfrist am 26.05.2020.

Vom Unterzeichner dieser Antwort wird dieser Praxisfall sowohl nach der DIN EN 60728-11 (VDE 0855-1):2019-02[1] als auch DIN EN 60728-11 (VDE 0855-1):2017-10[2] beurteilt.

Zur Beantwortung der Fragestellungen. Nach Abschnitt 11.2.3 bzw. dem Flussdiagramm (Bild 10) der DIN EN 60728-11 (VDE 0855-1)[1], [2] wäre nach der Analyse des Unterzeichners dieser Antwort eine „Erdung der Empfangsanlage“ und die Errichtung des Potentialausgleichs nach Bild 15 der DIN EN 60728-11 (VDE 0855-1)[1], [2] erforderlich.

Hinweis. Nach Einschätzung des Unterzeichners dieser Antwort ist in dem hier vorliegenden Fall ein direkter Blitzeinschlag in die Antennenanlage nicht auszuschließen, was die „Erdung der Antennenanlage bzw. der Empfangsanlage notwendig macht. Die Installation eines kompletten Blitzschutzsystems (LPS) für das komplette Gebäude allerdings ist nach den vorliegenden Informationen und einer Risikoanalyse nach DIN EN 62305-2 (VDE 0185-305-2)[4] nicht erforderlich.

Bezüglich der zulässigen Varianten der Ausführung der Erdungsanlage wird auf Abschnitt 11.3.3 der DIN EN 60728-11 (VDE 0855-1 [1], [2] verwiesen. Dort heißt es: „Die Erdungsanlage muss nach einer der folgenden, in Bild 18 gezeigten Arten ausgeführt werden:

  • Verbindung mit der Erdungsanlage des Gebäudes;

  • Verbindung mit

  • wenigstens zwei horizontalen Erdern von mindestens jeweils 2,5 m Länge, mit einem Winkel größer 60° verlegt, mindestens 0,5 m tief und mindestens 1 m vom Fundament entfernt (Bild 18 c)) oder

  • mit einem vertikalen oder schrägen Erder von mindestens 2,5 m Länge oder zwei senkrechten Erdern von mindestens 1,5 m Länge in einem Abstand zueinander von 3 m mindestens 0,5 m tief verlegt und mindestens 1 m vom Fundament entfernt (Bild 18 b)“.

Fazit. Es wäre somit nicht notwendig, einen Fundamenterder oder einen Ringerder nachzurüsten (wenn dies überhaupt bei einem bestehenden Gebäude noch möglich wäre).

Nach den normativen Anforderungen müssen optional verwendbare Tiefenerder (auch wenn dies vom Unterzeichner dieser Antwort ausdrücklich empfohlen wird) nicht aus dem Werkstoff V4A gefertigt sein.

Literatur

DIN EN 60728-11 (VDE 0855-1):2019-02 Kabelnetze für Fernsehsignale, Tonsignale und interaktive Dienste – Teil 11: Sicherheitsanforderungen.

DIN EN 60728-11 (VDE 0855-1):2017-10 (zurückgezogen) Kabelnetze für Fernsehsignale, Tonsignale und interaktive Dienste – Teil 11: Sicherheitsanforderungen.

DIN EN 60728-11 (VDE 0855-1):2011-06 (zurückgezogen) Kabelnetze für Fernsehsignale, Tonsignale und interaktive Dienste – Teil 11: Sicherheitsanforderungen.

DIN EN 62305-2 (VDE 0185-305-2):2013-02 Blitzschutz – Teil 2: Risiko-Management.


Autor
  • F. Ziegler
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