Skip to main content 
Betriebsführung | Arbeits- und Gesundheitsschutz

Risikoschutz für die rollende Werkstatt

ep10/2003, 4 Seiten

Ist der Elektromeister mit dem Werkstattwagen unterwegs, trägt er die Verantwortung für die hochwertige technische Ausstattung sowie für teures Installationsmaterial und Werkzeug. Kommt es zum Unfall, wird Material entwendet, oder es kommt gar zu Einflüssen höherer Gewalt – dann hilft eine Autoinhaltsversicherung zumindest finanziell aus der Not.


Vor dem Schaden klug sein Auf deutschen Straßen werden jährlich Transportgüter im Wert von vielen Millionen Euro beschädigt, geraubt oder gestohlen. Es verschwinden oft ganze Wagenladungen einschließlich teurer Werkzeuge, Maschinen und Materialien. Für den Betroffenen ist das vor allem dann sehr ärgerlich, wenn gerade Termindruck für die Auftragsrealisierung beim Kunden besteht. Derartige Probleme mit dem Auftraggeber sind sicher nicht völlig auszuschließen, jedoch kann man sich mit einer Autoinhaltsversicherung, auch bezeichnet als Werkverkehrsversicherung, zumindest gegen hohe finanzielle Verluste wappnen. Nicht gedacht ist die Autoinhaltspolice für Unternehmer, die das Gut gewerbsmäßig für Dritte transportieren, also Frachtführer. Dafür ist die Verkehrshaftungs-Versicherung zuständig. Was die Versicherung deckt Mit der Werkverkehrs- bzw. Autoinhaltsversicherung sind die eigenen Lieferungen und Ladungen, die mit eigenen Fahrzeugen zu eigenen Zwecken transportiert werden, gegen bestimmte Gefahren versichert. Beispielsweise dann, wenn der Handwerksmeister Werkzeuge und Materialien zur Baustelle schafft oder mit Werkzeugen und Material zwischen Kunden und Werkstatt hin- und herpendelt oder auch Kundengeräte zur Reparatur hin-und hertransportiert. Das „mobile Büro“, oft ausgestattet mit teurer Hard- und Software, kann ebenfalls mit versichert werden. Hier ist bei Vertragsabschluss jedoch auf eine entsprechend hohe Versicherungssumme achten. Die Werkverkehrsversicherung ist mit unterschiedlichem Deckungsumfang erhältlich - von der Minimalvariante bis zum Mehrfachpaket. Dementsprechend abgestuft sind auch die zu zahlenden Prämien. Im klassischen Paket ist die Ladung gegen Transportmittelunfall, Brand, Blitzschlag und Explosion versichert. Die Versicherung leistet außerdem finanziellen Ersatz, wenn das Transportgut infolge höherer Gewalt wie Lawinen, Steinschlag oder Überschwemmung beschädigt oder vernichtet wird. Sie kommt bei einem Unfall für Beulen, Kratzer, Schrammen, Farb-, Lack- oder Emailleabsplitterung und andere Schäden am Fahrzeuginhalt auf. Das kann bei einem Crash mit einem anderen Fahrzeug passiert sein - aber auch, wenn „zufällig“ ein Baum im Weg stand, oder der Liefer- und Werkstattwagen bei glatter Fahrbahn erst ins Schlingern geraten und schließlich umgestürzt ist. Waren und Material sind zum Neuwert versichert. Notwendige Reparaturkosten übernimmt die Versicherung maximal bis zum Wert der versicherten Ware. Werkzeuge und Kundengeräte werden nicht von jedem Anbieter zum Neuwert ersetzt. Ein Teil der Gesellschaften kommt lediglich für den Zeitwert auf. Wem an einer Neuwertversicherung gelegen ist, der sollte dies bei Vertragsabschluss prüfen. Wofür der Versicherer nicht aufkommt Schäden durch Verrutschen der Ladung, beispielsweise durch scharfes Bremsen, aufgrund von Schlaglöchern, Reifenpannen usw. gelten bei den Standard-Paketen in der Regel nicht als Unfallschäden und sind folglich auch nicht mit versichert. Der Versicherer zahlt ebenfalls nicht in den in Tafel genannten Fällen. Wenn das Fahrzeug länger steht Auch wenn das Fahrzeug parkt, bleibt die Ladung versichert: Die Versicherung springt ein, wenn Diebe die Wagenladung „mitgehen“ Elektropraktiker, Berlin 57 (2003) 10 762 BETRIEBSFÜHRUNG Autor Carla Fritz, freie Fachjournalistin, Berlin Risikoschutz für die rollende Werkstatt Ist der Elektromeister mit dem Werkstattwagen unterwegs, trägt er die Verantwortung für die hochwertige technische Ausstattung sowie für teures Installationsmaterial und Werkzeug. Kommt es zum Unfall, wird Material entwendet, oder es kommt gar zu Einflüssen höherer Gewalt - dann hilft eine Autoinhaltsversicherung zumindest finanziell aus der Not. Die Versicherung zahlt nicht: · Wenn grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz im Spiel waren · Für Schäden infolge Sabotage, Beschlagnahme, Aufruhr, Plünderung und Unruhen, kriegsähnlicher Ereignisse und Kriegen · Wenn die Fahrzeuge selbst bestimmten Anforderungen nicht genügen: Offene oder offen gebaute Lieferwagen entsprechen nicht den vorgeschriebenen Bedingungen. Sind Kfz und Hänger nicht zumindest mit einer Plane oder Vergleichbarem abgedeckt, ist der Diebstahl von Waren und Werkzeugen von vornherein nicht mitversichert, maximal nur dann, wenn das Fahrzeug samt Ladung "verschwunden" ist · Für fest mit dem Auto verbundene Teile wie z. B. ein Auto-Radio, dafür ist eine Auto-Kaskoversicherung abzuschließen · Wenn die handelsübliche Verpackung mangelhaft bzw. schon zu Fahrtbeginn beschädigt war oder ganz fehlte · Bei Konstruktions-, Fabrikations- und Materialfehlern · Bei Verzögerungen in der Beförderung aus irgendwelchen Gründen oder bei Transportschwierigkeiten und für Folgen bei Nichteinhaltung der vertraglich vereinbarten Lieferfristen beim Kunden Tafel Nicht versicherte Risiken lassen und im schlimmsten Fall das Fahrzeug gleich dazu. Brechen Diebe in das Fahrzeug ein und rauben es aus, ersetzen die Versicherer auch diesen Schaden. Hier gibt es allerdings gewisse Einschränkungen und bestimmte Bedingungen, woran ein Schadenersatz geknüpft wird: So muss das Fahrzeug mit seiner Ladung am Tag bei einer längeren als zweistündigen Parkdauer an einem sicheren Ort abgestellt werden. Das kann eine verschlossene Garage oder ein umfriedeter Platz sein. Nachts - von 22.00 bis 6.00 Uhr - sind Garage oder bewachter Parkplatz generell Pflicht. Nur notfalls lassen die Versicherer auch ein umfriedetes Anwesen gelten. Diese so genannte Nachtzeitklausel, die sich in dieser oder ähnlichen Form in fast allen Versicherungsbedingungen wiederfindet, kann bei einigen Anbietern gegen Prämienaufschlag zusätzlich vereinbart werden. Der Versicherte hat dadurch mehr Spielraum für Abstellmöglichkeiten. Extras kosten mehr In der Regel legen die Versicherer eine Mindestprämie pro Fahrzeug fest. Wer mehrere Fahrzeuge versichert, fährt kostenseitig günstiger. Die Gesellschaften gewähren dann Flottenrabatt von beispielsweise zehn Prozent. Beim so genannten Pauschalsystem errechnet sich die Prämie aus dem Höchstladewert pro Fahrzeug. Die Gesellschaften begrenzen dabei aber den Höchstladewert - beispielsweise auf 25 000 Euro. Auf Anfrage und gegen Mehrprämie kann man sich jedoch über diesen Wert hinaus versichern lassen. Teurer wird es ebenfalls, wenn z. B. Unterhaltungselektronik zur Ladung gehört. Dann verlangt die Gesellschaft meist 20 Prozent mehr Prämie verglichen mit dem sonst üblichen Betrag. Vor allem für die Absicherung des Falls, dass Einbrecher am Liefer- und Werkstattwagen zugange sind und ganze Ladungen entwenden, wird häufig eine Selbstbeteiligung gefordert. Diese kann zum Beispiel 20 Prozent des Schadens betragen oder auch als Festbetrag vereinbart werden. Eine höhere Versicherung der Ladung ist meist generell an bestimmte Auflagen gebunden wie beispielsweise an das Vorhandensein einer Alarmanlage, einer Wegfahrsperre und anderer Diebstahlsicherungen sowie an entsprechende Selbstbehalte. Die Autoinhaltspolice kommt bis zu bestimmten Höchstgrenzen auch für die persönliche Habe der Insassen auf - für Bargeld und Telefonkarten z. B. bis 250 Euro. Wer Waren, Werkzeuge und Werkstatteinrichtung noch umfassender absichern möchte, entscheidet sich für eines der Pakete mit größerem Versicherungsschutz. Die Police gilt dann z. B. auch für Transporte in EU-Staaten und die Schweiz. Sie deckt zusätzliche Gefahren wie Notbremsung und Ausweichmanöver sowie Be- und Entladeschäden. Darüber hin- Elektropraktiker, Berlin 57 (2003) 10 764 BETRIEBSFÜHRUNG Beispiel: Jahresbeitragssatz von 2,95 % der Versicherungssumme für Waren, Material und Werkzeuge aller Art. Dieser Jahresbeitragssatz kann reduziert werden: 2,95 % Bei . . . um Ausschluss von Diebstahl und Vandalismus zwischen 22.00 und 6.00 Uhr 1,00 % Ausschluss von Be- u. Entladeschäden 0,50 % Geltungsbereich begrenzt auf die Bundesrepublik Deutschland 0,20 % Mindestjahresbeitrag: 125 Euro, zzgl. gesetzlicher Versicherungsteuer von 15 Prozent. Quelle: WÜBA aus kommt sie nicht nur für Diebstahl aus dem verschlossenen Fahrzeug, sondern auch für Vandalismusschäden auf. Wichtig: Dieser Schutz gilt - begrenzt auf eine bestimmte Höhe - auch über Nacht, wenn das Fahrzeug unbeaufsichtigt ist und außerhalb der Garage oder verschlossener Höfe steht. Ware, Material und Werkzeuge sind dann z. B. bis 5 000 Euro versichert. Die Versicherung übernimmt, wenn erforderlich, auch bis zu 1 000 Euro Lagerkosten. Allerdings kosten diese Extras entsprechend mehr. Dem Handwerker ist es freigestellt, auf den einen oder anderen kostspieligen Baustein zu verzichten (siehe Kasten Seite 764). Große Bandbreite - aber wenig Transparenz Viele Gesellschaften bieten diese Police an - jedoch zu ihren eigenen speziellen Bedingungen. Daher ist es nicht möglich, allein aus einem Prämienvergleich Rückschlüsse zum Leistungsumfang der Versicherung zu ziehen. „Einbruch in das Fahrzeug und Diebstahl des Kfz sind die häufigsten Schadenursachen. Auch Transportmittelunfälle und Brände kommen oft vor“, betont WÜBA-Manager Stephan Plückthun. Fast alle am Markt angebotenen Policen beinhalten dafür einen Versicherungsschutz. Der Großteil der Gesellschaften versichert meist nur die klassischen Risiken, die zu empfindlichen und Existenz bedrohenden Schäden führen können. Einige versichern darüber hinaus solche Gefahren, die relativ häufig vorkommen, jedoch kaum Totalschäden nach sich ziehen. Dazu gehören beispielsweise das Be- und Entladen der Ware. Auch die so genannte Domizilklausel - Parkort des Fahrzeugs - kann weitgehender gefasst werden. Wichtig können solche Vereinbarungen in dem Fall sein, wenn Mitarbeiter den Transporter oder Werkstattwagen mit nach Hause nehmen müssen, um von dort gleich am anderen Morgen zum Kunden zu starten. Es kommt vorrangig darauf an, was für den Handwerker Vorrang besitzt. Die Versicherungsbandbreite am Markt ist groß. Es existieren auch die verschiedensten Zwischenvarianten - je nachdem, was im speziellen Fall noch mitversichert werden soll. Der Unternehmer sollte sich im Zweifel von fachkundiger Stelle beraten lassen. Die Antragstellung sollte stets mit Sorgfalt und ohne Zeitdruck durchgeführt werden. Einige wichtige Hinweise sind hier zusammengefasst (Tafel ). BETRIEBSFÜHRUNG · Den Versicherungsantrag so genau wie möglich ausfüllen, um durch Ungenauigkeiten und Unvollständigkeit den Risikoschutz nicht zu gefährden · Detaillierte Angaben notwendig zum Autoinhalt, zur transportierten Warenart, Fahrzeugtyp inkl. Kennzeichen (nicht immer erforderlich) · Richtige Angaben zum jeweiligen Höchstladewert, um eine Unterversicherung zu vermeiden · Im Zweifelsfall bei Antragstellung genau nachfragen und sich den Umfang des Risikoschutzes bestätigen lassen, insbesondere bei Nutzung von Spezialfahrzeugen · Prüfen, ab wann genau der Versicherungsschutz einsetzt, da dieser meist erst mit Zahlung der ersten Prämie und nicht automatisch am Tag der Antragsstellung beginnt · Wenn zeitlich erforderlich, vorläufige Deckung beantragen · Änderungen zum Transportinhalt, Fahrzeug oder zum Höchstladewert dem Versicherer umgehend und möglichst schriftlich mitteilen · Wenn ein Auftrag das Maximum der Versicherungssumme übersteigt, den Versicherer/Makler konsultieren und Höchstbetrag kurzfristig erhöhen lassen Tafel Wichtige Hinweise Elektropraktiker, Berlin 57 (2003) 10 765

Autor
  • C. Fritz
Sie haben eine Fachfrage?