Die eigene Berufsunfähigkeit (BU) als Folge von Krankheit oder Unfall privat absichern – das rangiert oftmals weit hinten auf der Prioritätenliste. Aber gerade Selbstständige und Freiberufler sind im Ernstfall auf die private Berufsunfähigkeitsrente angewiesen. Oftmals bestehen keine oder kaum Ansprüche an die gesetzliche Rentenversicherung. Für jüngere Jahrgänge ab 1961 fällt die gesetzliche BU-Rente bekanntlich ohnehin flach (Bild 1). Sie können allenfalls mit einer gesetzlichen Erwerbsminderungsrente rechnen.