Betriebsführung
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Arbeits- und Gesundheitsschutz
Risiko Berufsunfähigkeit
ep8/2003, 2 Seiten
Rechtzeitig vorsorgen Obwohl jeder Vierte seine bisherige Arbeit aufgeben muss, weil Krankheit oder Unfall ihn dazu zwingen, hat nur etwa jeder Zehnte hierzulande für diesen Fall privat vorgesorgt. Rückenleiden, Krebs, aber auch psychische Erkrankungen sind zunehmend die Auslöser. Jährlich werden etwa 200 000 Bundesbürger berufs- bzw. erwerbsunfähig. Wer im Fall der Fälle nicht zum „Almosenempfänger“ werden will, sollte rechtzeitig selbst vorsorgen. Eine private Berufsunfähigkeitspolice ist deshalb unverzichtbar. Sie gehört - auch nach Einschätzung von Verbraucherschützern - neben der Privathaftpflichtpolice und der Risikolebensversicherung zu den wichtigsten Policen im Privatbereich. Die Berufsunfähigkeitsversicherung springt mit einer Rente ein, wenn man unfall- oder krankheitsbedingt den Beruf an den Nagel hängen muss. Bei der so genannten Staffelregelung fließt die anteilige BU-Rente schon ab einer Berufsunfähigkeit von 25 oder 33 Prozent. Bei der Pauschalregelung gilt das Alles-oder-Nichts-Prinzip. Wer zu 50 Prozent berufsunfähig ist, bekommt die volle Rente. Darunter gibt es nichts. Betroffene erhalten die private BU-Rente für die Dauer der Berufsunfähigkeit oder bis zum vereinbarten Ablauf der Versicherung. Solo oder im Paket Die private Berufsunfähigkeitsversicherung kann allein oder als Zusatzversicherung zu einer Kapital bildenden Lebensversicherung oder einer privaten Rentenversicherung abgeschlossen werden. Als Zusatzversicherung ist sie günstiger und hat den Vorteil, dass die Lebens- oder Rentenversicherung im Fall der Berufsunfähigkeit beitragsfrei weiterläuft. Wer hierzu noch eine BU-Rente absichern will, muss dies extra vereinbaren. Existenzgründer fahren am besten mit dem Kombi-Paket aus Risikolebensversicherung und Berufsunfähigkeitszusatzversicherung (BUZ). Vom Preis her nimmt sich das Paket kaum etwas mit dem BU-Einzelvertrag, sichert aber zusätzlich noch den Todesfall des Hauptverdieners ab. Bei Vertragsabschluss sollte man sich deshalb vergewissern, ob tatsächlich die Zahlung einer BU-Rente vereinbart ist und nicht die bloße Beitragsfreistellung für eine Lebenspolice im Falle von Berufsunfähigkeit. Nichts dem Zufall überlassen Wie gut Sie mit einer Berufsunfähigkeitspolice für den Notfall abgesichert sind, haben Sie nicht zuletzt selbst in der Hand. Eine ausreichend lange Policenlaufzeit - mindestens bis zum 60. Lebensjahr - plus Absicherung einer auskömmlichen Rente gehören dazu. Wie hoch die private Berufsunfähigkeitsrente (BU) sein muss, ergibt sich aus den laufenden Lebenshaltungskosten plus Ausbildungskosten der Kinder - abzüglich einer eventuellen gesetzlichen Berufsunfähigkeitsrente sowie eventuell weiterer Einkünfte. Das ist die viel zitierte Versorgungslücke, mit der auch Versicherungsvermittler hauptsächlich argumentieren - häufig allerdings, ohne den Bedarf des Kunden genau zu kennen. Daher ist die BU-Rente für den Hauptverdiener meist von vornherein zu knapp bemessen. Es werden oft nur Minirenten von wenigen hundert Euro vereinbart. Maßstab für die private Absicherung sollte das Nettoeinkommen des Hauptverdieners sein: Es sollte schon eine monatliche BU-Rente ab mindestens 1000 Euro aufwärts für den Hauptverdiener - je nach Verdienst und Bedarf - abgesichert werden. Dazu raten auch Verbraucherschützer. Wer bei Berufsunfähigkeit eventuell noch gesetzliche und betriebliche Renten zu erwarten hat, wird das ins Kalkül ziehen. Zudem sollte man sich eine spätere Aufstockung, ohne erneute Gesundheitsprüfung, vorbehalten. Bei den so genannten Lebensphasenmodellen, die neuerdings im Angebot sind, ist das möglich. Wie hoch eventuelle gesetzliche Ansprüche ausfallen, kann man sich beim zuständigen gesetzlichen Rententräger ausrechnen lassen. Auf schnellem Weg geht das auch über das Internet unter www.dia-vorsorge.de, der Website des Deutschen Instituts für Altersvorsorge. Kostenfaktor Berufsrisiko Wie teuer eine BU-Police ist, hängt von vielen Umständen ab. Berufsgruppen mit schwerer körperlicher Tätigkeit und hoher Unfallgefahr müssen für den gleichen BU-Risikoschutz wesentlich mehr berappen als die nach Lesart der Versicherer „guten Risiken“ wie Ärzte, Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer und andere Akademiker. Eingestuft in die niedrigste Risikogruppe 1 - im meist vierstufigen Risikoraster der Ge-Betriebsführung Elektropraktiker, Berlin 57 (2003) 8 600 Risiko Berufsunfähigkeit C. Fritz, Berlin Die eigene Berufsunfähigkeit (BU) als Folge von Krankheit oder Unfall privat absichern - das rangiert oftmals weit hinten auf der Prioritätenliste. Aber gerade Selbstständige und Freiberufler sind im Ernstfall auf die private Berufsunfähigkeitsrente angewiesen. Oftmals bestehen keine oder kaum Ansprüche an die gesetzliche Rentenversicherung. Für jüngere Jahrgänge ab 1961 fällt die gesetzliche BU-Rente bekanntlich ohnehin flach (Bild ). Sie können allenfalls mit einer gesetzlichen Erwerbsminderungsrente rechnen. Carla Fritz ist freie Fachjournalistin, Berlin. Autor 103 504 322 509 180 694 472 601 184 368 615 281 473 107 1 028 572 1998 1999 2000 2001 Berufsunfähigkeitsversicherungen Anzahl der Verträge 1998 1999 2000 2001 Versichrungssumme in Millionen Euro 12 006 32 190 21 533 50 555 22 003 68 146 49 656 111 796 Neuzugänge Bestand Quelle: GDV Der Wegfall der gesetzlichen BU-Rente für jüngere Jahrgänge hat zu einem Anstieg bei der privaten Absicherung gegen Berufsunfähigkeit geführt Quelle: GDV sellschaften - zahlen sie oftmals mehrere hundert Euro weniger als der Malermeister aus der höchsten Risikogruppe 4. Buchhalter, Bankkaufleute und Sachbearbeiter usw. finden sich meist in Gruppe 2 - normales Risiko - wieder. Verkäufer, Feinmechaniker und ähnliche Berufsgruppen mit überwiegend handwerklicher bzw. leichter körperlicher Tätigkeit landen ohne besondere Unfallgefahr nach dieser Einteilung in Gruppe 3 - erhöhtes Risiko. Jede Gesellschaft hat allerdings ihre eigenen Vorstellungen davon, welche Berufe besonders gefährlich sind und welche weniger. Die Einstufung in die entsprechende Risikogruppe kann daher von Anbieter zu Anbieter verschieden ausfallen. Bei der Prämienberechnung sieht der Antragsteller zumeist ziemlich alt aus. Jedes Lebensjahr fällt ins Gewicht. Nikotingenuss, überflüssige Pfunde, längst vergangene und neue Krankheiten, ja sogar „Zipperlein“ addieren sich außerdem zu saftigen Prämienzuschlägen. Umgekehrt können Nichtraucher bei einigen Gesellschaften durchaus günstiger wegkommen. Auch fallen die Verwaltungs- und Vermittlerkosten der jeweiligen Gesellschaft ins Gewicht. Qualitäts- und Preisvergleiche, wie sie die Stiftung Warentest in regelmäßigen Abständen erhebt, sind daher bei der Policenauswahl eine wichtige Orientierungshilfe. So muss beispielsweise ein 30jähriger mit monatlich ca. 60 Euro Beitrag rechnen, wenn er ein Kombi-Paket für Berufsunfähigkeitsschutz mit 1 000 Euro Monatsrente im Invaliditätsfall und einer Versicherungssumme von 50 000 Euro im Todesfall wählt. Nicht jeder besteht den peniblen Vorab-Check des Berufsunfähigkeitsversicherers im ersten Anlauf. Viel hängt vom Gesundheitszustand ab. Wer beim Gesundheits-Check nicht gleich beim ersten Mal zum Zuge kommt, sollte nicht aufstecken und beim Wettbewerber anfragen. Fallen im Kleingedruckten Zu Risiken und Nebenwirkungen - fragen Sie den Versicherer, besser jedoch die Verbraucherzentralen, und lesen Sie die Check- und Hitlisten, die die Stiftung Warentest regelmäßig zum Thema veröffentlicht bzw. unter 01905/ 100 10 86 33 (62 Cent pro Sendeminute) als Faxabruf anbietet. Das müsste eigentlich unterm Kleingedruckten der Berufsunfähigkeitspolice stehen. Sie ist zwar unverzichtbar, aber vielfach gespickt mit Klauseln, die oftmals die BU-Rente schmälern und die Durchsetzung der Rentenansprüche erschweren. Es könnte beispielsweise sein, dass der Versicherer erst leistet, nachdem der Arzt dauerhafte Berufsunfähigkeit bescheinigt hat - in der Praxis eher ein Seltenheitsfall. Die Police sollte daher vertraglich so vereinbart sein, dass die Gesellschaft schon bei einer voraussichtlichen Berufsunfähigkeit von sechs Monaten BU-Rente zahlt. Verzichten können Sie allerdings auch auf die so genannte Arztanordnungsklausel. Sofern Sie diese in Ihrer BU-Police akzeptieren, darf der Versicherer Ihnen de facto vorschreiben, wie Sie ärztlich behandelt werden sollen. Günstige Bedingungen im Angebot Auf andere Klauseln hingegen sollten Sie unbedingt bestehen - so zum Beispiel auf einen Wiedereingliederungszeitraum von sechs Monaten. Bei vorübergehender Berufsunfähigkeit haben Sie dann einen Puffer von immerhin einem halben Jahr, in dem die Versicherung noch weiter zahlt, und Sie sich ohne finanziellen Druck Arbeit neu organisieren können. Auch mit einem extra vereinbarten Auslandsschutz fahren Sie im Fall der Fälle besser. Denn dann fließt die BU-Rente ebenso, wenn Sie zeitweise oder dauerhaft im Ausland wohnen und dort arbeiten müssen. Gut zu wissen: Ein Teil der Gesellschaften hat sich inzwischen von der viel kritisierten abstrakten Verweisungsklausel verabschiedet und damit auch von einer rigorosen Ablehnungspraxis bei der privaten Berufsunfähigkeitsrente. Danach durften Betroffene, die nicht einmal mehr halbtags ihren Beruf ausüben können, auf einen anderen Beruf verwiesen werden, bei dem ihre Qualifikation und Berufserfahrung genauso gefragt waren und ihr sozialer Status gewahrt blieb. Ob sie dann tatsächlich auch eine entsprechende Stelle fanden, stand auf einem ganz anderen Blatt. Jetzt hingegen greift nur die so genannte konkrete Verweisung: Die Rentenzahlung entfällt lediglich dann, wenn der Betreffende tatsächlich anderweitig arbeitet und genug verdient. Bumerang Gesundheitsfragebogen Nicht selten müssen in letzter Instanz die Gerichte beim Streit zwischen Versicherungsgesellschaft und Versichertem um die Zahlung einer Berufsunfähigkeitsrente entscheiden. Die Gesundheitsfragen, die bei Antragstellung auszufüllen sind, erweisen sich dabei häufig als Bumerang. Wer sich hier Nachlässigkeiten erlaubt, etwa Allergien und Physiotherapien unter den Tisch fallen lässt, riskiert den Versicherungsschutz. Die Gesellschaften behalten sich im Falle verschwiegener oder unvollständiger Angaben ein Rücktrittsrecht vom Vertrag vor - von drei, fünf oder auch zehn Jahren. Es sei denn, die betreffende gesundheitliche Störung steht nicht im Zusammenhang mit der Berufsunfähigkeit: Etwa ein Rheumaleiden, der Betreffende wurde aber infolge Krebs berufsunfähig. 15 oder 20 Jahre - soweit und noch weiter zurück reichen die Gesundheitsfragen der Gesellschaften oftmals. Einige Versicherer beschränken sich bei Fragen zur stationären Behandlung wenigstens auf die letzten zehn Jahre und bei ambulanten Arztbesuchen oder Erkrankungen auf maximal fünf. Das sollte dann aber auch die Obergrenze sein und beim Vertragsabschluss entscheidend in die Waagschale fallen. Sie sollten die Gesellschaft außerdem schriftlich darauf aufmerksam machen, dass Sie auf die Gesundheitsfragen nur als medizinischer Laie antworten können. Falls der Vermittler für Sie ausfüllt, prüfen Sie, ob sich Ihre Angaben vollständig wiederfinden. Hilfreich ist u. a. auch eine Krankheitsbescheinigung mit den Diagnosen der letzten zehn Jahre, die man sich von seiner Krankenkasse besorgen und dem Antrag beifügen kann. Eine private Unfallversicherung kann den Invaliditätsschutz ergänzen. Anders als die gesetzliche Unfallversicherung, gilt sie rund um die Uhr - also auch in Beruf und Freizeit sowie weltweit. Wie schon der Name sagt, springt sie aber nur nach einem Unfall ein - nicht bei Krankheitsfolgen. Je nach Behinderungsgrad - abhängig von der so genannten Gliedertaxe - fließt dann eine bestimmte Summe, die z.B. für den behinderungsgerechten Umbau der Wohnung eingesetzt werden kann. In jedem Fall sollten Sie den Versicherungsvertrag äußerst sorgfältig prüfen (Tafel ), bevor Sie ihn unterschreiben. Es zahlt sich auf die Dauer auch aus, die Hilfe von Verbraucherzentralen (www.vzbv.de) oder gerichtlich zugelassenen Versicherungsberatern (www.bvvb.de oder www.vers-Berater.de) in Anspruch nehmen. Betriebsführung Elektropraktiker, Berlin 57 (2003) 8 601 Tafel Checklliste für Vertragsbedingungen Wichtige Vertragsbedingungen: Verweisungsberuf - keine abstrakte Verweisung auf einen anderen Beruf; Rückwirkende Leistungen - Rente wird rückwirkend ab Eintritt der Berufsunfähigkeit gezahlt; Leistungen auch bei vorläufiger Berufsunfähigkeit - Versicherung zahlt bereits, wenn der Arzt die Berufsunfähigkeit für mindestens sechs Monate prognostiziert; Beitragsanpassung - Anbieter verzichtet auf Beitragsanpassungsklausel; Verzicht auf Arztanordnungsklausel - Versicherter ist nicht verpflichtet, ärztlichen Anweisungen Folge zu leisten; Rücktrittsrecht - Versicherer verkürzen ihr zehnjähriges Rücktrittsrecht wegen unvollständiger Beantwortung der Gesundheitsfragen (z. B. auf drei oder fünf Jahre).
Autor
- C. Fritz
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