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Elektrotechnik

Richtiger Leitungstyp

ep7/2006, 1 Seite

In der Leseranfrage "Auswahl des richtigen Leitungstyps" in ep 3/06 wird angegeben, dass die Hochhausrichtlinie (HHR) die Forderung enthalten, in Hochhäusern ist die Sicherheitsbeleuchtung in E90 auszuführen. Ich konnte in den mir vorliegenden Hochausrichtlinien (Hessen, Schleswig-Holstein) dazu nichts finden. Liegt hier ein Fehler vor oder bin ich nicht auf den neusten Normenstand?


keinen Einfluss. Wohl aber lassen sich, wenn die Möglichkeit besteht eine 100-A-Direktmessung einzubauen, laufende Kosten sparen, da der Verrechnungspreis für diese Messeinrichtung in der Regel geringer ist. Allerdings besteht nicht bei allen Energieversorgern oder Verteilungsnetzbetreibern in Deutschland die Möglichkeit solche Zähler einzusetzen. Reduzierung der Verluste. Eine Möglichkeit die Verluste durch die Eigenverbräuche der Unterzähler zu verringern, wäre z. B. eine Freischalteinrichtung (Hauptschalter) vor den einzelnen Unterzählern zu installieren. Damit können die Anlagen in Zeiten, in denen kein Verbrauch stattfindet, komplett ausgeschaltet werden. Als weitere Ursache für die Abweichung der gemessenen Stromverbräuche könnte auch ein Fehler in der elektrischen Anlage vorliegen. So kann ein möglicherweise vorliegender unvollkommener Erdschluss irgendwo zwischen der Hauptmessung und den Unterzählern zu einem zusätzlichen Energieverlust führen. Erdschlüsse mit Übergangswiderständen führen nicht zwangsläufig zum Auslösen der vorgeschalteten Überstrom-Schutzorgane. Solche unerkannten Fehler können die Ursache von Bränden sein. Eine Überprüfung der elektrischen Anlage durch einen im Installateurverzeichnis eines Energieversorgungsunternehmens eingetragenen Fachbetriebs kann daher sinnvoll sein und sollte regelmäßig durchgeführt werden. T. Haubner Richtiger Leitungstyp ? In [1] wird angegeben, dass die Hochhausrichtlinie (HHR) die Forderung enthalten, in Hochhäusern ist die Sicherheitsbeleuchtung in E90 auszuführen. Ich konnte in den mir vorliegenden Hochausrichtlinien (Hessen, Schleswig-Holstein) dazu nichts finden. Liegt hier ein Fehler vor oder bin ich nicht auf den neusten Normenstand? ! Die Forderung nach 90 Minuten Funktionserhalt auch für die Sicherheitsbeleuchtung ist in der Hochh R ein weinig versteckt im Abschnitt 11.4 enthalten: „Die an die Ersatzstromquellen angeschlossenen eigenen Leitungsnetze für die Sicherheitsstromversorgung müssen mindestens bis zur geschossweisen Unterverteilung so beschaffen oder geschützt sein, dass sie bei einem Brand ihre Funktionsfähigkeit für mindestens 90 min behalten.“ Dass damit auch die Sicherheitsbeleuchtung gemeint ist, steht im Abschnitt 11.2 f. Literatur [1] Schmidt, F.: Auswahl des richtigen Leitungstyps. Elektropraktiker, Berlin 60(2006)3, S. 163-164. F. Schmidt Elektropraktiker, Berlin 60 (2006) 7 EP0706-526-533 19.06.2006 14:46 Uhr Seite 533

Autor
  • F. Schmidt
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