Unser Garagenkomplex hat eine Hauptmessung (Wandlermessung, Wandlerfaktor 30) und in jeder Garage einen ungeeichten Wechselstromzähler 10/16 A (überwiegend seit 1985 in Gebrauch). Den Spitzenwert der Leistungsabnahme schätzen wir mit 20 kW pro Stunde ein. Dieser beschränkt sich jedoch nur auf einzelne Tage im Monat – durchschnittlicher Leistungsverbrauch etwa 55 kWh pro Tag. Zwischen dem gemessenen Verbrauch des Hauptzählers (Jahresverbrauch 19 700 kWh) und der Summe der Einzelmessungen in den Garagen ist eine Differenz von 5 700 kWh zu verzeichnen. Demnach hat jeder Unterzähler inkl. Leitungsverluste einen Eigenverbrauch von etwa 7 kWh pro Jahr. Unsere Fragen: • Gibt es einen gesicherten Wert, den man für den Eigenverbrauch eines Ws-Zählers ansetzen und auch vor Gericht zur Klagebegründung verwenden kann? (Einige Garagenbesitzer wollen sich nicht an den Kosten der Verluste beteiligen, weil sie keinen Stromverbrauch hatten.) • Verursacht die geringe Belastung der Messwandler einen Messfehler zu Lasten der Abnehmer oder ist dieser Messfehler vernachlässigbar? • Ist ein Austausch der Wandlermessung gegen einen Direktmesser, z. B. Drehstromzähler 100 A, sinnvoll? Zum Eigenverbrauch eines Ws-Zählers erhielten wir inzwischen zwei Angaben: • Vom EVU: 3 W pro Tag. • Von einem Projektierungsbüro: 3 W pro Stunde. Beide Angaben entsprechen nicht unserer Verlustquote von 7 kWh pro Jahr. Uns interessiert, ob der Eigenverbrauch eines Ws-Zählers ständig vorhanden ist.