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Elektrotechnik | Brand- und Explosionsschutz

Reparatur von Ex-Geräten

ep3/2010, 2 Seiten

Wir sind ein Fachbetrieb für Elektroanlagen, der seit Kurzem auch Niederspannungsmotoren instand setzt. In einer älteren Produktionsanlage fielen uns nun bei Wartungsarbeiten zwei Pumpenantriebe auf. Die Leitungseinführungen und die Lager der über NSH-Leitungen angeschlossenen Drehstrom-Motoren sollen ausgetauscht werden. Aufgrund mehrfacher Lackierung – auch über die Leistungsschilder – sind nur noch die Kennzeichen im Guss lesbar: „Ex“ in einem Kreis und die Buchstaben VEM. Motortyp, Baujahr und Herstellerbetrieb haben wir noch nicht ermitteln können. Der jetzige Betreiber kann keine Bestandsunterlagen vorweisen. Nach dem vorgefundenen Bimetall-Motorschutz mit alter TÜ-Prüfnotiz muss es sich um eine Ex-e-Maschine handeln. Aus dem eingestellten Nennstrom ergibt sich als Leistung etwa 2,5 kW. Der Auftraggeber verlangt von uns nun, alle Ex-Betriebsmittel mit Originalersatzteilen zu reparieren. Hierzu haben wir folgende Fragen: Was können wir unter diesen Bedingungen tun, um die Ex-Motoren zu identifizieren? Nach unserer Auffassung können unter dem Begriff „Originalersatzteile“ nicht nur solche Ersatzteile zu verstehen sein, die von dem Hersteller des defekten Betriebsmittels zu beziehen sind. Wenn das stimmt, müssen wir es unserem Auftraggeber nachweisen. Dabei ist uns aber noch Einiges unklar: 1. Wer muss diesen Sachverhalt bestätigen, der Hersteller des Bauteils oder der Fachbetrieb, der das Bauteil einbaut? 2. Muss die prüfende befähigte Person den Sachverhalt anhand von Normen oder Bauteil-Dokumenten nachweisen oder müssen wir dem Betreiber selbst für eine solche Reparatur eine Konformitätserklärung übergeben?


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Typische Kennzeichnungen älterer Ex- Motoren nach TGL.

Weitere Erkenntnisquellen.
Ex-Dokument als Voraussetzung.
Qualifikation der Werkstatt.

Ex-Bewandtnis mit Originalersatzteilen.
„Als Originalersatzteil im Sinne dieser TRBS gilt auch ein Bauteil, das für den Anwendungsfall in allen technischen Anforderungen dem zu ersetzenden Bauteil entspricht."


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Literatur

Mitteilung des BMA III b5-30013 vom 05.07.1991 – Rechtsangleichung des Arbeitsschutzrechts in den neuen Bundesländern einschließlich Berlin (Ost), Abschn. 2.3 – Elektrische Anlagen. DIN-Mitteilungen 71(1991)2, S. 110 ff.

Technische Regeln für Betriebssicherheit – TRBS 1201 Prüfungen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen (Bekanntmachung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 15. September 2006; BAnz. 232a vom 9. Dezember 2006, S. 11)

DIN EN 60079-19 (VDE 0165-20-1):2008-02 Explosionsfähige Atmosphäre – Teil 19: Gerätereparatur, Überholung und Regenerierung, mit Berichtigung 1:2008-08.

Technische Regeln für Betriebssicherheit – TRBS 1201 Teil 3 Prüfungen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen – Instandsetzung an Geräten, Schutzsystemen, Sicherheits-, Kontroll- und Regelvorrichtungen im Sinne der RL 94/9/EG – Ermittlung der Prüfnotwendigkeit gemäß § 14 Abs. 6 BetrSichV (GMBl. Nr. 25 vom 15. Juni 2009 S. 527).

Betriebssicherheitsverordnung – BetrSichV vom 27. September 2002, zuletzt geändert durch Artikel 8 der Verordnung vom 18. Dezember 2008.

Elfte Verordnung zum Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (Explosionsschutzverordnung – 11. GPSGV) vom 12. Dezember 1996, zuletzt geändert durch Artikel 18 des Gesetzes vom 6. Januar 2004.


Autor
  • J. Pester
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