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Betriebsorganisation

Regelung der Stellvertretung im Unternehmen

Gesetzgebung fordert Erfüllung der betrieblichen Organisationspflichten
ep4/2025, 1 Seite

In vielen Betrieben kommt es immer wieder zu der Frage, was Stellvertretung bedeutet und ob sie überhaupt benötigt wird. Rechtlich bedeutet die Stellvertretung, dass eine mögliche Übernahme der Aufgaben eines Stelleninhabers durch einen anderen Verantwortungsträger gewährleistet ist. Der Stellvertreter übernimmt im Bedarfsfall (Urlaub, Krankheit oder sonstige innerbetriebliche Gründe) den Aufgaben- und Tätigkeitsbereich des Vertretenen in eigener Verantwortung. Diese Grundsätze sind aus Sicht der Verantwortlichen Elektrofachkraft (VEFK) im E-Bereich gleichermaßen anzuwenden.


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Autoren
  • Hartmut Hardt
  • Dipl. Ing. (FH) René Rethfeldt
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