Skip to main content 
Elektrotechnik | Elektrosicherheit | Schutzmaßnahmen

RCDs Typ AC in bestehenden Anlagen

ep11/2015, 1 Seite

Wann wurde das Verbot des Einsatzes von Fehlerstromschutzschaltern des Typs AC in Deutschland erstmalig ausgesprochen? Was ist zu tun, wenn in einer elektrischen Anlage noch Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (RCDs) vom Typ AC vorhanden sind?


Zur ersten Frage. In den Normen der Reihe DIN VDE 0100 (VDE 0100) wurde die Type AC „erst“ 2005 verboten. Im Abschnitt 531.3.2 von DIN VDE 0100-530 (VDE 0100-530):2005-06 [1] – die diesbezüglich die VDE 0100 von 1973 ersetzt hatte – war hierzu festgelegt: Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (RCDs) des Typs AC sind nicht zugelassen.

Aufgrund der Übergangsfrist bis 31.05.2006 hätten demnach formal diese Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (RCDs) vom Typ AC in „Neuanlagen“ bis zu diesem Zeitpunkt noch eingesetzt werden dürfen.

Wenn ich von „dürfen“ spreche, liegt das daran, dass in der inzwischen ungültigen relevanten Betriebsmittelnorm in DIN EN 61008-1 (VDE 0664-10):1999-12 [2] im normativen Anhang ZB schon Folgendes festgelegt war: In Deutschland ist nur der Gebrauch von RCCBs des Typs A (empfindlich gegenüber pulsierenden Gleichfehlerströmen – siehe 3.1.3) erlaubt.

Da in dieser Norm nur der Typ A und AC beinhaltet war, ergibt sich, dass der Typ AC ab 1999 nicht mehr erlaubt war. Eigentlich müsste es lauten „nicht mehr hergestellt werden darf“, da es sich ja um eine Herstellernorm handelt, die Vorgaben zur Errichtung nicht machen darf, da die Elektrofachkraft diese Betriebsmittelnorm nicht kennt/nicht kennen muss.

Ungeachtet dessen kann davon ausgegangen werden, dass zum Zeitpunkt des Verbotes in der Errichtungsbestimmung kaum mehr Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (RCDs) vom Typ AC erhältlich waren, sodass die Übergangsfrist kaum von Bedeutung sein dürfte.

Zur zweiten Frage. In den Normen der Reihe DIN VDE 0100 (VDE 0100) gibt es hierzu keine Aussagen. Allerdings gibt es auch keine Forderung, dass solche Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (RCDs) vom Typ AC gegen solche vom Typ A ggf. sogar gegen solche vom Typ B bzw. B+ ausgewechselt werden müssen.

Fazit. In Deutschland dürfen wegen der Übergangsfrist spätestens seit 31.05.2006 Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen vom Typ AC nicht mehr in Neuanlagen zum Einsatz kommen. Vorhandene Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen vom Typ AC brauchen nicht ausgewechselt zu werden, auch wenn ein gewisses Risiko – insbesondere durch Billigelektronik – gegeben sein kann.

Für mich würde ein solcher Wechsel der Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (RCDs) aber Sinn machen. Dann aber wäre es ggf. sogar notwendig, solche vom Typ B bzw. B+ auszuwählen, was aber ganz sicher am Preis scheitern wird.

Literatur

DIN VDE 0100-530 (VDE 0100-530):2005-06 (ungültig)Errichten von Niederspannungsanlagen – Teil 530: Auswahl und Errichtung elektrischer Betriebsmittel – Schalt- und Steuergeräte.

DIN EN 61008-1 (VDE 0664-10):1999-12 (ungültig)Fehlerstrom-/Differenzstrom-Schutzschalter ohne eingebauten Überstromschutz (RCCBs) für Hausinstallationen und für ähnliche Anwendungen – Teil 1: Allgemeine Anforderungen.


Autor
  • W. Hörmann
Sie haben eine Fachfrage?