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Elektrotechnik | Messen und Prüfen | Wartung und Instandhaltung

Prüfung von Pflegebetten

ep8/2003, 2 Seiten

Zum Artikel Beitrag „Organisation der Wiederholungsprüfung von Pflegebetten“ – ep 3/2003, Seite 195, habe ich folgende Fragen: 1.Wie darf ich die Meinung der Autoren in Gegenüberstellung zur Aussage der BGV A2 verstehen: „Bei der Wiederholungsprüfung elektrischer Betriebsmittel wird das Gehäuse nicht geöffnet. Es können daher auch elektrotechnisch unterwiesene Personen dieses Betriebsmittel prüfen, wenn Prüfgeräte zur Verfügung stehen, an denen das Ergebnis leicht abgelesen werden kann und ein automatischer Funktionsablauf gewährleistet ist“?. 2.Im Beitrag wird die VEF (Verantwortliche Elektrofachkraft) mehrfach hervorgehoben. Ich nehme an, die Autoren verwenden diese Definition im Sinne der DIN VDE 1000-10, also eine Elektrofachkraft mit mindestens Meisterqualifikation. Für eine selbständige Elektrofachkraft aus den anderen EU-Ländern mit dem Tätigkeitsfeld Deutschland gilt dies jedoch nicht. Warum wird dies im Beitrag nicht deutlich hervorgehoben? 3.Beim Lesen des Beitrags erhielt ich den Eindruck, dass ein Pflegebett als ein Medizinprodukt im Sinne des MPG zu sehen sei. Dazu bitte ich um nähere Erläuterungen.


   

Autor
  • K. Bödeker
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