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Elektrotechnik | Elektrosicherheit | Messen und Prüfen

Prüfung von Blei-Antriebsbatterien

ep12/2020, 2 Seiten

Blei-Antriebsbatterien kommen in fast jeder gewerblichen oder industriellen Firma vor, meistens als Energiespeicher für Flurförderzeuge. In der Praxis zeigt sich, dass im Gegensatz zu den klar regulierten Ladegeräten bei den Batterien oft keine normierten Prüfungen durchgeführt werden. Kommt das Wechseln von Batterien einer Wiedermontage gemäß der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) gleich? Bedingt das Wechseln von Batterien somit eine sicherheitstechnische Prüfung?


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Fazit. Ich empfehle grundsätzlich folgende Vorgehensweise: Es ist in erster Linie zu entscheiden, ob eine Prüfung aufgrund der Arbeitssicherheit oder ggf. aufgrund der Vermeidung von Schachschäden erforderlich ist. Sind viele Batterien im Einsatz, empfehle ich grundsätzlich eine Reihenuntersuchung inklusive einer Bewertung der Batterie- und Ladesysteme sowie der ggf. erkannten Mängel. Daraus resultierend können die Prüfkriterien als auch der Prüfumfang festgelegt werden. Sind keine Mängel feststellbar und werden selbstüberwachende Ladegeräte verwendet, kann eine einfache Sichtkontrolle beim Batteriewechsel ausreichend sein.

Andernfalls können sich folgende Prüfungen ergeben:

  • Anschaffung moderner Ladegeräte mit Spannungsüberwachung;

  • protokollierte Sichtprüfung hinsichtlich Beschädigungen bei Anschluss am Ladegerät oder Flurförderzeug;

  • protokollierte Überwachung des Wasserverbrauchs von Batterien aber auch einzelner Zellen;

  • ggf. elektrische Messung bei Wiederanschluss und in regelmäßigen Abständen u. a.:

Diese Einzelprüfungen sind innerbetrieblich durch befähigte Personen nach BetrSichV ggf. unter Einbeziehung von Arbeitsschutz-Gremien wie ASA-Ausschüssen festzulegen. Eine generelle Empfehlung gibt es aufgrund der Vielfältigkeit von Batterien und Ladesystemen nicht.

Im Zuge des vermehrten Einsatzes von Lithium-Batterien werden selbstüberwachende Systeme in Form von Batteriemanagementsystemen immer häufiger zum Einsatz kommen. Hier kommt es aber auch in Zukunft auf die Bewertung der jeweiligen Schutzsysteme und die Ergreifung von geeigneten Brandschutzmaßnahmen an. Ich verweise hierzu auf die Fachinformation FBFHB-018 der DGUV. [4]


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Literatur

FBFHB-018 Sachgebiet Betrieblicher Brandschutz – Hinweise zum betrieblichen Brandschutz bei der Lagerung und Verwendung von Lithium-Ionen-Akkus, Stand: 19.06.2020, DGUV Fachbereich Feuerwehren, Hilfeleistungen, Brandschutz.

DGUV Information 203-077 Thermische Gefährdung durch Störlichtbögen – Hilfe bei der Auswahl der persönlichen Schutzausrüstung; September 2020.

Florschütz, F.: Beurteilung der Lichtbogengefahr in Batterieanlagen – Notwendige Schutzmaßnahmen und persönliche Schutzausrüstung; Elektropraktiker 70 (2016) 9, S. 743-746.

Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln (Betriebssicherheitsverordnung – BetrSichV) vom 3. Februar 2015 (BGBl. I S. 49), zuletzt geändert durch Art. 1 V v. 30.4.2019 I 554.


Autor
  • F. Florschütz
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