Prüfung von Blei-Antriebsbatterien
!Die Anfrage ist im Zuge der steigenden Anwendung von Batteriesystemen eine äußerst berechtigte und interessante Frage. Batterien von Flurförderzeugen werden in der Praxis selten systematisch und wiederkehrend geprüft. Brände und auch Unfälle durch überkochende und auch explodierende Batterien sind allerdings bekannte Ereignisse. Der Anfragende fragt, ob das Wechseln von Batterien einer Wiedermontage gemäß der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) gleichkommt und dies eine sicherheitstechnische Prüfung bedingt. In dieser Beziehung möchte ich darauf verweisen, dass wiederkehrende Prüfungen aus verschiedenen rechtlichen Gründen durchgeführt werden müssen. Diese können u. a. sein:
Arbeitssicherheit (Schutz vor Personenschäden);
Schutz vor Sachschäden insbesondre Brandschäden;
Qualitätssicherung (Schutz vor System- oder Produktionsausfall etc.).
Die Anfrage hinsichtlich der Montage bezieht sich hauptsächlich auf die Forderung des § 15 der BetrSichV [1] und somit auf die Arbeitssicherheit. Im weiteren Verlauf möchte ich vorwiegend auf die wiederkehrende Prüfung aufgrund der Arbeitssicherheit eingehen.
Quellen
FBFHB-018 Sachgebiet Betrieblicher Brandschutz Hinweise zum betrieblichen Brandschutz bei der Lagerung und Verwendung von Lithium-Ionen-Akkus, Stand: 19.06.2020, DGUV Fachbereich Feuerwehren, Hilfeleistungen, Brandschutz.
DGUV Information 203-077 Thermische Gefährdung durch Störlichtbögen Hilfe bei der Auswahl der persönlichen Schutzausrüstung; September 2020.
Florschütz, F.: Beurteilung der Lichtbogengefahr in Batterieanlagen Notwendige Schutzmaßnahmen und persönliche Schutzausrüstung; Elektropraktiker 70 (2016) 9, S. 743-746.
Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln (Betriebssicherheitsverordnung BetrSichV) vom 3. Februar 2015 (BGBl. I S. 49), zuletzt geändert durch Art. 1 V v. 30.4.2019 I 554.
- F. Florschütz