Da ich ortsveränderliche Geräte prüfen soll, habe ich folgende Fragen zu den Prüffristen: Sind Geräte der Schutzklasse II, wie zum Beispiel Industriestaubsauger ohne metallische Gehäuseteile, jährlich zu prüfen oder kann ich die Prüffrist auf drei Jahre heraufsetzen? Wäre dies auch möglich für Ladegeräte, Heißklebepistolen, Telefaxe, PC-Monitore, PCs, Lavalampen, Elektroherde, Dunstabzugshauben, Kühlschränke, Drucker sowie für Trafos, über die Lichterketten mit Kleinspannung versorgt werden. Wie kann ich beurteilen, ob die Prüffristen verlängert werden können?