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Praxistipps nach Praxisrecht

Abzug „Neu für Alt“, E-Anlagen im Mietrecht, Objektüberwachung u. a.
ep3/2026, 4 Seiten

Seit dem letzten Beitrag des Autors im ep im Herbst 2024 hat sich einiges in den Rechtsauffassungen und deren Anwendungen geändert und wird – beginnend mit diesem Beitrag – hier themenweise „nachgearbeitet“. So hat der BGH die bisherigen Regeln für den Abzug „Neu für Alt“ neu gefasst und dabei die Position des AG in Sachen Kostenvorschuss, Schaden und der sich oftmals ergebenden Verbesserung der Gebrauchstauglichkeit bspw. durch Tausch „alter“ LED-Leuchten zu neuen LED-Leuchten signifikant gestärkt [1]


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Autor
  • Dipl.-Ing. Ulf Greiner Mai
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