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Elektrotechnik | Betriebsführung

Notwendige Betriebsmittelkennzeichnungen

ep7/2009, 1 Seite

Müssen in einer elektrischen Anlage, die laut Errichtererklärung „... unter Einhaltung der DIN- und VDE- Bestimmungen sowie der zuständigen Energieversorgungsunternehmen ausgeführt ...“ wurde, alle eingebauten und installierten Betriebsmittel die VDE- bzw. DIN-Zulassung/Kennzeichnung aufweisen?


Elektropraktiker, Berlin 63 (2009) 7 533 LESERANFRAGEN Sicherungen an und schaltet dann über den Sicherungsschlagbolzen den Lasttrennschalter aus, so muss dieser immer noch den zweipoligen Kurzschlussstrom, also einen Übernahmestrom von etwa 420 A, schalten können. Zu beachten ist auch, dass neuere Transformatoren eine zulässige Kurzschlussdauer von nur 2 s haben können und die Schutzeinrichtungen darauf einzustellen sind. Literatur [1] DIN VDE 0101 (VDE 0101):2000-01 Starkstromanlagen mit Nennwechselspannungen über 1 kV. [2] Schmidt, F.; Hempel, K.: Mittelspannungsanlagen, Berlin: Huss-Medien Gmb H Berlin 2007. F. Schmidt Notwendige Betriebsmittelkennzeichnungen ? Müssen in einer elektrischen Anlage, die laut Errichtererklärung „... unter Einhaltung der DIN- und VDE- Bestimmungen sowie der zuständigen Energieversorgungsunternehmen ausgeführt ...“ wurde, alle eingebauten und installierten Betriebsmittel die VDE- bzw. DIN-Zulassung/Kennzeichnung aufweisen? ! CE-Konformitätszeichen. Bei den in einer elektrischen Anlage verwendeten Betriebsmitteln und Geräten ist es ausreichend, wenn diese durch das CE-Konformitätszeichen gekennzeichnet sind. Damit und durch das Ausstellen einer Konformitätsbescheinigung bestätigen die Hersteller bzw. Importeure, dass ihre Betriebsmittel und Geräte allen Anforderungen der für sie zutreffenden Europäischen Richtlinien und Europäischen Normen entsprechen. Ein Prüfzeichen, wie z. B. das VDE-Zeichen für elektrische Betriebsmittel oder auch das GS-Zeichen für technische Arbeitsmittel, ist nicht zwingend erforderlich. Das Prüfzeichen wird nicht durch den Hersteller oder Importeur vergeben, sondern auf Grundlage einer Prüfung durch eine unabhängige Prüfstelle, wie z. B. durch das VDE-Prüfinstitut. Beispielsweise kennzeichnet das VDE-Zeichen die Konformität mit den VDE-Bestimmungen bzw. mit europäischen oder international harmonisierten Normen und bestätigt die Einhaltung der Schutzanforderungen der zutreffenden Richtlinien. Das VDE-Zeichen steht für die Sicherheit eines Produkts hinsichtlich elektrischer, mechanischer, thermischer, toxischer, radiologischer und sonstiger Gefährdung. Ein von einer unabhängigen Prüfstelle vergebenes Prüfzeichen dokumentiert demzufolge eine höhere Sicherheit als das CE-Kennzeichen, nämlich dass alle zutreffenden Normen und Richtlinien eingehalten sind. Es ist deshalb in jedem Fall empfehlenswert, nur Betriebsmittel und Geräte mit Prüfzeichen zu verwenden, obwohl es nicht zwingend erforderlich ist. Errichtererklärung. Mit der in der Anfrage genannten Errichtererklärung bestätigt der Errichter der elektrischen Anlage die Übereinstimmung der Anlage mit den dafür zutreffenden Errichtungsbestimmungen aus dem VDE-Vorschriftenwerk, insbesondere aus der Normenreihe DIN VDE 0100 und den DIN-Normen. Dies ist durch eine Erstprüfung entsprechend DIN VDE 0100-600 [1] nachzuweisen, die durch eine Elektrofachkraft durchzuführen und zu protokollieren ist. Voraussetzung ist die Verwendung von Betriebsmitteln und Geräten, die mindestens mit dem CE-Konformitätskennzeichen gekennzeichnet sind und die entsprechend der Montageanweisungen des Herstellers fachgerecht montiert, angeschlossen und in Betrieb genommen wurden. Literatur [1] DIN VDE 0100-600 (VDE 0100-600):2008-06 Errichten von Niederspannungsanlagen - Teil 6: Prüfungen. W. Baade Zukunft gesichert? www.elektropraktiker.de ep-Fachwissen qualifiziert Sie für den Wettbewerb! Jetzt 4 Wochen kostenfrei testen! ep PLUS liefert Ihnen zusätzlich: 3.000 Fachartikel 1.100 Leseranfragen 6.000 Regelwerkbeschreibungen 175 Seminar-Angebote ...

Autor
  • W. Baade
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