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Elektrosicherheit | Fortbildung | Normen und Vorschriften

Normenwissen-Update

Aktuelle Normen und Vorschriften: Ein Muss für die Elektrofachkraft
ep2/2018, 1 Seite

Die Sicherheit elektrischer Anlagen hat höchste Priorität. So wird von der Durchführungsverordnung zum Energiewirtschaftsgesetz vorgeschrieben, dass bei der Errichtung und Unterhaltung von Anlagen zur Erzeugung, Fortleitung und Abgabe von Elektrizität die „allgemein anerkannten Regeln der Technik“ zu beachten sind.


Hiermit sind im Wesentlichen die DIN-VDE-Bestimmungen gemeint. Nach herrschender Rechtsauffassung ist der Errichter und Betreiber in jedem Fall für die Einhaltung der anerkannten Regeln der Elektrotechnik selbst verantwortlich. Wer sich dabei nach den DIN-VDE-Bestimmungen richtet, steht auf der sicheren Seite.

Stellenwert 
für die Installation

Die allgemein anerkannten Regeln der Technik haben erhebliche Bedeutung für die Bestimmung der Soll-Eigenschaften von Sachen und als Haftungsmaßstab, besonders im Werkvertragsrecht bei Bauleistungen. Im Strafrecht haben die anerkannten Regeln der Technik große Bedeutung als Maßstab für die Bestimmung der Pflichtwidrigkeit eines Handelns, insbesondere bei der Prüfung der Fahrlässigkeit. Die anerkannten Regeln der Technik werden auch im § 319 Strafgesetzbuch (sogenannte Baugefährdung) erwähnt.

Umkehr der Beweislast

Für die Elektrofachkraft (EFK), die sich beim Ausüben ihrer Aufgaben an die allgemein anerkannten Regeln der Technik hält, spricht der juristische Anschein, dass sie richtig und damit nicht schuldhaft gehandelt hat. Ein fahrlässiges (schuldhaftes) Handeln müsste ihr dann erst nachgewiesen werden.

Dementsprechend wird bei der EFK, die beim Ausführen ihrer Tätigkeiten von den allgemein anerkannten Regeln der Technik abweicht, vermutet, dass sie nicht richtig gehandelt hat. In diesem Fall, muss die Elektrofachkraft im Ernstfall erst beweisen, dass sie und wie sie die gleiche Sicherheit auf andere Weise gewährleistet hat und somit nicht schuldhaft handelte. Juristisch geht es hierbei um die sogenannte „Umkehr der Beweislast“.

Normenwissen 
auf dem aktuellsten Stand

Deshalb ist es für jede Elektrofachkraft von größter Bedeutung, dass sie ihr Wissen mithilfe von Fachzeitschriften, Veranstaltungen der Fachorganisationen oder von Seminaren auf dem neuesten Stand hält. Die aktuell gültigen Regeln der Technik sind nicht nur bei der Errichtung von Neuanlagen von Bedeutung. Sie sind auch bei Anlagen im Altbestand relevant, die teilweise unter den Bestandsschutz fallen. Die Fachkompetenz des Elektroinstallateurs ist hier besonders gefragt.

Allein in den vergangenen 3 Jahren sind wesentliche Neuerungen der DIN-VDE-Bestimmungen in Kraft getreten wie u. a. die:

  • DIN VDE 0100 Teil 600 im Juni 2017

  • DIN VDE 0100-420 im Februar 2016

  • DIN VDE 0100-443 im Oktober 2016

  • DIN VDE 0100-520 im Oktober 2016

  • DIN EN 61140 im November 2016.

Praxisprobleme 
und Altanlagen

Doch selbst Regeln der Technik, die dem Fachmann seit vielen Jahren bekannt sind, bereiten in der Praxis immer wieder Probleme und werfen Fragestellungen auf. So ist der Einsatz von Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (RCDs) gängige Praxis. Im Neubau sollte dies an sich kein Problem darstellen. Hier wird durch den Anwendungsfall, je nach Einsatz/Anschluss von Betriebsmitteln, die Art und Anzahl von RCDs festgelegt. Wie sieht es hiermit in Altbauten und bei teilweiser Sanierung aus?

Elkonet-Workshop

Auch dafür bekommen interessierte Teilnehmer in den Elkonet-Veranstaltungen entsprechende Empfehlungen. In den speziellen Workshops der Elkonet-Partner (vgl. TERMINE) werden die Vorschriften kompakt und praxisnah erläutert und passende Antworten auf die Fragen aus der Praxis gegeben. Mit dem Wissen von Sachverständigen oder auch in Normengremien tätigen Dozenten sind die Elkonet-Zentren immer am Puls der Zeit, um somit parallel zum Inkrafttreten neuer Normen und Vorschriften zielgruppengerechte Workshops anbieten zu können: www.elkonet.de.

K. Schumacher


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Teilnehmer diskutieren im Elkonet-Workshop (Quelle: etz Stuttgart: K. Schumacher)

Autor
  • K. Schumacher
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