Eigentlich betrifft die neue Vorschrift für die Einnahmen-Überschussrechnung erst die Einkommensteuererklärung des Jahres 2004. Unternehmer, die die darin enthaltenen Festlegungen schon jetzt in ihrer Buchführung beachten, ersparen sich jedoch eventuellen Ärger und vermeiden unnötigen Aufwand.