Unser Prüfauftrag lautet, die elektrische Sicherheit an ortsveränderlichen Betriebsmitteln zu prüfen. Wir prüfen u. a. Betriebsmittel, die einen CEE-Anschluss 16 A haben und ortsveränderlich sind. Dazu gehören z. B. holzverarbeitende Geräte wie Bandschleifer in Schulwerkräumen und Rührwerke in Hauswirtschaftsräumen.Diese Maschinen sind teilweise aus dem Jahr 1980 und verfügen über keinen Not-Aus-Schalter, maximal über einen Hauptschalter. Teilweise sind die Räume mit einem zentralen Not-Aus-Schalter an der Eingangstür ausgestattet. Aber es gibt keine Not-Aus-Schalter an den meterweit entfernten Maschinen. Ist das ausreichend? Wie kann ich dem Betreiber der Schule begreiflich machen, dass diese Maschinen trotz Ihres Alters einen Not-Aus-Schalter haben müssen und dass dafür kein „Bestandsschutz“ existiert. Anhand der Betriebssicherheitsverordnung bzw. Maschinenrichtlinie? Muss ich als Prüfer diese Maschinen ohne Not-Aus-Schalter außer Betrieb nehmen? Gibt es eine Nachrüstpflicht?

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- M. Lochthofen