Bei einer Neuinstallation hat mir der Kunde fabrikneue 16-A-Leitungsschutzschalter mit L-Charakteristik zur Verfügung gestellt und verlangt, dass ich sie verwende. Die Schalter stammen von einer bekannten Firma und haben das VDE-Prüfzeichen. Ich meine, obwohl diese Schalter nicht mehr produziert werden darf man sie einsetzen, wenn ihre verminderte Schutzwirkung im Bereich kleiner Überlast berücksichtigt wird. Dies wäre z. B. der Fall, wenn sie dort eingesetzt werden, wo nach den entsprechenden Tabellen in DIN VDE 0298-4 20-A-Leitungschutzschalter einsetzbar sind. Ist diese Verfahrensweise vertretbar?