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Kurz informiert
ep8/2014, 1 Seite
Betriebsführung Elektropraktiker, Berlin 68 (2014) 8 633 Kurz informiert Neuer Planer für Arbeitsbühnen Der Arbeitsbühnenvermieter Gardemann stellt einen neuen, kompakten Arbeitsbühnen-Planer mit einer Auswahl aus über 3500 Geräten zur Verfügung (Bild a). Der Planer enthält umfassende Informationen zu diesem Bühnensortiment: über die Eigenschaften der Geräte, ihre Abmessungen, Reichweite und Tragkraft sowie ihr Gewicht. Zusätzlich zeigt man mithilfe von entsprechenden Symbolen die Basisausstattung sowie das passende Sicherheitszubehör zu jedem Gerätetyp an. Zudem gibt es zusätzliche Informationen, wie z. B. über: · das geeignete Bühnenzubehör, wie die Abschaltleiste gegen Körperquetschungen · ein Rohrhalterungssystem · oder den Einsatz von Abgasrußfiltern. Darüber hinaus liefert der Planer Angaben über das bundesweite Mietstationsnetz sowie zu den unterschiedlichen IPAF-Schulungen für Bediener und Führungskräfte. Integrierte QR-Codes bieten den Lesern die Möglichkeit zum Beschaffen von Zusatzin formationen oder von Produkt videos. Das handliche Taschenbuchformat, klar strukturierte Angaben, detaillierte Maschinendaten und Arbeitsbühnendiagramme für jedes vorhandene Gerät erleichtern es dem Interessenten, die für ihn geeignete Arbeitsbühne zu finden. Der Arbeitsbühnen-Planer steht unter: www.gardemann.de/Arbeitsbuehnen-Planer zum kostenfreien Download bereit. Elektromobilität: neue HwK-Ausbildung in Götz Das Zentrum für Gewerbeförderung Götz organisierte im Juli in Zusammenarbeit mit der Berliner Agentur für Elektromobilität eMO eine Informationsveranstaltung zum Thema Elektromobilität. Den Besuchern wurde insbesondere die neue Technik zur Aus- und Weiterbildung auf dem Gebiet der Elektromobilität im Bildungs zentrum der Handwerkskammer (HwK) Potsdam vorgestellt: Ein Solarcarport (4,5 kW) mit zwei Wandladestationen inklusive eines PV-Speichers. Die PV-Anlage versorgt vor allem die eigenen Elektroautos - den BMW i3 und Toyota Prius als Plug-in-Hybride (Bild c) - mit Strom. Kernstück der Gesamtanlage ist ein Schulungsstand Elektromobilität, der mit vier Inselarbeitsplätzen verbunden ist. Dort können Lehrgangsteilnehmer aus dem Elektrohandwerk u. a. trainieren, wie Ladestationen für E-Autos an Gebäuden zu installieren sind. Die Gesamtinvestition Elektromobilität am Schulungsstandort Götz beträgt 220000 Euro - 70 % davon sind Fördermittel des BMWi, ausgereicht über das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB), die übrigen 30 % sind Eigenmittel der HwK. Neue Azubis einkleiden Mit Beginn des Ausbildungsjahrs 2014 ist auch an eine CI-gerechte Arbeits- und Schutzbekleidung für den Berufsnachwuchs zu denken. Die Kleidung kann mit der ersten Arbeitsschutz-Unterweisung ausgegeben werden. Der Unternehmer ist in der Pflicht, darauf zu achten, dass die Jugendlichen die Kleidung auch tragen, vor allem wenn Persönliche Schutzausrüstung (PSA) bei Einsätzen mit erhöhten gesundheitlichen Risiken notwendig ist. Gerade bei den Jugendlichen ist es wichtig, zur Akzeptanz der Kleidung die richtigen Passformen (Bild b) zu wählen. Hier bewährten sich bisher Anprobemuster - so die Erfahrung aus dem Haus des Mietdienstleisters dbl. Entscheidet sich der Arbeitgeber für den Mietservice, sind vorzugsweise 3 Garnituren an Berufsbekleidung für die Auszubildenden vorzuhalten. Mitarbeiterfoto auf der Firmen-Homepage Zum Thema „Recht am eigenen Bild“ untersuchte die D.A.S. Rechtsschutz verschiedene Urteile, wie u. a. das folgende: Ein Unternehmen hatte auf seiner Website unter „Kontakt“ zu reinen Illustra tionszwecken das Foto einer kaufmännischen Mitarbeiterin beim Telefonieren veröffentlicht. Sie hatte keine Einwände gegen die Veröffentlichung des Fotos geäußert. Nach Beendigen des Arbeitsverhältnisses verblieb das Foto noch anderthalb Jahre lang auf dieser Website. Auf Ver langen der Ex-Angestellten wurde es schließlich innerhalb eines Tages entfernt - nach ihrer Meinung aber zu spät. Sie forderte Schadenersatz und berief sich darauf, dass sie telefonisch unmittelbar nach Ende des Arbeitsverhältnisses die Löschung verlangt habe. Das Landesarbeitsgericht (LAG) Köln sah jedoch keine Beweise für ein solches Telefonat - vgl. Beschluss vom 10. Juli 2009, Az. 7 Ta 126/09 - und begründete dies auch: Der Arbeitgeber habe davon ausgehen dürfen, dass die Duldung der Veröffentlichung selbst nach Ende des Arbeitsverhältnisses weiter bestehe, solange sie nicht widerrufen werde. Dies gelte allerdings generell nur für rein illustrierende Fotos ohne individuellen Bezug zur Person des Arbeitnehmers. Werde ein Foto verwendet, um z. B. mit der besonderen Fachkompetenz des Betreffenden in seiner Branche Werbung für das Unternehmen zu machen, könne das Foto nach Ende des Arbeitsverhältnisses nicht einfach auf der Homepage verbleiben. c Ausbildung Elektromobilität - Solarcarport und eigene Elektrofahrzeuge für praxisnahe Schulungen des Elektrohandwerks im Bildungszentrum Götz Quelle: DBL Quelle: HwK Potsdam b Azubis nach Unterweisung für den Arbeitsplatz einkleiden
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