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ep1/2011, 1 Seite
In Zukunft weniger Berufsanfänger Der demographische Wandel ist in Deutschland längst in vollem Gange. Schon seit Längerem beklagen besonders Handwerksunternehmen die sinkenden Zahlen der Schulabgänger (Bild ) - ganz abgesehen von deren immer schlechter werdenden Vorbildung. Auch die Berufsschulen haben mit diesem Trend in den kommenden Jahren verstärkt zu kämpfen. Der Wettbewerb um Azubis und auch Berufsschüler, die einen großen Teil der künftigen Fachkräfte stellen, wird sich somit wohl deutlich verschärfen. Das bedeutet auch, attraktive Konzepte zu entwickeln, um gute Fachkräfte an sich zu binden. Neu in der Gesetzlichen Unfallversicherung Ab dem 1. Januar löst die DGUV-Vorschrift 2 alle bisherigen Vorschriften ab, die die Betreuung der Unternehmen durch Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit regeln. Im Mittelpunkt der Neuregelung stehen vor allem Leistungskataloge, aus denen sich notwendige personelle Ressourcen ableiten lassen. · Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten. Der Unternehmer hat die Wahl, sich entweder selbst in Fragen des Arbeitsschutzes schulen und sensibilisieren zu lassen - sogenannte alternative Betreuung oder die Regelbetreuung - Grund- und anlassbezogene Betreuung - zu nutzen. Die Grundbetreuung ist je nach Gefährdungslage im Betrieb im Abstand von ein bis fünf Jahren zu wiederholen. Die anlassbezogene Betreuung legt für bestimmte Ereignisse die Pflicht zur Beratung fest. · Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten. Änderungen gibt es bei der Regelbetreuung - besteht aus Grundbetreuung und betriebsspezifischer Betreuung. Für die Grundbetreuung gelten feste Einsatzzeiten je Beschäftigten, die der Unternehmer auf Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit verteilt - z. B. Gefährdungsbeurteilung und Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes. Die betriebsspezifische Betreuung betrifft besondere Risiken und Verhältnisse des Unternehmens. · Unternehmen mit 11 bis 50 Beschäftigten. Sie können sich zwischen alternativer Betreuung und Regelbetreuung entscheiden, wenn ihre BG oder Unfallkasse keine niedrigere Beschäftigtenzahl als Grenze für die Wahlmöglichkeit bestimmt hat. Lohnsteuerkarte 2010 gilt auch 2011 Das BMF hat keine neuen Lohnsteuerkarten für das Jahr 2011 versandt, da das Lohnsteuerabzugverfahren ab dem Jahr 2012 elektronisch erfolgen soll. Die Lohnsteuerkarte 2010 behält damit im neuen Jahr ihre Gültigkeit. Arbeitnehmer müssen daher bei einem fortbestehenden Dienstverhältnis keine neue Lohnsteuerkarte vorlegen. Der Arbeitgeber hat die in der Lohnsteuerkarte 2010 enthaltenen Eintragungen auch für den Lohnsteuerabzug im Jahr 2011 zugrundezulegen. Anleger bekommt Recht Der 6. Senat des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs (VGH) hatte mit einem Beschluss vom 02.03.2010 die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) dazu verpflichtet, Unterlagen vorzulegen, die amtliche Informationen über ein von der BaFin beaufsichtigtes Finanzdienstleistungsinstitut enthalten. Hintergrund ist die erfolgreiche Klage einer Privatperson - Az. 6 A 1684/08. Dieser Aufforderung kam die BaFin nicht nach, sie verwies auf eine Sperrerklärung des BMF. Dagegen wandte sich der private Anleger und beantragte, die Sperrerklärung für rechtswidrig zu erklären. Das BMF scheiterte mit seinem Plan, Geschäftsunterlagen von Banken der Öffentlichkeit vorzuenthalten. Es darf der ihr unterstellten Bafin die Herausgabe von Informationen nicht pauschal mit dem Verweis auf das Geheimhaltungsbedürfnis untersagen - heißt es in dem kürzlich veröffentlichten Beschluss des Hessischen VGH - Az.: 27 F 1081/19 . Quelle: www.informationsfreiheitsgesetz.net Auslandspraktikum für Azubis Die Landes-Gewerbeförderungsstelle des nordrhein-westfälischen Handwerks (LGH) und InWent, Internationale Weiterbildung und Entwicklung, bieten wieder die Zusatzqualifikation „Junge Handwerker in der Entwicklungszusammenarbeit“ an, bei der ein mindestens vierwöchiges Praktikum in einem Hilfsprojekt in Afrika, Asien oder Lateinamerika im Mittelpunkt steht. Die Zusatzqualifizierung richtet sich an volljährige Auszubildende ab dem 2. Lehrjahr und an Gesellen bis zum 27. Lebensjahr. Informationen und Bewerbung bis 31.01.2011 unter www.juha-ez.de. BETRIEBSFÜHRUNG Elektropraktiker, Berlin 65 (2011) 1 KURZ INFORMIERT TERMINE 1. Photovoltaik-Anwenderkonferenz 2011 Veranstalter: TÜV Rheinland Termin/Ort: 17./18.02. in Köln Themenstellung Diskussion zur Frage, wie Planungs- und Installationsfehler künftig vermieden werden können sowie deren Folgen, z. B. Minderertrag durch ungünstige Anlagenauslegung oder Verschattung, Glasbruch durch Verspannungen oder Ziegelbruch infolge unsachgemäßer Installation. Weitere Schwerpunkte · Qualitätssicherung bei PV-Modulen · Haftung bei Schäden und Ertragsminderung · vorbeugender Brandschutz · fachgerechte Installation von PV-Anlagen · multifunktionale PV-Bauelemente · Anforderungen an Unterkonstruktionen und Befestigungssysteme Zielgruppe: PV-Installationsbetriebe, Bauingenieure, Architekten, Bauunternehmen, Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, Versicherer Referenten: Prof. Dr.-Ing. V. Quaschning, HTW Berlin, D. Wedepohl, BSW, Prof. Dr.-Ing. A. Hoch, Leiter des Instituts für Statik der TÜV Rheinland LGA Bautechnik, Fachanwalt A. Kleefisch Informationen und Buchung: Tel.: 08008484006 (gebührenfrei) oder unter www.weiterbildung-im-bauwesen.de Ansprechpartner: Thorsten Löllgen, TÜV Rheinland Group Telefon: 0221 806-41 92, E-Mail: thorsten.loellgen@de.tuv.com EP0111-36-40 21.12.10 08:43 Seite 36
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