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Arbeits- und Gesundheitsschutz

DGUV-Vorschrift 2 - Teil 3: Betriebe mit mehr als 10 Beschäftigten

luk5/2012, 2 Seiten

Seit Anfang des Jahres 2011 gilt die neue Unfallverhütungsvorschrift. Größere Betriebe müssen – abhängig von der Betreuungsgruppe – für die Grundbetreuung feste Einsatzzeiten zwischen 0,5 und 2,5 Stunden pro Jahr und Beschäftigtem vorsehen. Diese sind je nach Bedarf auf Betriebsärzte und Sicherheitsfachkräfte aufzuteilen. Dabei sind ein Mindestanteil von 20 % der Gesamtzeit und 0,2 Stunden pro Jahr für jeden Leistungserbringer anzusetzen. In einer Tafel werden die Betriebsarten den Betreuungsgruppen zugeordnet.


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Autor
  • H.-H. Egyptien
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