Skip to main content 
Sonstige Bereiche

Kurz informiert

ep11/2011, 1 Seite

Grüner Strom wirkt kostensenkend; Transporterkosten - 100 % Betriebsausgabe; Sicher auf der Weihnachtsfeier; Betriebliche Weihnachtsgeschenke; Multitalente sind stark im Kommen


902 Elektropraktiker, Berlin 65 (2011) 11 BETRIEBSFÜHRUNG KURZ INFORMIERT „Grüner“ Strom wirkt kostensenkend Bezogen auf eine Kilowattstunde im aktuellen deutschen Strommix, fällt der Beitrag für die EEG-Umlage mit derzeit rund 3,5 Cent deutlich geringer aus als die volkswirtschaftlichen Folgekosten der konventionellen Stromerzeugung - so die Agentur für Erneuerbare Energien. Müssten die fossil-nuklearen Energieträger ihre externen Kosten, etwa für Schäden an Klima, Umwelt und Gesundheit, einpreisen, so wäre die durchschnittliche kWh aktuell mindestens um 5,4 Cent teurer. Zudem reduzieren erneuerbare Energien nachweislich den Börsenstrompreis an der Leipziger Energiebörse (EEX), wovon insbesondere Stromversorger und energieintensive Industrie profitieren. Durch den sogenannten Merit-Order-Effekt sank 2009 der Strompreis am Spotmarkt der EEX um 0,6 Cent pro kWh und wird am Terminmarkt auch künftig - trotz steigender fossiler Brennstoffpreise und abgeschalteter Atomkraftwerke - auf stabilem Niveau bleiben. Transporterkosten - 100 % Betriebsausgabe Hintergrund. Ein Selbstständiger, der Karosserien repariert, war dazu regelmäßig mit seinem 2-sitzigen Transporter VW T4 unterwegs. Die Fahrgastzelle war durch eine Metallwand von der fensterlosen Ladefläche abgetrennt. Auf der Ladefläche waren die Werkzeuge des Klägers untergebracht. Der Unternehmer machte daher 100 % der Kosten für das Fahrzeug als Betriebsausgaben geltend und versteuerte keinen Privatanteil. Argument. Eine private Nutzung des Transporters wäre schon wegen der Verschmutzung und der fehlenden Sitzplätze ausgeschlossen. Für private Zwecke fuhr er zudem einen anderen Wagen, der nicht auf den Betrieb zugelassen war. Das Führen eines Fahrtenbuches sei deshalb nicht erforderlich. Doch das Finanzamt verlangte von ihm zunächst stur die Versteuerungeines Privatanteils nach der 1-%-Methode. Urteil. Der Unternehmer klagte und bekam schließlich recht - Finanzgericht Köln, Urteil vom 19.5.2011, Az. 10 K 4126/09. Begründung. Die Richter hielten es nicht für plausibel, dass der Kläger regelmäßig die Ladefläche seines Transporters leergeräumt hat, um private Besorgungen durchzuführen - zudem der Kläger für diese Zwecke über einen privat zugelassenen Pkw verfügte. Somit sind die kompletten Fahrzeugkosten als Betriebsausgabe anrechenbar. Quelle: Kleinunternehmer und Selbstständige aktuell Sicher auf der Weihnachtsfeier Leider passieren auch bei der Betriebsweihnachtsfeier immer wieder Unfälle. Doch wie steht es um den Versicherungsschutz? Dazu die Ergo-Expertin Tanja Cronenberg: „Der Versicherungsschutz hängt von der Art der Feier ab.“ Bei einer offiziellen Betriebsfeier gilt für alle Angestellten der gesetzliche Unfallschutz - während der Feier sowie bei der direkten Hin-und Rückfahrt. Dazu muss die Unternehmensleitung aber alle Mitarbeiter einladen und die Anwesenheit eines Vorgesetzten ist Pflicht. Organisieren die Kollegen selbst einen Ausflug auf den Weihnachtsmarkt, greift nur ein privater Unfallschutz. Betriebliche Weihnachtsgeschenke Geschenke an Geschäftspartner lassen sich bis zu einem Wert von 35 Euro als Betriebsausgaben oder Werbungskosten ansetzen. Übersteigt der Geschenkwert 10 Euro, muss das schenkende Unternehmen genaue Aufzeichnungen über die Empfänger führen. „Geschenke sind generell auf einem eigenen Konto zu verbuchen. Aus der Buchung oder dem Beleg müssensichdie Artdes Geschenks und der Name des Empfängers ergeben“, betont Steuerberater K. Meyer-Gehlen von der Kanzlei WWS, Mönchengladbach. Präsente mit einem Wert von über 10 Euro sind prinzipiell vom Beschenkten zu versteuern. Schenkende Firmen können dies von vornherein umgehen, indem sie das Geschenk pauschal mit 30 % selbst versteuern und den Beschenkten schriftlich darüber informieren. Weihnachtsgeschenke an Mitarbeiter sind stets als Betriebsausgaben abziehbar. Übersteigt ihr Wert 44 Euro - die monatliche Freigrenze für Sachzuwendungen - führen sie zu sozialabgaben- und steuerpflichtigem Arbeitslohn. Weihnachtsfeier. Geschenke im Rahmen von Betriebsveranstaltungen dürfen zusammen mit den übrigen Kosten der Feier 110 Euro je Arbeitnehmer nicht übersteigen. Für das Berechnen ist nicht die tatsächliche, sondern die geplante Zahl der Teilnehmer maßgeblich. Laut Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf bleiben kurzfristige Absagen ohne steuerliche Auswirkungen - Az. 11 K 908/10 L. Sollten die zur Weihnachtsfeier überreichten Geschenke den Wert von 40 Euro übersteigen, kann der Arbeitgeber die Differenz mit 25 % pauschal versteuern. Quelle: www.wws-gruppe.de Multitalente sind stark im Kommen Präzises, schnelles Arbeiten sowie eine lange Lebensdauer - mit diesen Prämissen entwickelte Bosch in St. Niklaus sein hochwertiges neues Zubehör für oszillierende Multi-Cutter-Elektrowerkzeuge, z. B.: · Bimetal-Segment-Wellenschliffmesser zum Zuschneiden von Isolationsmaterialien (Bild ) · Mörtelentferner zum gleichzeitigen Ausfräsen von Fugen an Wand- und Bodenfliesen · Bimetall-Tin-Segment- und Rundsägeblätter für abrasive sowie Diamant-Riffsägeblätter für harte und abrasive Werkstoffe. Anwendungen wie Kabelkanäle in der Wand schneiden oder fräsen, Fliesen- oder Badsanierung, präzise Einpassarbeiten, z. B. mit Tauchsägeblättern, werden somit beträchtlich erleichtert. Mit dem Know-how aus langjähriger Fertigung von Säbel- und Stichsägeblättern und der Bimetall-Rundschweißtechnik strebt man so an, künftig Werkzeuge für eine Vielzahl neuer Anwendungen zu schaffen. Mithilfe eines Universaladapters passen zudem die gefertigten Zubehöre (Bild ) auf alle gängigen Multi-Cutter-Elektrowerkzeuge. Ein Zubehörwechsel ohne Hilfsmittel wie Fixierstifte oder Schrauben mit einem Spannverschluss (Bild ) ist einer der neuesten Trends. Täglich verlassen unterschiedliche Zubehöre das Werk Foto: ep Foto: Bosch Multi-Cutter GOP 300 SCE Professional - erstmals fixiert man hier das Zubehör nur über einen Spannverschluss Foto: Bosch

Sie haben eine Fachfrage?