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Kurz informiert
ep1/2014, 1 Seite
Betriebsführung 26 Elektropraktiker, Berlin 68 (2014) 1 Kurz informiert Rechtsratgeber jetzt als E-Book verfügbar Der Ratgeber „Recht für Handwerk und Gewerbe“ der D.A.S. Rechtsschutzversicherung beantwortet nicht nur viele Fragen zu rechtlichen Fragen in der täglichen Arbeit sowie zu den Anforderungen eines professionellen Internetauftritts, wie z. B. zum Urheberrecht, Datenschutz und zu den Nutzungsregeln. Er gibt dem Unternehmer ebenfalls mit seinen Checklisten, Musterschreiben und aktuellen Urteilen konkrete Hilfen an die Hand. Der umfassende Leitfaden ist ab sofort als E-Book in allen gängigen E-Book-Stores, z. B. Amazon, Weltbild oder iBook store, kostenlos erhältlich. Beheizbare Jacke für kalte Tage Die windfeste, wasserabweisende Jacke mit Polyester-Futter und reißfestem sowie atmungsaktiven dreilagigen Softshell-Gewebe verfügt über eingenähte Heizelemente aus Karbon-Spiralen im Brust- und oberen Rückenbereich (Bild a). Ein in die Jacke integrier tes Kabel mit speziell entwickeltem Akku-Adapter verbindet die Heizelemente mit einem 10,8-Volt-Akku, der die Heizspiralen innerhalb von drei Minuten erwärmt. Die Temperatur ist in drei Stufen mit einem auf Brusthöhe eingearbeiteten Druckknopf regulierbar. Ein 2,0 Ah-Akku sorgt für bis zu 6 h Wärme, was das Arbeiten bei niedrigen Temperaturen auf der Baustelle deutlich erleichtert. Die Jacke ist in den Größen S bis XXXL erhältlich und bietet mit fünf Jackentaschen viel Stauraum, z. B. eine Tasche zum Unterbringen von Dokumenten wie Bauplänen oder Montageanleitungen. Über eine USB-Schnittstelle am Akku-Adapter kann man ebenfalls Mobiltelefon oder MP3-Player mit Strom versorgen. Bürgschaften im Leasinggeschäft Der Verband Deutscher Bürgschaftsbanken (VDB) entwickelte mit dem Bundesverband Deutscher Leasing-Unternehmen (BDL) ein Pilotprojekt für Leasing-Investitionen von kleinen und mittelständischen Unternehmen. Das Projekt startet im Januar 2014 und läuft über drei Jahre. 120 Mio. Euro stehen für Bürgschaften zur Verfügung, mit denen Leasing-Investitionen von insgesamt bis zu 400 Mio. Euro mithilfe euro päischer Fördermittel verbürgt werden können. Das Verbürgen von Leasingfinanzierungen war auch bisher grundsätzlich möglich. Bei dem neuen Programm wird aber eine wesentlich größere Nachfrage erwartet, besonders von Handwerksunternehmen; da nun besonders kleinvolumigere Finanzierungen von bis zu 250000 Euro pro Vorhaben unterstützt werden. Ein Schwerpunkt der Tätigkeit der Bürgschaftsbanken ist es, Existenzgründungen und Unternehmensnachfolgen zu fördern. Häufig fehlt Existenzgründern für Leasing-Finanzierungen die entsprechende Bonität. Doch nun steht den Unternehmen bis zu 500000 Euro verbürgtes Kreditvolumen zur Verfügung. Verfahrensweise. Interessierte Handwerksunternehmen wenden sich mit ihrem Finanzierungsvorhaben an eine Leasinggesellschaft. Diese stellt einen elektro nischen Antrag für die Übernahme einer Bürgschaft für das Leasingvorhaben bei der zuständigen Bürgschaftsbank, welche den Antrag prüft und über die Vergabe entscheidet. Ihre Entscheidung teilt die Bürgschaftsbank der Leasinggesellschaft mit, die ihrerseits den Unternehmer davon in Kenntnis setzt. Unentgeltliche oder verbilligte Mahlzeiten Mahlzeiten, die arbeitstäglich unentgeltlich oder verbilligt an die Arbeitnehmer abgegeben werden, sind mit dem anteiligen amtlichen Sachbezugswert nach der Verordnung über die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung von Zuwendungen des Arbeitgebers als Arbeitsentgelt (Sozialversicherungsentgeltverordnung SvEV) zu bewerten. Dies gilt ab 1. Januar 2014 gemäß § 8 Absatz 2 Satz 8 EStG auch für Mahlzeiten, die dem Arbeitnehmer während einer beruflich veranlassten Auswärts tätigkeit oder im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung vom Arbeitgeber oder auf dessen Veranlassung von einem Dritten zur Verfügung gestellt werden, wenn der Preis der Mahlzeit 60 Euro nicht übersteigt. Die Werte für Mahlzeiten, die ab Kalenderjahr 2014 gewährt werden, betragen: a) für ein Mittag- oder Abendessen 3,00 Euro und b) für ein Frühstück 1,63 Euro. Quelle: BMF-Schreiben vom 12.11.2013, IV C-5 S 2334/13/ 10002. TERMIN - CEB Clean Energy Building Zeit/Ort: vom 6. bis 8. März 2014, Landesmesse Stuttgart Veranstalter: Reeco Gmb H Ziele: Die CEB fokussiert als internationale Fach-und Kongressmesse für energieeffiziente Gebäude, technische Gebäudeausrüstung und regenerative Energieerzeugung in diesem Jahr insbesondere die drei inhaltlichen Schwerpunkte: · Innovationen - z. B. bei Speichertechnologien · Beleuchtungstechnik und · grüne Dienstleistungen. Zielgruppen: Branchenverbände, Energieberater, Planer/Architekten, Handwerk Kongressprogramm Die Vorträge in den Fachtagungen und Seminaren konzentrieren sich vor allem auf Themen wie die kommunale Energiewende, technische Gebäudeausrüstung, Energieeffizienz in Licht und Beleuchtung einschließlich den Einsatz von LEDs, die dezentrale und regenerative Energieerzeugung am Beispiel der Kraft-Wärme-Kopplung - Mikro-KWK mit Strom- und Wärmespeicher. Unter der Überschrift: „Stromspeicher in Gebäuden“ diskutiert man u. a. Themen wie: · Photovoltaik (PV)-Systeme - Potentiale, Anforderungen an Speicher und Wärmeerzeuger, Chancen für Netzentlastung · Wirtschaftlichkeit und Netzdienlichkeit von Einzelspeichern und Zentralsystemen im Verteilnetz · Sicherheit und Zertifizierung von PV-Speichern · Eigenversorgung - mit Photovoltaik, dezentralen Speichern und intelligentem Energiemanagement · Kombination Wärmepumpe/Photovoltaik - Potentiale zur Eigenstromnutzung sowie · Anwendungsbeispiele, Erfahrungen, Best Practice. Anmeldung/Informationen: unter www.cep-expo.de Medienpartner: www.ep-photovoltaik.de a Beheizbare Softshell-Jacke mit 10,8 V-Akku bei guter Passform und viel Bewegungsfreiheit Quelle: Bosch
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