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Kurz informiert

ep10/2014, 1 Seite

Haftung bei Arbeitsunfall des Mitarbeiters; Schadenersatz bei Datenverlust; Berufsbekleidung: Für Außenarbeiten im Herbst gut gerüstet


Betriebsführung 828 Elektropraktiker, Berlin 68 (2014) 10 Kurz informiert Haftung bei Arbeitsunfall des Mitarbeiters Nach einem Bau stellenunfall eines Mitarbeiters ver klagte die zustän dige gesetzliche Unfallversicherung, die Berufsgenos senschaft (BG) Bauwirtschaft, später den betreffenden Arbeit geber auf Erstattung ihrer Auf wendungen. Doch dies sah das Schleswig-Holsteinische Oberlan desgericht (OLG) anders und wies die Klage der BG ab: Urteil vom 06.03.2014 - Az. 11 U 74/13. Begründung: Der Arbeitgeber haf tet der Berufsgenossenschaft für die infolge des Arbeitsunfalls ent standenen Aufwendungen nur dann, wenn er den Versicherungs fall vorsätzlich oder grob fahrläs sig herbeigeführt hat (§ 110 Sozial gesetzbuch VII). Doch nicht jeder Verstoß gegen einschlägige Un fallverhütungsvorschriften (UVV) wäre als grob fahrlässiges Verhal ten zu werten. Da der Arbeitgeber an die BG Beiträge für die Unfall versicherung gezahlt hat, wäre er bei einem Arbeitsunfall eines Mitarbeiters nur bei einem be sonders krassen und subjektiv schlechthin unentschuldbarem Fehlverhalten verpflichtet, der BG die Aufwendungen für den Arbeits unfall zu erstatten. Ein subjekti ves Fehlverhalten in einem sol chen Ausmaß konnte dem Bau unternehmer jedoch hier nicht vorgeworfen werden. Quelle: PM des OLG Schleswig-Holstein vom 04.09.2014 Warum Datensicherung wichtig ist Wer haftet bei Datenverlust? Die D.A.S. Rechtsschutz stellt dazu einige Urteile vor: Kabel gekappt - Fabrik steht still Ein Bauunternehmen führte mit einem Bagger Ausschachtungs arbeiten durch. Dabei wurde ein Stromkabel der örtlichen Stadt werke gekappt. Bei einem nahen Autozulieferbetrieb führte der Stromausfall dazu, dass große Pressmaschinen stillstanden und ihre Steuersoftware dadurch teilweise gelöscht wurde. Soft warespezialisten des Unterneh mens benötigten 374 Arbeitsstun den, um den Schaden zu beheben - und diese Stunden wollte das Unternehmen vom Bauunterneh mer bezahlt haben. Das Gericht sah in dem Datenverlust durch den Stromausfall eine Eigentums verletzung im Sinne von § 823 Absatz 1 des Bürgerlichen Ge setzbuchs (BGB). Auch auf Daten trägern gespeicherte Sachdaten wären vom Eigentumsschutz um fasst. Dies gelte auch dann, wenn die Daten nur neu vom Server heruntergeladen werden müss ten. Inwieweit eine fehlende Ab sicherung gegen derartige Strom ausfälle ein Mitverschulden be gründen kann, wurde in diesem Verfahren nicht thematisiert. Der Bauunternehmer musste 16000 Euro Schadenersatz zahlen - vgl. OLG Oldenburg, Beschluss vom 24.11.2011, Az. 2 U 98/11. Zerstörte Webseite Eine Werbeagentur hatte für einen Firmenkunden eine Webseite er stellt. Sie erhielt auch den Auf trag, diese zu hosten und vergab den Auftrag weiter an ein drittes Unternehmen. Bei diesem kam es zu einem Server-Absturz, der auch diese Webseite lahmlegte. Die Wiederherstellung der Web seite scheiterte, da weder die Agentur noch der Hosting-Dienst leister Backups der Daten ange fertigt hatten. Der Kunde forderte daraufhin Schadenersatz in Höhe der ursprünglichen Erstellungs kosten für die Webseite sowie eine Nutzungsausfallentschädi gung. Das Landgericht Duisburg entschied, dass zwischen der Agentur und dem Kunden ein Host-Provider-Vertrag zustande gekommen sei. Es gehöre auch zu den Pflichten des Host-Provi ders, für ausreichende Sicherung der Daten durch Backups zu sor gen. Ein mögliches Verschulden ihres Subunternehmers müsse sich die Agentur zurechnen las sen. Das Gericht setzte allerdings die Schadenssumme von über 5000 Euro auf rund 1200 Euro herunter: Es sei ein Abzug „neu für alt“ vorzunehmen. Einem Sachverständigengutachten zu folge habe eine Webseite etwa eine Lebensdauer von acht Jah ren, hier sei die Seite bereits sechs Jahre lang unverändert in Betrieb gewesen. Eine Nutzungs ausfallentschädigung erkannte das Gericht der Klägerin nicht zu - vgl. LG Duisburg, Urteil vom 25.07.2014, Az. 22 O 102/12. Für Außenarbeiten im Herbst gut gerüstet Für das Arbeiten bei kalter und nasser Witterung ist jetzt pas sende Kleidung gefragt: So bietet Kübler neben einer sportlich geschnittenen Stepp jacke aus einem Gewebemix von Softshell und Ripstop mit einer 3-Zonen-Innenfuttertechnologie für eine gute Wärmeisolierung auch einen Parka (Bild a) aus diesem Material an. Dieser ist nach EN 343 Klasse 3/3 zertifi ziert schützt wegen seines was serdichten Oberstoffs und des 3-Zonen-Innenfutters vor Regen und Kälte. Ebenso wie die Stepp jacke verfügt der Parka über Re flex-Elemente rund um den Schul ter- und Ärmeleinsatz und an den Kapuzenflanken für eine bessere Sichtbarkeit. An der linken Innenseite befindet sich zudem eine Kabelschlaufe für Kopfhörer. Dieses Modell bie tet zwei Doppelseitentaschen mit Eingriff von oben, verschließbar durch Patten, und seitlichem Ein griff mit Reißverschluss. Thermojacken. Diese Jacken be stehen aus einem strapazierfähi gen und wärmeisolierenden Softshell-Gewebe und sind zudem mit Akkus beheizbar. Neben dem bereits für Herren verfügbaren Heat+ Jacket 10,8 V Professional bietet Bosch aktuell auch eine Damenjacke an. Sie zeichnet sich durch einen taillierten Schnitt sowie schmalere Schultern aus und ist in den Konfektionsgrößen XS bis XL verfügbar. Das atmungs aktive dreilagige und leichte Softshell-Gewebe ermöglicht hohen Tragekomfort und sehr gute Bewegungsfreiheit. Mit dem Lithium-Ionen-Akku ist es nicht nur möglich, die Jacke zu behei zen, sondern auch Mobiltelefone oder MP3-Player über einen USB-Port am Adapter in der Jacken-oder Brusttasche zu laden. Der Adapter lässt sich auch unabhän gig von der Jacke als mobile Stromquelle nutzen. Ähnlich konzipiert ist die aktuelle Thermojacke M12 HJ BL2 für die Größen M, L und XL von Milwau kee (Bild b) - ebenfalls aus wind-und wasserbeständigem Soft shell-Material. Hier wurden das Design und die Trageeigenschaf ten verbessert - und die Jacke ist zudem waschmaschinen- und trocknergeeignet. Insgesamt fünf Heizzonen werden hier mit einem 12-V-Lithium-Ionen-Akku erwärmt: zwei im Brustbereich, eine zentral auf dem Rücken und zwei separat aktivierbar in den Seitentaschen. Hier kann z. B. auch der Werk zeug-Akku aufbewahrt und ein satzbereit gehalten werden. Über drei Heizstufen lässt sich die Wärmedosierung anpassen. Über eine USB-Schnittstelle kann man auch hier sein Mobiltelefon oder den MP3-Spieler aufladen. Der Akku mit 2.0 Ah aus der eigenen M12-Redlithium-Ion-Serie ermög licht voll aufgeladen eine Heiz dauer von bis zu 8 h auf niedrigs ter Heizstufe. Über einen zusätz lich erhältlichen Adapter lässt sich ein 18-Volt-Akku einsetzen, um z. B. die Heizdauer auf bis zu 10 h zu erhöhen. a Parka für kühles und nasses Wetter b Beheizbare Softshell-Jacke Quelle: Milwaukee Quelle: Kübler

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