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ep1/2013, 1 Seite
26 Elektropraktiker, Berlin 67 (2013) 1 BETRIEBSFÜHRUNG KURZ INFORMIERT BG ETEM modernisiert ihr Beitragssystem Die BG ETEM überarbeitet ihr Beitragssystem und ersetzt die unterschiedlichen Verfahren der Vorläufer-BGen, die nach der Fusion weitergeführt wurden. Das einheitliche Beitragssystem wird schrittweise bis 2016 für alle Mitgliedsunternehmen eingeführt. Die BG finanziert sich durch ein Umlagesystem: Die Kosten eines Jahres werden im Folgejahr auf die Mitgliedsunternehmen umgelegt. Welcher Betrag dem einzelnen Mitgliedsbetrieb berechnet wird, richtet sich nach drei Faktoren: der Lohnsumme, seiner Gefahrenklasse und dem jährlich von der BG erhobenen Betragsfuß. Anreiz für den Arbeitsschutz. Unternehmen, die keine Kosten für Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten verursachen, erhalten auf ihren Mitgliedsbeitrag einen Nachlass wie folgt: · ab 2013 bis zu maximal 18 % bei länger bestehenden Mitgliedschaften · für neue Mitglieder bis zu 6 % im ersten Jahr und bis zu 12 % Nachlass im zweiten Jahr. Vom Nachlass wird die Eigenbelastung des Unternehmens abgezogen. Diese ergibt sich aus den Versicherungsfällen der vergangenen drei Kalenderjahre. Jedoch fließen nur die Kosten aus zwei Jahren in die Berechnung ein: · vollständige Kosten aus dem Umlagejahr · Kosten aus dem Vorjahr - Anrechnung zur Hälfte · ältere Aufwendungen sowie Wegeunfälle werden nicht berücksichtigt · übersteigt die Höhe der Eigenbelastung die des Nachlasses, wird kein Zuschlag erhoben. Drei Zahlungstermine. Spätestens im Jahr 2016 zahlen alle Mitgliedsbetriebe an drei gleichen Terminen: · Vorschuss - ein Drittel des Vorjahresbeitrags jeweils am 15. Februar und am 15. Mai und · Restbetrag am 15. August. Betriebe mit einem Beitrag unter 1 000 Euro zahlen grundsätzlich ihren Beitrag in einer Fälligkeit. Der Beitragseinzug wird bis zum Jahr 2016 in den einzelnen Branchen schrittweise angeglichen: · Elektrotechnik und Feinmechanik sowie Medienerzeugnisse - 2013 noch ein Zahlungstermin; 2014: drei Zahlungstermine · Energie- und Wasserwirtschaft - Umstellung auf drei Termine bis zum Jahr 2015 · Textil- und Bekleidungsindustrie - Umstellung bis 2016. Weitere Informationen gibt es dazu unter www.bgetem.de; Webcode 11197352. Neu ab 2013: „Vermögensauskunft“ Am 1. Januar 2013 ist das Gesetz zur Reform der „Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung“ in Kraft getreten. Neben erheblichen Änderungen bei der Zwangsvollstreckung von Geldforderungen ändert sich auch ein wesentlicher Begriff. Die Rede ist von der „Eidesstattlichen Versicherung“. Aus ihr wird jetzt die „Vermögensauskunft“. „Damit nimmt die Verniedlichung von ,Schulden haben` oder ,überschuldet sein` ihren Lauf“, so der Geschäftsführer der Bremer Inkasso Gmb H, Bernd Drumann. Doch das neue Gesetz hätte auch viele gute Seiten: Die Vermögensauskunft setzt keine erfolglose Zwangsvollstreckung mehr voraus. Der Gläubiger hat jetzt die Möglichkeit, die Auskunft über das Vermögen des Schuldners an den Anfang der Vollstreckung zu stellen. Doch eine verwertbare Erklärung setzt voraus, dass der Schuldner sein tatsächliches Vermögen vollständig angibt, in welches der Gläubiger im Anschluss an diese Auskunft pfänden möchte. Leider ist das jedoch längst nicht immer der Fall, weiß Drumann. Darüber hinaus gibt es ab Januar ein zentrales Schuldnerverzeichnis, das für Berechtigte über www.vollstreckungsportal.de einsehbar sein soll. Dort wird auch ein zentrales Vermögensverzeichnis eingerichtet, auf das allerdings nur staatliche Stellen Zugriff haben werden. Auch wird ein Gerichtsvollzieher bei Vollstreckungen von mindestens 500 Euro künftig in den Fällen, in denen der Schuldner die Vermögensauskunft nicht abgibt oder die angegebenen Vermögensgegenstände unzureichend sind, befugt sein, direkt bei gesetzlichen Rentenversicherungsträgern, dem Bundeszentralamt für Steuern und beim Kraftfahrt-Bundesamt Auskünfte zu erheben. Quelle: Bremer Inkasso Gmb H ELStAM löst Papier-Lohnsteuerkarte ab Das Verfahren ELStAM zum elektronischen Abruf der Steuerabzugsmerkmale löste zum 1. Januar 2013 die bisherige Lohnsteuerkarte ab. Eine Pflicht zur Nutzung von ELStAM besteht für Arbeitgeber allerdings erst ab der letzten Abrechnung im Kalenderjahr 2013. Die Voraussetzung für den Abruf der Lohnsteuerabzugsmerkmale ist eine komplizierte Registrierung und Authentifizierung bei Elster. Ebenso muss ein Zertifikat erzeugt werden, was den Arbeitgeber eindeutig registriert. Die Registrierung sowie das vollautomatische Abholen der Daten ist durch den Einsatz von Personal-Software zeitsparend zu erledigen - wie z. B. mit der Online-Lohnabrechnung „einfach Lohn“ von Sage. Zumtobel-Award für nachhaltige Lösungen Innovative architektonische Lösungen können sich positiv auf das soziale Umfeld, die Infrastruktur und die menschliche Gesundheit auswirken. Das stellten die Preisträger des Zumtobel Group Award 2012 mit ihren Projekten unter Beweis. In einem ehemaligen Elektrizitätswerk in Berlin-Mitte wurde der mit insgesamt 140000 Euro dotierte Architekturpreis zur Förderung für Nachhaltigkeit und Menschlichkeit in der Rubrik „Gebaute Umwelt“ an Michael Murphy und David Saladik des US-amerikanischen Architekturbüros Mass Design Group für das Butaro Hospital Projekt in Ruanda verliehen; und zum Thema „Forschung & Initiatve 2012“ ging der Preis an Doina Petrescu und Constantin Petcou des atelier d'architecture autogérée (AAA) für die Initiative R-Urban in Colombes, einem sozialen Brennpunkt am Stadtrand von Paris. Die Projekte überzeugten durch ihr ganzheitliches architektonisches Gesamtkonzept und ihren multidisziplinären Ansatz. Sie sind übertragbar auf vergleichbare Regionen mit begrenzten Ressourcen und schwierigem sozialem Umfeld. Zwei junge Architekturbüros „haben wegweisende Lösungen, insbesondere für soziale Probleme sowohl in der westlichen Welt als auch in Entwicklungsländern entwickelt“, betonte Harald Sommerer, CEO der Zumtobel Group, in seiner Gratulation an die Preisträger (Bild). Gruppenbild: Preisverleihung des Zumtobel Group Award 2012 in Berlin Foto: Zumtobel
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