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ep6/2012, 1 Seite
466 Elektropraktiker, Berlin 66 (2012) 6 BETRIEBSFÜHRUNG KURZ INFORMIERT Ausbildungsnachweise online erstellen Für Lehrlinge bietet die Meta Handelsgesellschaft einen neuen Service an. Mit dem „e-Berichtsheft“ lassen sich Ausbildungsnachweise von jedem Gerät mit Internetzugang erstellen, wenn man sich vorher erfolgreich registriert hat. Die über das System als PDF-Dateien generierten Tages- oder Wochenberichte müssen nach wie vor ausgedruckt, überprüft und unterzeichnet werden. Die Wahl der Berichtsführung kann individuell oder vom System vorgegeben erfolgen. Beispielsweise wurde für den Postleitzahlenkreis Bayern und dem Gewerk E-Handwerk ausschließlich der Tagesbericht hinterlegt. Bedingungen und Funktionen: · Vorname und Name sind nach erfolgreicher Registrierung nicht mehr änderbar · Nutzungsdauer ab Registrierung: 4 Jahre; limitiert auf 208 Berichte - 52 Wochen x 4 Jahre = 208 Berichte pro Jahr · Nutzungsgebühr inklusive 4 Berichtsheftumschläge beträgt 39,00 Euro (netto) · geschützte PDF-Dateien und im System festgelegte Namen erschweren die Duplizierung für Lehrlingskollegen. Vorteile: · schneller Zugriff auf alte Berichte · Vorgabe eines einheitlichen Formblatts · Tippfehler sind einfach zu korrigieren - bislang gab es nur wenige „Fehlversuche“, sodass der Lehrling oftmals ein neues Berichtsheft erwerben musste. Schutzkleidung und modische Trends Der Trend, die Funktionalität durch „Fashion“ zu ergänzen, ist im aktuellen Angebot an Schutzkleidung deutlich erkennbar (Bild ). Das bestätigt ebenfalls Silvia Mertens, Leiterin der Produktentwicklung der Mewa Textil-Service AG & Co. Die Expertin begrüßt diese Entwicklung. Damit wird die Schutzkleidung nicht nur deutlich bequemer, sondern auch ansehnlicher und findet zudem beim Träger bessere Akzeptanz. Allerdings sind die modischen Gestaltungsmöglichkeiten der Schutzkleidung begrenzt, um ihre schützenden Eigenschaften nicht einzuschränken. So kann z. B. Hitze- und Flammschutzkleidung nur in einer limitierten Farbauswahl hergestellt werden - bedingt durch die Besonderheiten der dafür eingesetzten Fasern. Bei Warnschutzkleidung darf die Fläche des fluoreszierenden orangeroten oder gelben Gewebes nur in einem bestimmten Maß mit andersfarbigen Geweben durchsetzt sein. Ansonsten entspricht die Kleidung nicht der Warnschutzkleidungsnorm EN 471, da Sichtbarkeit der Kleidung und damit des Trägers beeinträchtigt werden. Börse „nexxt-change“ wird international Deutschlands größte Nachfolgebör se „nexxt-change“ steht künftig auch ausländischen Investoren und Übernehmern offen. Möglich ist dies, da die Initiatoren dieser Börse - das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi), die KfW-Bankengruppe, der Deutsche Industrie- und Handelskammertag, der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH), der Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken sowie der Deutsche Sparkassen- und Giroverband - eine Kooperation mit Germany Trade & Invest (GTAI) und der Nachfolgebörse der Wirtschaftskammern Österreichs geschlossen haben. Die GTAI wird als neuer Partner von „nexxt-change“ über ihre rund 40 Auslandsstandorte ausländische Investoren für Unternehmensnachfolgen in Deutschland betreuen. Über eine Verlinkung mit der österreichischen Nachfolgebörse - www.nachfolgeboerse.at - können künftig potentielle Nachfolger in beiden Ländern nach passenden Unternehmen suchen und zusammenfinden. Sie umfasst aktuell über 1200 Nachfolgeangebote und fast 300 Unternehmensgesuche. Um ein Inserat einzustellen, steht Unternehmern und Existenzgründern ein flächendeckendes Netzwerk aus mehr als 820 „Regionalpartnern“ zur Verfügung. Quelle: BMWi Schätzung bei Verlust von Unterlagen Der unverschuldete Verlust von Unterlagen hindert die Finanzbehörde nicht daran, die Besteuerungsgrundlagen zu schätzen - darauf weist die Datev aktuell hin. Art und Umfang der Schätzung hängen von verschiedenen Kriterien ab. Dabei kommt es darauf an, ob im Rahmen einer Prüfung noch weitere Mängel festgestellt werden. Sind z. B. die Aufzeichnungen für die Bareinnahmen lückenhaft oder ergeben sich bei einer Bargeldverkehrsrechnung erhebliche Fehlbeträge, ist eine Schätzung innerhalb der amtlichen Richtsätze zulässig. Der Verlust von Unterlagen ist in diesem Zusammenhang nur von untergeordneter Bedeutung. Quelle: Urteil des Bundesfinanzhofs Online-Handel - Button-Lösung kommt Der Markt der Bezahlsysteme ist groß, aber teilweise recht unübersichtlich. „Oft gibt es daher Diskrepanzen zwischen dem vom Kunden gewünschten Zahlungssystem und der vom Online-Händler tatsächlich zur Verfügung gestellten Bezahlmethode“, so Anne Kronzucker, Juristin der D.A.S. Rechtsschutzversicherung. Hinzu kommt, dass immer wieder Betrüger mit Abofallen im Internet Verbraucher beim Online-Einkauf verunsichern. „Das Europäische Parlament hat daher mit einer neuen Richtlinie den Weg für die sogenannte Button-Lösung geebnet, mit der Verbraucher stärker vor Vertragsfallen im Internet geschützt werden sollen“, so die Rechtsexpertin. Obwohl die Vorgaben der EU erst bis zum 13. Dezember 2013 in deutsches Recht umgesetzt werden müssen, hat die Bundesregierung bereits eine Gesetzesänderung auf den Weg gebracht. Sie soll den gesamten elektronischen Geschäftsverkehr transparenter machen. Händler müssen daher in Zukunft ihren Kunden unmittelbar vor der Bestellung die entscheidenden Informationen noch einmal anzeigen - z. B. den Gesamtpreis sowie zusätzliche Kosten - etwa für den Versand oder die Mindestlaufzeit eines Vertrages. Neu ist allerdings die verlangte Kennzeichnung des Bestellbuttons: Der Händler muss die Schaltfläche des Buttons gut lesbar und ausschließlich mit den Wörtern „zahlungspflichtig bestellen“ oder mit einer entsprechenden eindeutigen Formulierung beschriften. Die Kleidung muss in erster Linie schützen, darf aber auch schick aussehen Foto: Mewa
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