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Kopfschutz bei Bau- und Montagearbeiten

luk11/2002, 2 Seiten

Kopfschutz ist "in". Dies gilt sowohl für die Praxis als auch für die Regelungen in den maßgebenden Vorschriften. In diesen ist festgelegt, dass geeigneter Kopfschutz zur Verfügung zu stellen ist, wenn bei den jeweiligen Arbeiten Kopfverletzungen zu erwarten sind.


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