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Elektrotechnik | Arbeits- und Gesundheitsschutz

Kennzeichnung von Betriebsmitteln in Abwasseranlagen

ep6/2010, 2 Seiten

Wir haben im letzten Jahr eine Prozesssteuerung für eine Kläranlage errichtet. Ein beratender Ingenieur, der den Anlagenerrichter bei seiner Konformitätsbewertung unterstützt hat, forderte von uns, auf allen Schaltschränken, Kabelverteilern, Anschlussdosen u. Ä. ein gelbes Warnschild mit dem Elektropfeil anzubringen. Unter welchen Umständen und auf Grundlage welcher Rechtsvorschriften ist eine solche Kennzeichnung erforderlich?


Literatur

BGV A3 Berufsgenossenschaftliche Vorschrift für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit in der aktuellen Nachdruckfassung 2005. Elektrische Anlagen und Betriebsmittel.

BGV C5 Unfallverhütungsvorschrift Abwassertechnische Anlagen vom 1. Oktober 1995 in der Fassung vom 1. Januar 1997.

GUV-V C5 Unfallverhütungsvorschrift Abwassertechnische Anlagen vom Februar 1994 in der Fassung vom Januar 1997.

DIN VDE 0105-100 (VDE 0105-100):2009-10 Betrieb elektrischer Anlagen – Teil 100: Allgemeine Anforderungen.

DIN VDE 0100-510 (VDE 0100-510):2007-06 Errichten von Niederspannungsanlagen Teil 5- 51: Auswahl und Errichtung elektrischer Betriebsmittel – Allgemeine Bestimmungen.

BGV A8 Unfallverhütungsvorschrift Sicherheitsund Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz vom 1. April 1995 in der Fassung vom 1. April 2002.

GUV-V A8 Unfallverhütungsvorschrift Sicherheitsund Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz vom September 1994, in der Fassung vom Juni 2002.


Autor
  • W. Baade
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