Kennzeichnung von Betriebsmitteln in Abwasseranlagen
Eine wenig konkrete Anforderung
- Beim Betrieb von und bei Arbeiten an elektrischen Anlagen müssen, sofern erforderlich, geeignete Sicherheitsschilder angebracht werden, um auf mögliche Gefährdungen aufmerksam zu machen.
Ein weiterer Hinweis zur Kennzeichnung
- Schilder oder andere geeignete Kennzeichnungen müssen den Zweck des Schalt- oder Steuergerätes angeben, es sei denn, dass es keine Möglichkeit zur Verwechslung gibt.
- Maßnahmen zur Verhinderung der Risiken oder Gefahren,
- des Einsatzes technischer Schutzeinrichtungen und
- arbeitsorganisatorischer Maßnahmen, Methoden oder Verfahren
Fazit
Literatur
BGV A3 Berufsgenossenschaftliche Vorschrift für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit in der aktuellen Nachdruckfassung 2005. Elektrische Anlagen und Betriebsmittel.
BGV C5 Unfallverhütungsvorschrift Abwassertechnische Anlagen vom 1. Oktober 1995 in der Fassung vom 1. Januar 1997.
GUV-V C5 Unfallverhütungsvorschrift Abwassertechnische Anlagen vom Februar 1994 in der Fassung vom Januar 1997.
DIN VDE 0105-100 (VDE 0105-100):2009-10 Betrieb elektrischer Anlagen Teil 100: Allgemeine Anforderungen.
DIN VDE 0100-510 (VDE 0100-510):2007-06 Errichten von Niederspannungsanlagen Teil 5- 51: Auswahl und Errichtung elektrischer Betriebsmittel Allgemeine Bestimmungen.
BGV A8 Unfallverhütungsvorschrift Sicherheitsund Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz vom 1. April 1995 in der Fassung vom 1. April 2002.
GUV-V A8 Unfallverhütungsvorschrift Sicherheitsund Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz vom September 1994, in der Fassung vom Juni 2002.
- W. Baade
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