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Elektrotechnik | Schutzmaßnahmen

Kennzeichnung der Brücke zwischen PEN- und Neutralleiter-Schiene

ep4/2007, 1 Seite

Ein TÜV-Sachverständiger hat bei der Prüfung unserer Anlage die Meinung vertreten, dass der Leiter, der die PEN-Leiter-Schiene mit der Neutralleiter-Schiene verbindet, blau gekennzeichnet sein muss. Nach meiner Meinung müsste sie grün/gelb gekennzeichnet sein. Gibt es hierzu eine Vorschrift?


Ausfallraten. Hohe Ausfallraten der Schaltnetzteile bei der eingangsseitigen Isolationswiderstands- und Schutzleiterstrommessung sind eigentlich nicht typisch. In Anbetracht der vor der Prüfung festzustellenden ordnungsgemäßen Funktion würde ich das Prüfergebnis sehr kritisch bewerten und mir bis ins Detail erläutern lassen. Möglicherweise beruht das negative Prüfergebnis auf erzeugnisbedingtem Nichteinhalten der in [1] vorgegebenen Grenzwerte, d. h. einem Überschreiten des Werts 3,5 mA bei der Schutzleiterstrommessung und einem Unterschreiten des Werts 1 M bei der Isolationswiderstandsmessung. Es kann sein, dass diese Werte durch die produktnormgerechte Beschaltung bedingt und somit kein Grund zur Beanstandung sind. Literatur [1] DIN VDE 0702 (VDE 0702):2004-06 Wiederholungsprüfungen an elektrischen Geräten. K. Bödeker Kennzeichnung der Brücke zwischen PEN-und Neutralleiter-Schiene ? Ein TÜV-Sachverständiger hat bei der Prüfung unserer Anlage die Meinung vertreten, dass der Leiter, der die PEN-Leiter-Schiene mit der Neutralleiter-Schiene verbindet, blau gekennzeichnet sein muss. Nach meiner Meinung müsste sie grün/gelb gekennzeichnet sein. Gibt es hierzu eine Vorschrift? ! In den Normen gibt es dazu keine ausdrückliche Angabe. Allerdings ist die PEN-Leiter-Sammelschiene die Stelle, an der der PEN-Leiter in den Neutralleiter (N) und den Schutzleiter (PE) aufgeteilt wird. Daraus ergibt sich, dass der Leiter zwischen der PEN-Leiter-und der Neutralleiter-Sammelschiene blau sein muss. Aus diesem Grund empfiehlt es sich, in Zukunft dafür einen blau gekennzeichneten Leiter zu verwenden. Ich sehe jedoch keinen Grund dafür, den Austausch eines als Brücke zwischen den beiden Sammelschienen verwendeten grün/gelb gekennzeichneten Leiters zu fordern, denn er kann nicht die Ursache für eine direkte Gefahr oder für eine gefährliche Verwechslung sein. E. Hering Netz-Trenneinrichtung für Maschinen ? Unser Betrieb liefert und installiert u. a. die kompletten elektrischen Anlagen für Maschinen eines Maschinenbau-Unternehmens. Zu diesen Maschinen zählen oft auch kleinere transportable Anlagen wie z. B. Förderbänder. In diesen Fällen führen wir den Hauptanschluss (Zuleitung) über eine CEE-Steckvorrichtung (CEE-Gerätestecker) ein. Häufig ergibt sich eine Diskussion mit dem Maschinenhersteller über die Ausführung der Schaltanlage, bei der folgende Fragen auftreten: Muss ein Schaltschrank, der schnell vom Netz zu trennen ist (CEE-Steckvorrichtung) auch mit einem Hauptschalter ausgerüstet werden? Kann ein in rot-gelber Ausführung installierter Hauptschalter die Not-Aus-Funktion erfüllen oder muss zusätzlich ein Not-Aus-Taster mit Rast-Funktion installiert werden? Ist ein Not-Aus-Taster allein (ohne Hauptschalter) zur allgemeinen Abschaltung einer Anlage ausreichend? Wenn ein Not-Aus-Taster zu installieren ist, wie muss dieser dann in die Steuerung eingreifen? Reicht das Einfügen des Öffnerkontaktes in den Steuerstromkreis aus oder muss ein Schütz geschaltet werden, das wiederum den Steuerstromkreis abschaltet oder muss ein spezielles Not-Aus-Relais installiert werden - wenn ja, in welcher Ausführung (ein- oder zweikanalig, automatischer oder manueller Wiederanlauf)? ! Netz-Trenneinrichtungen. Nach Abschnitt 5.3.2 in DIN EN 60204-1 (VDE 0113-1): 1998-11 [1] dürfen als Netz-Trenneinrichtung (Hauptschalter) verwendet werden: a) Lasttrennschalter nach DIN EN 60947-3 (VDE 0660-107):2006-03 [2] für Gebrauchskategorie AC-23B oder DC-23B; b) Trennschalter nach [2] mit einem Hilfskontakt, mit dem erreicht wird, dass Schalteinrichtungen die Last vor Öffnen der Hauptkontakte des Trenners abschalten; c) Leistungsschalter - geeignet zum Trennen nach DIN EN 60947-2 (VDE 0660-101): 2004-03 [3] d) Stecker/Steckdosen-Kombinationen für eine Maschine mit einem Bemessungsstrom von nicht mehr als 16 A und einer Gesamtbemessungsleistung von nicht mehr als 3 kW; e) Stecker und Steckdosen oder Gerätesteckvorrichtungen für flexible Leitungen (z. B. getrommelt) zur Versorgung für eine fahrbare Maschine, vorausgesetzt · es ist nicht möglich, Stecker und Steckdosen oder Gerätesteckvorrichtungen ohne Lastschaltvermögen unter Last zu verbinden oder zu trennen; · Stecker, Steckdosen oder Gerätesteckvorrichtungen sind so angeschlossen, dass der mit der Versorgung verbundene Teil, mindestens IP2X oder IPXXB entspricht. Bei Stecker/Steckdosen-Kombinationen mit Lastschaltvermögen muss dieses mindestens dem Bemessungsstrom der Maschine bei Bemessungsspannung entsprechen. Zum Ausschalten bei Überlast (z. B. blockierter Läufer) sollte der Bemessungsstrom wenigstens gleich dem Strom bei blockiertem Läufer sein. Steckdosenkombinationen benötigen keine zusätzliche Absperreinrichtung. Zusätzlich zu jeder Stecker/Steckdosen-Kombination muss die elektrische Ausrüstung über eine Einrichtung zum Ein- und Ausschalten der Maschine verfügen. Wenn es sich bei der betreffenden Ausrüstung also um eine Maschine nach d) handelt, dann ist es möglich, die Steckdose bis zu einem Bemessungsstrom von 16 A als Netz-Trenneinrichtung zu verwenden. Die unter e) aufgeführte Variante ist nur für fahrbare Maschinen zulässig. In beiden Fällen darf auf eine zusätzliche Netz-Trenneinrichtung verzichtet werden. Hauptschalter als Not-Aus. Im Prinzip kann die Netztrenneinrichtung bei entsprechender Auswahl auch die Funktion der Not-Aus-Einrichtung erfüllen. Das setzt allerdings voraus, dass aufgrund einer Risikobewertung die Stopp-Kategorie 0 angewendet werden darf und es sich nur um eine „einfache“ Maschine ohne zusätzliche Befehlsstellen handelt, da mindestens an jeder Befehlsstelle eine weitere Not-Auseinrichtung vorhanden sein muss, was dann die Verwendung von Not-Aus-Einrichtungen/-Tastern erforderlich macht. Not-Aus ohne Hauptschalter. Hier gilt analog zur vorangegangenen Ausführung, dass die Not-Aus-Einrichtung die Anforderungen für die Netztrenneinrichtung zusätzlich zur Not-Aus-Funktion erfüllen muss. Ein Not-Aus-Taster (Pilztaster) erfüllt diese Anforderung nicht. Ausführung der Not-Aus-Einrichtung. Die Entscheidung, wie die Not-Aus-Funktion realisiert werden muss, hängt ebenfalls von einer Risikobewertung ab. So ergibt sich z. B. aus EN 954-1 [4], welche „Sicherheits“-Kategorie für die Maschinenausrüstung anzuwenden ist. Diese Bewertung muss vom Maschinenhersteller (ggf. unter Mitwirkung des Installateurs der Elektroanlage) vorgenommen werden, da nur er alle Gefahren erkennen kann, die durch die Maschine entstehen können. Ausgehend von der sich ergebenden Kategorie (B, 1, 2, 3 oder 4) ergibt sich dann, welcher Aufwand in der Steuerung notwendig wird. Unabhängig von der notwendigen Kategorie darf es nach Not-Aus grundsätzlich keinen automatischen 276 LESERANFRAGEN Elektropraktiker, Berlin 61 (2007) 4 EP0407-272-283 21.03.2007 13:46 Uhr Seite 276

Autor
  • E. Hering
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