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Arbeits- und Gesundheitsschutz

Kein Durchbruch - Neue Betriebssicherheitsverordnung 2015 (Teil 2)

ep7/2015, 3 Seiten

In der neuen Betriebssicherheitsverordnung, die seit dem 1. Juni 2015 in Kraft ist, erfolgte eine deutliche Aufwertung der Gefährdungsbeurteilung. Sie bleibt Kern der Arbeitgeberpflichten rund um das Bereitstellen von Arbeitsmitteln. Das erläuterte Teil 1 des Beitrags. Der zweite Teil befasst sich nun vor allem mit den Prüfungs-, Unterweisungs- und Dokumentationspflichten. Die erforderlichen Erst- und Inbetriebnahmeprüfungen sind ebenso ein Thema wie die künftig neu gesetzlich geregelte Instandhaltung.


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Autoren
  • M. Klar
  • R. Ensmann
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