Nach einem Eigentümerwechsel sollen in einem Gebäude mit vier Wohnungen elektrische Direktheizungen (über Sonderabkommen) eingebaut werden. Die Wohnungen wurden vor rund fünf Jahren renoviert und mit neuer Installation versehen. Um innerhalb der Wohnungen geringstmögliche Belastungen zu haben, besteht der Wunsch, die Versorgungsleitungen der einzelnen Heizkörper an der Gebäudeaußenwand zu führen und die Sicherungsverteiler im Keller anzuordnen. Zudem soll die gesamte Außenhülle mit einem Wärmeschutz (Styropor 5 cm) versehen werden. Die Nachteile dieser Installationsvariante, wie Absicherung im Keller, aufwändige Verlegung, schlechte Übersichtlichkeit usw., sind den Beteiligten bewusst. Ist die gewünschte Lösung rechtlich und technisch möglich?