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Elektrotechnik | Installationstechnik

Installationsarbeiten geringen Umfangs

ep6/2005, 2 Seiten

Nach der AVBEItV vom 21.6.1979 § 12 A2 "Kundenanlage" heißt es: Die Anlage darf außer durch das EVU nur durch einen in ein Installateurverzeichnis eines EVU eingetragenen Installateur ... errichtet, erweitert, geändert und unterhalten werden. Das bedeutet doch eigentlich, dass kein Wohnungsinhaber einen Schalter wechseln und ich als nicht eingetragener Elektromeister keine Reparaturen oder Installationen in Wohnungen vornehmen dürfte. Wie ist hier die Rechtslage?


Isolationswiderstandsmessung wie üblich, Anschluss des Steckers der Anschlussleitung an das für die Prüfung nach DIN VDE 0702 geeignete Prüfgerät, PRCD einschalten. Schutzleiterstrommessung wie üblich - Stecker der Anschlussleitung an das Prüfgerät anschließen, PRCD einschalten. Prüfung der PRCD durch Betätigen der Prüftaste. Dies ist in diesem Fall eine ausreichende Prüfung. Auch die hier nicht direkt geltende Vorgabe für das Prüfen der RCDs in DIN VDE 0100 Teil 610 „Auslösen beim Bemessungsdifferenzstrom (Nennfehlerstrom) I6N“, wird mit diesem Auslösen bei etwa 2·I6N hinreichend exakt erfüllt. Wenn es sich um eine PRCD handelt, bei der kein Varistor im Schutzleiter angeordnet ist, kann der Durchgang des Schutzleiters nach dem Einschalten der PRCD auf die übliche Weise mit einem für die Prüfungen nach DIN VDE 0702 geeigneten Prüfgerät vorgenommen werden. Alles Andere bleibt so wie oben dargestellt. Verwendung des Prüfgeräts Unitest 0100. Dieses Prüfgerät ist für das Prüfen elektrischer Anlagen gedacht, und dafür auch bestens geeignet. Die mit ihm durchführbaren Messungen des Schleifenwiderstands und des Kurzschlussstroms sind hier aber nicht erforderlich. Der Nachweis der Funktion der PRCD des Allessauger könnte messtechnisch mit ihm vorgenommen werden. Allerdings bieten der Allessauger und ähnliche Geräte konstruktiv keine Möglichkeit, ein Prüfgerät an die Sekundarseite der PRCD anzuschließen. Somit kann mit dem Unitest 0100 an diesem Allessauger nur die Isolationswiderstandsmessung unter Verwendung einiger Messleitungen vorgenommen werden. Insgesamt ergibt sich: Für die Geräteprüfung ist ein Anlagenprüfgerät schlecht oder - hinsichtlich einer rationellen Anwendung - eigentlich überhaupt nicht geeignet. K. Bödeker Installationsarbeiten geringen Umfangs ? Nach der AVBEItV vom 21.6.1979 § 12 A2 „Kundenanlage“ heißt es: Die Anlage darf außer durch das EVU nur durch einen in ein Installateurverzeichnis eines EVU eingetragenen Installateur ... errichtet, erweitert, geändert und unterhalten werden. Das bedeutet doch eigentlich, dass kein Wohnungsinhaber einen Schalter wechseln und ich als nicht eingetragener Elektromeister keine Reparaturen oder Installationen in Wohnungen vornehmen dürfte. Wie ist hier die Rechtslage? ! Rechtliche Grundlagen. Die AVBElt V wurde vom Bundesminister für Wirtschaft auf der Grundlage des Energiewirtschaftsgesetzes erlassen und hat damit ebenfalls Gesetzeskraft. Sie sind gemäss § 1 dieser Be-Elektropraktiker, Berlin 59 (2005) 6 dingungen Bestandteil des Versorgungsvertrages zwischen dem Energieunternehmen und dem Eigentümer der Abnehmeranlage sowie den Mietern, wenn eine Vermietung erfolgt. Darin sind die Bedingungen festgelegt, zu denen der Anschluss an und die Versorgung aus dem Niederspannungsnetz zu allgemeinen Tarifpreisen erfolgt. Im § 12 ist in fünf Absätzen der grundsätzliche Aufbau der Kundenanlage und die Verantwortung der Vertragspartner beschrieben. Kunde ist im Sinne dieser Verordnung der Tarifkunde. Er ist gemäss § 12 (1) für die ordnungsgemäße Errichtung, Erweiterung, Änderung und Unterhaltung der elektrischen Anlage mit Ausnahme der Messeinrichtungen verantwortlich und muss nach § 12 (2) einen in das Installateurverzeichnis eingetragenen Installateur mit Arbeiten an der elektrischen Anlage beauftragen. Mit diesen Forderungen soll die Elektrosicherheit gewährleistet und gleichzeitig gesichert werden, dass das Netz des Verteilungsnetzbetreibers (VNB) störungsfrei betrieben werden kann. In der Regel sind Eigentümer und Mieter keine Elektrofachkräfte, sodass für beide die DIN-VDE-Normen nicht gelten. Die Einhaltung ergibt sich indirekt, weil der zugelassene Installateur dazu verpflichtet ist. Ergänzt sei noch, dass der Vermieter die vermietete Sache, in diesem Falle also die Wohnung, dem Mieter in einem dem vertragsgemäßen Gebrauche geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten hat. Gebrauchsgerecht im vorgenannten Sinne sind elektrische Anlagen nur, wenn sie den DIN-VDE-Normen entsprechen. Zu Ihrem Anliegen. Leider gibt es für elektrische Anlagen in Wohngebäuden keine Festlegungen, wie sie gemäß BGV A3 (bis zum 1.1.2005 war dieses die BGV A2) für gewerbliche Anlagen gelten. Vor allem fehlen Vorgaben für Prüffristen für Wiederholungsprüfungen. Trotz E-Check ist die Situation in mancher Hinsicht noch nicht befriedigend. Sofern es sich nicht um komplette Neuinstallationen handelt, sollte es für Sie als nicht eingetragenen Elektromeister aber sehr wohl möglich sein, in begrenztem Umfang Reparaturen durchzuführen. Das Auswechseln von Schaltern oder anderen Installationsgeräten gehört doch gewiss nicht zu den ertragreichen Aufträgen, die sich ein Installationsbetrieb wünscht. Weshalb sollte es da nicht möglich sein, Fachkräfte zu gewinnen, die derartige Aufträge übernehmen und Sicherheit dort gewährleisten, wo ansonsten ein Mieter sich selbst überlassen bleibt. Es ist doch kein Geheimnis, dass auch Nichtfachkräfte Schalter auswechseln und darüber auch so manches getan wird, worüber keiner so recht reden mag. Wäre es da nicht möglich, mit einem zugelassenen Installateur eine vertrauensvolle Kooperation einzugehen? H. Senkbeil Leitungsführung bei Wandlerzählern ? Darf man bei einer Leistungsverbrauchszählung über Wandlerzähler mit vorgeschalteten Stromwandlern (z. B. 500/5 im Dreiphasennetz 3 x 400 V) die drei Leiterpaare der k- und l-Leiter beispielsweise in einer 7-adrigen Leitung zum in etwa 15 m Entfernung liegenden Zählerplatz führen oder müssen sie getrennt geführt werden? ! Die Regelungen hierzu sind bei den verschiedenen Verteilungsnetzbetreibern (VNB) unterschiedlich. Deshalb sollten Sie den Aufbau der Messung mit dem zuständigen VNB bzw. dessen Zähldatenmanagement auf jeden Fall abstimmen. Im Versorgungsgebiet der Bewag Berlin kommt es in Niederspannungs-Kundenanlagen gelegentlich auch zu der Konstellation, dass Stromwandler und Zähler voneinander räumlich getrennt installiert werden müssen. Die Bewag-Baurichtlinien Stromwandler-Zähleranlagen sowie der Informative Anhang zu den TAB 2000 der beiden VDEW-Landesgruppen Schleswig-Holstein/Hansestadt Hamburg/Mecklenburg-Vorpommern und Berlin/Brandenburg sagen hierzu folgendes aus: „Der Mindestquerschnitt der Strompfadleitungen beträgt 4 mm2 Cu. Die Leitungslänge der Strompfade darf bei räumlicher Trennung von Stromwandlern und zugehörigem Zählerplatz 12 Meter nicht überschreiten.“ Als Verbindungsleitung wird z. B. wegen der besseren mechanischen Eigenschaften Mehrader-Kabel NYY mit zur Vermeidung von Verwechselungen nummerierten Adern empfohlen. Eine getrennte Verlegung der drei Strompfade wird nicht verlangt, wäre aber ebenso zulässig. Offen ist noch die Frage, ob der von Ihnen angegebene Abstand von 15 Metern zwischen den Stromwandlern und dem Zähler auf 12 Meter reduziert werden kann. Andernfalls müsste ein Querschnitt von mindestens 6 mm2 Cu - war bei der BEWAG bis maximal 18 Metern in der Vergangenheit auch zulässig - verlegt werden. T. Haubner LESERANFRAGEN

Autor
  • H. Senkbeil
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