Inbetriebnahme alter elektrischer Heizgeräte
Spezielle Anforderungen für Heizgeräte, die unter Bänken bzw. Kirchenbänken befestigt werden, finden sich in den Abschnitten 7.12.1 „Aufschriften und Anweisungen“ und 11.8 „Erwärmung“.
In den Montageanweisungen des Herstellers muss unter anderem Folgendes festgelegt sein:
- das Heizgerät ist zur Montage unter Bänken bestimmt, die befestigt sind,
- der kleinste Abstand zwischen der Unterseite des Heizgerätes und dem Fußboden,
- der kleinste Abstand zwischen den Oberflächen des Heizgerätes und der Vorderund Hinterkante der Bankunterseite, der mindestens 50 mm betragen muss.
- Bei Heizgeräten, die zur Montage unter Kirchenbänken bestimmt sind, darf die Temperaturerhöhung von Oberflächen, die mit dem Prüfstab berührbar sind, 70 K nicht überschreiten.
Ob die vorstehenden Bedingungen eingehalten sind und nach welcher Normenausgabe die angesprochenen Heizkörper gefertigt und geprüft wurden, lässt sich wahrscheinlich nur noch schwer nachvollziehen.
Bezüglich nicht vorhandener Konformitäts- und Prüfzeichen ist Folgendes festzustellen:
- Ein VDE-Prüfzeichen oder ein GS-Zeichen müssen nicht zwingend vorhanden sein. Diese zeigen dem Anwender an, dass eine Prüfung der Heizkörper durch eine unabhängige Prüfstelle erfolgt ist, die mit den genannten Zeichen die Sicherheit der Geräte bestätigen.
- Das CE-Zeichen bestätigt die Konformität mit den relevanten Europäischen Richtlinien und Normen. Es wird durch den Hersteller oder seinen Bevollmächtigten, z. B. einen Importeur, angebracht oder in einer Konformitätserklärung dokumentiert. Eine CE-Kennzeichnung muss gemäß der Niederspannungsrichtlinie [3] für alle elektrischen Betriebsmittel verwendet werden, die nach einer Übergangsfrist, spätestens aber ab dem 01.01.1997 in den Verkehr gebracht wurden.
Allgemeine normative Anforderungen an die Sicherheit. Natürlich sind bei der Errichtung und dem Betrieb von elektrischen Betriebs - mitteln die allgemeinen normativen Anforderungen an die Sicherheit zu beachten:
- DIN VDE 0100-100 (VDE 0100-100) [4], Abschnitt 131.2 fordert zum Schutz gegen thermische Auswirkungen Folgendes: „Die elektrische Anlage muss so errichtet sein, dass die Gefahr einer Entzündung brennbarer Materialien infolge hoher Temperatur möglichst klein ist. Während des normalen Betriebs der elektrischen Betriebsmittel darf kein Risiko für Verbrennungen für Personen und Nutztiere bestehen.“
- DIN VDE 0100-420 (VDE 0100-420) [5], Abschnitt 3 enthält die folgenden allgemeinen Anforderungen: „Personen, Nutztiere und Sachen sind gegen zu hohe Erwärmung zu schützen, die durch benachbarte elektrische Betriebsmittel verursacht werden können.“ Weiter heißt es im Abschnitt 5 von [5] zum Schutz gegen Verbrennungen: „Im Handbereich zugängliche elektrische Betriebsmittel dürfen keine Oberflächentemperaturen erreichen, die bei Personen Verbrennungen verursachen können.“
- DIN VDE 0100-482 (VDE 0100-482) [6], Abschnitt 482.3 empfiehlt für die Räume oder Orte mit unersetzbaren Gütern von hohem Wert: „Für Heizgeräte gilt die Empfehlung, dass diese nicht auf brennbaren Unterlagen befestigt werden sollten.“
Wegen der verwendeten Steckvorrichtungen sind für die Stromkreise Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen mit einem Bemessungs-Differenzstrom IΔN ≤ 30 mA für den Fehler- und Zusatzschutz vorzusehen.
Quellen
DIN EN 60335-2-30 (VDE 0700-30):2010-08 Sicherheit elektrischer Geräte für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke Teil 2-30: Besondere Anforderungen für Raumheizgeräte.
DIN EN 60335-1 (VDE 0700-1):2010-11 Sicherheit elektrischer Geräte für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke Teil 1: Allgemeine Anforderungen.
Richtlinie 2006/95/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten betreffend elektrische Betriebsmittel zur Verwendung innerhalb bestimmter Spannungsgrenzen Niederspannungsrichtlinie.
DIN VDE 0100-100 (VDE 0100-100):2009-06 Errichten von Niederspannungsanlagen Teil 1: Allgemeine Grundsätze, Bestimmungen allgemeiner Merkmale, Begriffe.
DIN VDE 0100-420 (VDE 0100-420):1991-11 Errichten von Starkstromanlagen mit Nennspannungen bis 1000 V; Schutzmaßnahmen; Schutz gegen thermische Einflüsse.
DIN VDE 0100-482 (VDE 0100-482):2003-06 Errichten von Niederspannungsanlagen Teil 4: Schutzmaßnahmen Kapitel 48: Auswahl von Schutzmaßnahmen Hauptabschnitt 482: Brandschutz bei besonderen Risiken oder Gefahren.
DIN VDE 0701-0702 (VDE 0701-0702):2008-06 Prüfung nach Instandsetzung, Änderung elektrischer Geräte Wiederholungsprüfung elektrischer Geräte Allgemeine Anforderungen für die elektrische Sicherheit.
- W. Baade