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Elektrotechnik | Messen und Prüfen | Brand- und Explosionsschutz

Explosionsschutz - Prüfbescheinigungen

ep11/2003, 1 Seite

Für den Tank einer Schmierölanlage ist der sachgerechte Einbau eines Heizkörpers zu überprüfen. Dazu liegt eine Dokumentation vor mit einer PTB-Prüfbescheinigung. Diese enthält einen Hinweis für das Errichten, wonach sich das Heizelement mindestens 50 mm unterhalb des Flüssigkeitsniveaus befinden muss. Demnach ist durch Niveauüberwachung sicherzustellen, dass die Tankbeheizung nicht wirksam sein kann, wenn das Flüssigkeitsniveau den genannten Abstand unterschreitet. Tatsächlich aber sind nur 34 mm gewährleistet. Auf meinen Einspruch mit Hinweis auf die PTB-Vorgabe von 50 mm reichte der Betreiber die Bescheinigung eines „amtlich anerkannten Sachkundigen“ nach. Darin wurde der Explosionsschutz der Komponente trotz Abweichung von der PTB-Bescheinigung ausdrücklich bestätigt. Die Physikalisch-Technische Bundesanstalt Braunschweig (PTB) sagte mir dazu, es könne von den Ex-Bescheinigungen abgewichen werden, wenn das ein Sachverständiger bescheinigt. Bisher war ich davon überzeugt, sicherheitstechnische Vorgaben in PTB-Prüfbescheinigungen sind bindend. Wo liegt der Denkfehler?


   

Autor
  • J. Pester
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