GS-Zeichen für Haartrockner nur noch mit RCD
Fazit
Das wäre daher auch für Deutschland und Europa ein nachahmenswertes Beispiel. Auch in Deutschland werden jährlich um 10 Mio. Haartrockner oder ähnliche Geräte umgesetzt, bei leistungsstarken Elektrogeräten wie Waschmaschinen auch etwa 3,5 Mio. Stück. Sicher ein lukrativer Markt, wenn die Normengremien die Anforderungen für RCD im Stecker von Geräten und weitere Anforderungen an Zuleitungen, z. B. Mitführung des PE-Leiters auch für bisherige Geräte mit Schutzklasse II, präzisiert haben, damit auch alles sicher funktioniert.
Literatur
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Vorbemerkung
Anlässlich eines tödlichen Unfalls bei der Verwendung eines Haarschneiders im Badezimmer hat sich auch die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) intensiv mit den elektrotechnischen Sicherheitsanforderungen im Zusammenhang mit der Verwendung elektrischer Geräte in Badezimmern befasst (vgl. BAuA-Gutachten „Sicherheit von Haartrocknern“ (Holfeld und Lochner 2014)). Im Vordergrund standen dabei die zu erwartenden, gefährlichen Körperströme, welche durch Haartrockner bei deren Nutzung in Verbindung mit Wasser bzw. Feuchtigkeit (z. B. in Badewanne oder Dusche) verursacht werden können. Als ein Ergebnis dieser Untersuchungen hat sich gezeigt, dass durch den Einbau von zusätzlichen Fehlerstromschutzschaltern – mit einem Bemessungsdifferenzstrom von ≤ 10 mA – z. B. direkt integriert in den Stecker oder in Steckernähe in der Netzanschlussleitung – die Sicherheit von Haartrocknern bei der Verwendung im Badezimmer zusätzlich erhöht werden kann.
Haartrockner ohne einen zusätzlichen integrierten Fehlerstromschutzschalter sind, soweit sie dem Produktsicherheitsgesetz i. V. m. der Verordnung über elektrische Betriebsmittel – 1. ProdSV entsprechen, zwar sichere Produkte. Mit dem integrierten Fehlerstromschutzschalter bieten sie jedoch zusätzliche Sicherheit, insbesondere in den Fällen, in denen sich die Elektroinstallation in Gebäuden noch nicht auf dem aktuellen Stand der Technik befindet bzw. in denen die Hausinstallation fehlerhaft ist (z. B. keinen funktionstüchtigen RCD mit einem Bemessungsdifferenzstrom von ≤ 10 mA in Badezimmer-Stromkreisen aufweisen). Derartige Produkte (mit integriertem Fehlerstromschutzschalter) bieten demnach zusätzliche Sicherheitseigenschaften im Sinne des § 3 Abs. 2 letzter Satz des Produktsicherheitsgesetzes.
Der Ausschuss für Produktsicherheit ist der Auffassung, dass nur solchen Haartrocknern das GS-Zeichen nach § 20 Abs. 1 ProdSG zuerkannt werden soll, die zusätzlich zu den sonstigen gesetzlichen Anforderungen über einen im Stecker der Netzanschlussleitung integrierten Fehlerstromschutzschalter mit einem Bemessungsdifferenzstrom von ≤ 10 mA verfügen. Er hat deswegen nach § 33 Abs. 2 Nr. 3 ProdSG die folgende Spezifikation beschlossen, die von den GS-Stellen bei der Zuerkennung des GS-Zeichens für Haartrockner gemäß § 21 Abs. 1 Nr. 3 ProdSG berücksichtigt werden muss.
1. Zusätzliche Anforderungen für die Zuerkennung des GS-Zeichens für Haartrockner:
Die GS-Stelle darf das GS-Zeichen für Haartrockner nur zuerkennen, wenn sie im Rahmen der Baumusterprüfung festgestellt hat, dass der betreffende Haartrockner zusätzlich zu den einschlägigen Anforderungen nach § 21 Abs. 1 Nr. 1 und 2 ProdSG über einen wirksamen, in den Stecker der Netzanschlussleitung integrierten oder steckernah angebrachten Fehlerstromschutzschalter mit einem Bemessungsdifferenzstrom von ≤ 10 mA verfügt. Der Fehlerstromschutzschalter muss die Anforderungen der Norm DIN VDE 0661-10 (VDE 0661 Teil 10):2004-06 Elektrisches Installationsmaterial – Ortsveränderliche Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen ohne eingebauten Überstromschutz für Hausinstallationen und für ähnliche Anwendungen (PRCDs); DIN VDE 0661-10/A2 (VDE 0661-10/A2):2011-01 Elektrisches Installationsmaterial Ortsveränderliche Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen ohne eingebauten Überstromschutz für Hausinstallationen und für ähnliche Anwendungen (PRCDs); DIN VDE 0661-10 Beiblatt 1 (VDE 0661 Teil 10 Beiblatt 1):2014-02 Anwendungshinweise zum Einsatz von PRCDs nach DIN-VDE-0661-10 (VDE-0661-10) und DIN VDE 0661 (VDE 0661) erfüllen.
Die Erfüllung der Anforderungen ist durch die entsprechenden Prüfungen nachzuweisen.
2. Übergangsregelungen/-fristen
Diese GS-Spezifikation ist ab dem 01. 01. 2020 (Ausstellungsdatum des GS-Zeichen-Zertifikates) verbindlich anzuwenden. Bestehende GS-Zeichen-Zertifikate für Haartrockner mit Laufzeiten über den 31. 12. 2021 hinaus müssen spätestens zu diesem Termin entsprechend angepasst oder gekündigt werden.
Im Zusammenhang mit früheren Untersuchungen und Diskussionen hat der ep 2010 und 2011 mehrere Beiträge zum Thema veröffentlicht, die neben damaligen Untersuchungsergebnissen zum „Sicheren Föhn“ (mit PE-Schutzschirm) auch die unterschiedlichen physikalisch-baulichen Gegebenheiten in Badezimmern berücksichtigen. Lesen sie dazu:
Literatur
Gesetz über die Bereitstellung von Produkten auf dem Markt (Produktsicherheitsgesetz - ProdSG), vom 8. November 2011 (BGBl. I S. 2178, 2179; 2012 I S. 131), das zuletzt durch Artikel16 des Gesetzes vom 28. April 2020 (BGBl. I S. 960) geändert worden ist.
www.baua.de/DE/Aufgaben/Geschaeftsfuehrung-von-Ausschuessen/AfPS/Ausschuss-fuer-Produktsicherheit_node.html ?Dem Ausschuss gehören sachverständige Personen aus dem Kreis der Marktüberwachungsbehörden, der Konformitätsbewertungsstellen, der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung, des Deutschen Instituts für Normung e. V., der Kommission Arbeitsschutz und Normung, der Arbeitgebervereinigungen, der Gewerkschaften und der beteiligten Verbände, insbesondere der Hersteller, der Händler und der Verbraucher an. Die Verfügung findet sich unter: www.baua.de/DE/Aufgaben/Geschaeftsfuehrung-von-Ausschuessen/AfPS/Aufgaben.html
www.vde.com/de/suf
DIN EN 61140 (VDE 0140-1):2016-11 Schutz gegen elektrischen Schlag Gemeinsame Anforderungen für Anlagen und Betriebsmittel.
USA Federal Register/Vol. 76, No. 124/Tuesday, June 28, 2011/Rules and Regulations, Pages 37636-37641. Volltext einsehbar z. B. unter ?www.govinfo.gov/content/pkg/FR-2011-06-28/html/2011-15981.htm
www.baua.de/DE/Angebote/Publikationen/Berichte/Gd70.html
Erstellt nach den Daten des Informationssystems der Gesundheitsberichterstattung des Bundes, siehe www.gbe-bund.de, Gesundheitliche Lage/Mortalität und Todesursachen, Juni 2020.
Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln (Betriebssicherheitsverordnung BetrSichV) vom 3. Februar 2015 (BGBl. I S. 49), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnungvom 30. April 2019 (BGBl. I S. 554) geändert worden ist.
DGUV Information 203-006: Auswahl und Betrieb elektrischer Anlagen und Betriebsmittel auf Bau- und Montagestellen. Mai 2012.
Campbell, R. (NFPA Research Report): Home Electrical Fires. März 2019. Abbildung 3. Download: www.nfpa.org/News-and-Research/Data-research-and-tools/Electrical/Electrical
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- A. Holfeld
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