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Elektrosicherheit | Schutzmaßnahmen

GS-Zeichen für Haartrockner nur noch mit RCD

Ein wichtiger Schritt für besseren Schutz vor elektrischem Schlag
ep8/2020, 4 Seiten

Ende 2019 wurde auf Grundlage des Produktsicherheitsgesetzes eine Verfügung des Ausschusses für Produktsicherheit zu einer Spezifikation bei der Vergabe des Zeichens für „Geprüfte Sicherheit“ (GS) für Haartrockner durch befugte Prüfstellen erlassen. Damit darf in Deutschland das GS-Zeichen für Haartrockner nur erteilt werden, wenn im Stecker oder in dessen unmittelbarer Nähe ein Fehlerstromschutzschalter (RCD, 10 mA) Bestandteil der Geräteanschlussleitung ist.


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Da nach gängiger, aber durchaus umstrittener Meinung, etwa 30 % der Brände ihren Ursprung in elektrischen Anlagen und Geräten haben, wäre es vielleicht zielführender, auch aus diesem Grund eine Spezifikation mit RCD 10 mA im Stecker von Tischverteilern, Kabelverlängerungen oder anderen häufig in Bränden befangenen Geräten wie Waschmaschinen, Trocker, Spülmaschinen oder vergleichbare Produkte für elektrische Laien zu fordern, da diese dann bereits bei Fehlerströmen abschalten, die weniger als ein Zehntel des für Brandentstehung erforderlichen Stromes betragen, anders als z. B. AFDD, die erst im Bereich um 2 A auslösen.

Auch hier kann anhand einer Grafik aus den USA gezeigt werden, dass Fehlerstromschutzschalter entscheidend für die Senkung von Brandfällen sind, insbesondere im Zeitraum bis zum Jahr 2000, als es noch keine AFDD gab, aber in den USA bis dato etwa 400 Mio. RCD in elektrischen Anlagen installiert wurden (Bild 4). Sicher trugen zur Entwicklung danach auch die seit 1994 in Stecker integrierten RCD der mehr als 20 Mio. jährlich verkauften Haartrockner bei.

Bild 4: Haushaltsbr

Fazit

Das wäre daher auch für Deutschland und Europa ein nachahmenswertes Beispiel. Auch in Deutschland werden jährlich um 10 Mio. Haartrockner oder ähnliche Geräte umgesetzt, bei leistungsstarken Elektrogeräten wie Waschmaschinen auch etwa 3,5 Mio. Stück. Sicher ein lukrativer Markt, wenn die Normengremien die Anforderungen für RCD im Stecker von Geräten und weitere Anforderungen an Zuleitungen, z. B. Mitführung des PE-Leiters auch für bisherige Geräte mit Schutzklasse II, präzisiert haben, damit auch alles sicher funktioniert.

Literatur

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Vorbemerkung

Anlässlich eines tödlichen Unfalls bei der Verwendung eines Haarschneiders im Badezimmer hat sich auch die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) intensiv mit den elektrotechnischen Sicherheitsanforderungen im Zusammenhang mit der Verwendung elektrischer Geräte in Badezimmern befasst (vgl. BAuA-Gutachten „Sicherheit von Haartrocknern“ (Holfeld und Lochner 2014)). Im Vordergrund standen dabei die zu erwartenden, gefährlichen Körperströme, welche durch Haartrockner bei deren Nutzung in Verbindung mit Wasser bzw. Feuchtigkeit (z. B. in Badewanne oder Dusche) verursacht werden können. Als ein Ergebnis dieser Untersuchungen hat sich gezeigt, dass durch den Einbau von zusätzlichen Fehlerstromschutzschaltern – mit einem Bemessungsdifferenzstrom von ≤ 10 mA – z. B. direkt integriert in den Stecker oder in Steckernähe in der Netzanschlussleitung – die Sicherheit von Haartrocknern bei der Verwendung im Badezimmer zusätzlich erhöht werden kann.

Haartrockner ohne einen zusätzlichen integrierten Fehlerstromschutzschalter sind, soweit sie dem Produktsicherheitsgesetz i. V. m. der Verordnung über elektrische Betriebsmittel – 1. ProdSV entsprechen, zwar sichere Produkte. Mit dem integrierten Fehlerstromschutzschalter bieten sie jedoch zusätzliche Sicherheit, insbesondere in den Fällen, in denen sich die Elektroinstallation in Gebäuden noch nicht auf dem aktuellen Stand der Technik befindet bzw. in denen die Hausinstallation fehlerhaft ist (z. B. keinen funktionstüchtigen RCD mit einem Bemessungsdifferenzstrom von ≤ 10 mA in Badezimmer-Stromkreisen aufweisen). Derartige Produkte (mit integriertem Fehlerstromschutzschalter) bieten demnach zusätzliche Sicherheitseigenschaften im Sinne des § 3 Abs. 2 letzter Satz des Produktsicherheitsgesetzes.

Der Ausschuss für Produktsicherheit ist der Auffassung, dass nur solchen Haartrocknern das GS-Zeichen nach § 20 Abs. 1 ProdSG zuerkannt werden soll, die zusätzlich zu den sonstigen gesetzlichen Anforderungen über einen im Stecker der Netzanschlussleitung integrierten Fehlerstromschutzschalter mit einem Bemessungsdifferenzstrom von ≤ 10 mA verfügen. Er hat deswegen nach § 33 Abs. 2 Nr. 3 ProdSG die folgende Spezifikation beschlossen, die von den GS-Stellen bei der Zuerkennung des GS-Zeichens für Haartrockner gemäß § 21 Abs. 1 Nr. 3 ProdSG berücksichtigt werden muss.

1. Zusätzliche Anforderungen für die Zuerkennung des GS-Zeichens für Haartrockner:

Die GS-Stelle darf das GS-Zeichen für Haartrockner nur zuerkennen, wenn sie im Rahmen der Baumusterprüfung festgestellt hat, dass der betreffende Haartrockner zusätzlich zu den einschlägigen Anforderungen nach § 21 Abs. 1 Nr. 1 und 2 ProdSG über einen wirksamen, in den Stecker der Netzanschlussleitung integrierten oder steckernah angebrachten Fehlerstromschutzschalter mit einem Bemessungsdifferenzstrom von ≤ 10 mA verfügt. Der Fehlerstromschutzschalter muss die Anforderungen der Norm DIN VDE 0661-10 (VDE 0661 Teil 10):2004-06 Elektrisches Installationsmaterial – Ortsveränderliche Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen ohne eingebauten Überstromschutz für Hausinstallationen und für ähnliche Anwendungen (PRCDs); DIN VDE 0661-10/A2 (VDE 0661-10/A2):2011-01 Elektrisches Installationsmaterial Ortsveränderliche Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen ohne eingebauten Überstromschutz für Hausinstallationen und für ähnliche Anwendungen (PRCDs); DIN VDE 0661-10 Beiblatt 1 (VDE 0661 Teil 10 Beiblatt 1):2014-02 Anwendungshinweise zum Einsatz von PRCDs nach DIN-VDE-0661-10 (VDE-0661-10) und DIN VDE 0661 (VDE 0661) erfüllen.

Die Erfüllung der Anforderungen ist durch die entsprechenden Prüfungen nachzuweisen.


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Quellen

Gesetz über die Bereitstellung von Produkten auf dem Markt (Produktsicherheitsgesetz - ProdSG), vom 8. November 2011 (BGBl. I S. 2178, 2179; 2012 I S. 131), das zuletzt durch Artikel16 des Gesetzes vom 28. April 2020 (BGBl. I S. 960) geändert worden ist.

www.baua.de/DE/Aufgaben/Geschaeftsfuehrung-von-Ausschuessen/AfPS/Ausschuss-fuer-Produktsicherheit_node.html ?„Dem Ausschuss gehören sachverständige Personen aus dem Kreis der Marktüberwachungsbehörden, der Konformitätsbewertungsstellen, der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung, des Deutschen Instituts für Normung e. V., der Kommission Arbeitsschutz und Normung, der Arbeitgebervereinigungen, der Gewerkschaften und der beteiligten Verbände, insbesondere der Hersteller, der Händler und der Verbraucher an.“ Die Verfügung findet sich unter: www.baua.de/DE/Aufgaben/Geschaeftsfuehrung-von-Ausschuessen/AfPS/Aufgaben.html

www.vde.com/de/suf

DIN EN 61140 (VDE 0140-1):2016-11 Schutz gegen elektrischen Schlag – Gemeinsame Anforderungen für Anlagen und Betriebsmittel.

USA Federal Register/Vol. 76, No. 124/Tuesday, June 28, 2011/Rules and Regulations, Pages 37636-37641. Volltext einsehbar z. B. unter ?www.govinfo.gov/content/pkg/FR-2011-06-28/html/2011-15981.htm

www.baua.de/DE/Angebote/Publikationen/Berichte/Gd70.html

Erstellt nach den Daten des Informationssystems der Gesundheitsberichterstattung des Bundes, siehe www.gbe-bund.de, Gesundheitliche Lage/Mortalität und Todesursachen, Juni 2020.

Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln (Betriebssicherheitsverordnung – BetrSichV) vom 3. Februar 2015 (BGBl. I S. 49), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnungvom 30. April 2019 (BGBl. I S. 554) geändert worden ist.

DGUV Information 203-006: Auswahl und Betrieb elektrischer Anlagen und Betriebsmittel auf Bau- und Montagestellen. Mai 2012.

Campbell, R. (NFPA Research Report): Home Electrical Fires. März 2019. Abbildung 3. Download: www.nfpa.org/News-and-Research/Data-research-and-tools/Electrical/Electrical


Weitere Bilder



Deckblatt der GS-Spezifikation zur Pr


Sch


Todesf


Haushaltsbr

Autor
  • A. Holfeld
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