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Elektrosicherheit | Schutzmaßnahmen

GS-Zeichen für Haartrockner nur noch mit RCD

Ein wichtiger Schritt für besseren Schutz vor elektrischem Schlag
ep8/2020, 4 Seiten

Ende 2019 wurde auf Grundlage des Produktsicherheitsgesetzes eine Verfügung des Ausschusses für Produktsicherheit zu einer Spezifikation bei der Vergabe des Zeichens für „Geprüfte Sicherheit“ (GS) für Haartrockner durch befugte Prüfstellen erlassen. Damit darf in Deutschland das GS-Zeichen für Haartrockner nur erteilt werden, wenn im Stecker oder in dessen unmittelbarer Nähe ein Fehlerstromschutzschalter (RCD, 10 mA) Bestandteil der Geräteanschlussleitung ist.


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Nach einer Analyse des Istzustandes in 2010 wurde in den USA 2011 behördlich verfügt, dass Haartrockner ohne IDCI/GFCI 6 mA potentiell gefährliche Betriebsmittel sind und diese daher verboten [5]. Es dürfen seitdem nur Geräte mit RCD im Stecker verkauft und in die USA eingeführt werden.

Dieses ist auch in internationale Normen zu diesen Geräten eingeflossen, dort aber nach wie vor eine ausschließlich amerikanische Spezifikation.

Todesfälle und Entwicklung

Ausgangspunkt für die nochmalige Befassung und Entscheidung des AfPS war ein Ereignis mit Todesfall zweier Kinder in Kassel 2013 in einer Wanne, in die das Ladeteil eines Haarschneiders gefallen war, sowie Ergebnisse eines Gutachtens „Sicherer Haartrockner“, das bei der BAuA 2011 erstellt wurde ([6], siehe dazu auch den ep-Tipp).

Obwohl es konkret zum Ereignis in Kassel eine andere Einschätzung des SUF des VDE gibt, muss man darauf verweisen, dass es daneben im deutschsprachigen Raum seitdem weitere Elektrounfälle im Bad auch mit Haartrocknern gab, z. B. in der Schweiz 2018. In der letzten Zeit (2018-2020) sind einige Todesfälle mit an Ladegeräten angeschlossenen Mobilfunkgeräten im Bad bekannt geworden. Wenn die Anforderung für Haartrockner umgesetzt ist, sind diese Lösungen auch auf andere Dinge übertragbar. Die Lage von Todesfällen mit Elektrizität gibt Bild 2 wieder.

Bild 2: Sch

Durch verbesserte Installationen und insbesondere bessere Geräte, z. B. Umstellung vieler Hand- und Heimwerkergeräte auf Batterieanwendung, sind insgesamt durchaus schon Verbesserungen in den letzten Jahren erreicht worden. Die Differenz zwischen der alle Fälle einschließenden Kurve nach T 75.4 und Unfälle W85-W87 gesamt sind überwiegend Suizide und verantwortungsloses Verhalten von Personen an Oberleitungen von Bahnanlagen.

Auch hier sind dem Autor Beispiele aus Sachsen und Bayern mit Haartrocknern aus den letzten Jahren bekannt.

Während Unfälle im beruflichen Bereich durch dort vorhandenes Wirken der Berufsgenossenschaften und Nachrüstforderungen nach BetrSichV [8] zurückgedrängt werden konnten, z. B. durch Forderung in der DGUV-Information 203-006 [9] nach mobilen RCD 30 mA, sind die Unfälle im privaten Bereich nach wie vor allgemein höher. Dazu kommt dann eine ebenfalls noch hohe Quote von Unfällen aufgrund „nicht näher benanntem Strom“, worunter dann offensichtlich Betriebsmittel verstanden werden müssen, da Leitungsanlagen, d. h. Installationen, gesondert aufgeführt sind.

Da sowohl im beruflichen Bereich als auch in Heimen für Kinder und ältere Menschen auch ortsveränderliche Geräte immer besser regelmäßig geprüft werden, sind das dann wohl in hohem Maße nicht geprüfte Betriebsmittel im privaten Freizeitbereich, z. B. Gartenanlagen, Campingplätze o. ä., wie bekannte Beispiele mit Tauchpumpen, Brunnenpumpen oder mobilen Leitungsverteilern oder -rollern zeigen. Damit sind Beispiele benannt, auf welche die Spezifikation problemlos erweitert werden könnte. Gerade bei zuletzt benannten Produkten gibt es unzählige Varianten mit Master-Slave, USB und Überspannungs-Funktion, aber alle bisher ohne zusätzlichen Schutz gegen elektrischen Schlag oder Brandschutz durch RCD.

Durch den VdS werden Kabelverteiler und Leitungsverlängerungen immer wieder kritisiert, da bei diesen im Vergleich zu ortsfesten Installationen hinsichtlich der Bemessung und Belastungsgrenzen andere Kriterien angewendet werden und Eignung für Überlast oft nicht ausreichend vorhanden ist.

Brand und Rauch

Zur Tragweite der Forderung, die Sicherheit am Produkt zu erhöhen, mag auch noch eine Darstellung zu Todesfällen bei Bränden und Blitzschlägen beitragen (Bild 3). Offensichtlich sind die im Baurecht verankerten Forderungen nach Rauchwarnmeldern, die Leben retten sollen, nicht ausreichend zielführend, obwohl diese bereits ab 2003 erlassen wurden und es in den meisten Bundesländern eine Nachrüstpflicht gibt, die abgelaufen ist. Eine Verringerung der Todesfälle durch Rauch kann nicht abgelesen werden.

Bild 3: Todesf


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Quellen

Gesetz über die Bereitstellung von Produkten auf dem Markt (Produktsicherheitsgesetz - ProdSG), vom 8. November 2011 (BGBl. I S. 2178, 2179; 2012 I S. 131), das zuletzt durch Artikel16 des Gesetzes vom 28. April 2020 (BGBl. I S. 960) geändert worden ist.

www.baua.de/DE/Aufgaben/Geschaeftsfuehrung-von-Ausschuessen/AfPS/Ausschuss-fuer-Produktsicherheit_node.html ?„Dem Ausschuss gehören sachverständige Personen aus dem Kreis der Marktüberwachungsbehörden, der Konformitätsbewertungsstellen, der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung, des Deutschen Instituts für Normung e. V., der Kommission Arbeitsschutz und Normung, der Arbeitgebervereinigungen, der Gewerkschaften und der beteiligten Verbände, insbesondere der Hersteller, der Händler und der Verbraucher an.“ Die Verfügung findet sich unter: www.baua.de/DE/Aufgaben/Geschaeftsfuehrung-von-Ausschuessen/AfPS/Aufgaben.html

www.vde.com/de/suf

DIN EN 61140 (VDE 0140-1):2016-11 Schutz gegen elektrischen Schlag – Gemeinsame Anforderungen für Anlagen und Betriebsmittel.

USA Federal Register/Vol. 76, No. 124/Tuesday, June 28, 2011/Rules and Regulations, Pages 37636-37641. Volltext einsehbar z. B. unter ?www.govinfo.gov/content/pkg/FR-2011-06-28/html/2011-15981.htm

www.baua.de/DE/Angebote/Publikationen/Berichte/Gd70.html

Erstellt nach den Daten des Informationssystems der Gesundheitsberichterstattung des Bundes, siehe www.gbe-bund.de, Gesundheitliche Lage/Mortalität und Todesursachen, Juni 2020.

Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln (Betriebssicherheitsverordnung – BetrSichV) vom 3. Februar 2015 (BGBl. I S. 49), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnungvom 30. April 2019 (BGBl. I S. 554) geändert worden ist.

DGUV Information 203-006: Auswahl und Betrieb elektrischer Anlagen und Betriebsmittel auf Bau- und Montagestellen. Mai 2012.

Campbell, R. (NFPA Research Report): Home Electrical Fires. März 2019. Abbildung 3. Download: www.nfpa.org/News-and-Research/Data-research-and-tools/Electrical/Electrical


Weitere Bilder



Deckblatt der GS-Spezifikation zur Pr


Sch


Todesf


Haushaltsbr

Autor
  • A. Holfeld
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