Sicherheitstechnik
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Elektrotechnik
Fluchttürsteuerungen
ep9/2005, 2 Seiten
Energieeinsparung und Komfort Durch die Raumlüftung wird kontinuirlich der für ein optimales Raumklima benötigte Luftwechsel ermöglicht. Werden beim Lüften über die Fenster ca. 50 % der Heizenergie an die Umwelt abgegeben, so lassen sich mit diesem System 90 % der Wärme rückgewinnen. Zur Berechnung dieser Lüftungswärmeverluste in Gebäuden wird entsprechend EnEV (Energie-Einsparverordnung) mit einem Luftwechsel von 0,7 h-1 gerechnet. Wird die Dichtheit des Gebäudes per „blower-door“ nachgewiesen, kann der Luftwechsel mit 0,6 h-1 angesetzt werden. Demnach können die Lüftungswärmeverluste bis auf 45 % der Verluste bei Fensterlüftung - ohne Dichtigkeitsnachweis- reduziert werden. Das Gerät hat eine automatische Frostschutzfunktion und ist im Sommer in den reinen Zuluft- oder Abluftbetrieb schaltbar. Ein optionaler Pollenfilter kann den Anteil von Allergenen in der Luft mindern. Steuerung Über ein Bedienpaneel (Bild ) ist es möglich sieben Ventilatorstufen sowie drei Betriebsarten (Zuluft, Abluft, kombinierter Betrieb) einzustellen und die Lüfterstufe, Betriebsart sowie den anstehenden Filterwechsel oder Störungen anzuzeigen. Das Paneel kann beispielsweise im Flur oder Wohnzimmer in eine Schalterdose integriert und mittels geschirmter Leitung 2 x 2 x 0,6 mm2 (bauseits, maximal 15 m) mit der Steuerung verbunden werden. Zusätzlich verfügt das Lüftungsgerät über eine Stoßlüftungsfunktion - während einer einstellbaren Zeit arbeitet das Lüftungsgerät auf höchster Stufe. Wartung Die Filter sind im Normalfall vierteljährlich zu ersetzen und der Wärmetauscher, je nach Staubbelastung der Luft, nach 2 bis 3 Jahren zu reinigen. C. Dittmar Anforderungen an Fluchttüren Bei Türen in Flucht- und Rettungswegen bestehen verschiedene Interessen, die unterschiedlich, ja sogar gegensätzlich sind. · Sicherheitsfachleute wollen diese Türen in beiden Richtungen schließen, um den Zutritt zu einem Gebäude zu kontrollieren. · Für die Bauaufsicht, die Berufsgenossenschaft, die Feuerwehr und die Gewerbeaufsicht dagegen müssen sich die Türen jederzeit von innen öffnen lassen: Sie haben im Gefahrenfall das schnellstmögliche Verlassen des Bauwerks für alle Personen sicherzustellen. Die Feuerwehr fordert darüber hinaus, dass die Türen Lösch- und Rettungseinsätze nicht behindern, sich also auch von außen öffnen lassen. Letzteres hingegen wollen Kriminalpolizei und Versicherer nicht. Rechtliche Grundlagen Arbeitsschutz. Im Verlauf von Rettungswegen sind Türen überaus wichtig, um sich in Gebäuden sicher bewegen zu können. Vorschriften der Berufsgenossenschaften, des Gewerberechts, Landesbauordnungen und Sonderbauordnungen, die auf diesen Ländergesetzen beruhen, geben je nach Art und Nutzung des Gebäudes die Anzahl, Anordnung und Ausführung der Rettungswegtüren vor. Um die gesetzlichen Regelungen zu erfüllen, sind für Fluchttüren folgende Merkmale zu berücksichtigen: · Tür als Fluchttür kennzeichnen. · Fluchtwege frei halten. · Fluchttür nach außen öffnenbar. · Fluchttür mechanisch nur über Panikschloss verriegeln. · Lichte Durchgangshöhe 2 m. · Fluchttürterminal nicht zu hoch montieren. · Baumustergeprüfte Fluchttürsteuerung verwenden. · Fluchttürkomponenten benötigen Eignungsnachweis. · Brandschutztüren nicht durchbohren. · Unterbrechungsfreie Stromversorgung, da bei Netzausfall die Fluchttür sonst nicht mehr verriegelt ist. Baurecht. Der Gesetzgeber fordert in der Musterrichtlinie für den Einsatz von elektrischen Verriegelungssystemen an Türen in Rettungswegen (Elt VTR) die sachgerechte Errichtung sowie den ständigen Erhalt des einwandfreien Zustands (s. Kasten). Diese Forderungen können mit einer Fluchttürsteuerung erfüllt werden. Prinzip der Fluchttürsteuerung Wesentliche Bestandteile sind eine Steuerung, Nottaster und eine elektrische Verriegelung nach dem Ruhestromprinzip (Bild ). Die Steuerung löst Schaltvorgänge aus, um akustische oder optische Signalgeber zu führen und die Tür durch Schlüsselschalter, Zutrittskontrollsysteme oder Schaltuhren zu verriegeln bzw. zu entriegeln. Ist diese Steuerung im Türterminal integriert, spricht man von einem Kompaktsystem. Im Normalzustand sind die Türen in Rettungswegen verriegelt und im Gefahrenfall geöffnet. Das Auftreten eines Fehlers darf die Freischaltung der Tür nicht verhindern oder zeitlich verzögern (Einfehlersicherheit der Steuerung). Bei Netzausfall übernimmt eine USV die Notstromversorgung des Verriegelungssystems für eine minimale Überbrückungszeit von 15 Minuten. Grundbauteile. Am Beispiel der Türsteuerung Palmatic.fx werden die zum Einsatz kommenden Komponenten und zu realisierenden Funktionen näher erläutert. · Speicherprogrammierbare Steuerung (SPS), welche die Zugangsberechtigung realisiert und Meldungen verarbeitet bzw. weiterleitet. · Notschalter an jeder Tür mit elektrischer Verriegelung (Nottaster, Türterminal), für die nur geprüfte Bauteiltypen zu verwenden sind. Elektropraktiker, Berlin 59 (2005) 9 716 AUS DER PRAXIS Bedienpaneel Fotos: Zehnder Comfosystems Fluchttürsteuerungen Überwachungs-, Informations- und Verschlussmaßnahmen spielen beim Gebäudemanagement eine wesentliche Rolle. Speziell bei der Zutrittskontrolle eines Gebäudes ist die Überwachung und Sicherung von Türen mit hohen Anforderungen verbunden. In Flucht- und Rettungswegen ermöglichen Fluchttürsteuerungen eine sichere und zuverlässige Kontrolle und Nutzung. Netz AC 230 V bzw. DC 12 V oder 24 V (stabilisiert) Flächenhaftmagnet (inkl. Hall-Sensor) und Reedkontakt oder Fluchttür-Öffner und Fallenschloss Ausbau- und Anschlussmöglichkeiten der Anlage: · externe Notentriegelung (z. B. über Brandmeldeanlage) · Anschluss für externes Bedienteil (manuelle Ent-/Verriegelung) · Steuerungstableau BUS-Technik (2-Draht) · Meldekontakt ent-/verriegelt · Meldekontakt Alarm · Berechtigte Freigabe durch externe Schaltmittel, z. B. Zutrittskontrolle · Dauerentriegelung durch externe Schaltmittel, z. B. Schaltuhr Tür-Offen"-Überwachung Tableau (BUS-Technik) Terminal mit Schlüsselschalter, Nottaster und integrierter Steuerung Darstellung eines Kompaktsystems zur Fluchtwegüberwachung (Quelle: IGS Gmb H) · Elektrische Verriegelung aus vorgegebenen Elementen. · Optional ist ein Schlüsselschalter zur Freischaltung einzusetzen, der nur an berechtigte Personen ausgehändigt wird. Der Schlüsselschalter ist elektrisch vor dem Nottaster zu schalten. Die Fluchttüren verfügen über · ein Türterminal mit Nottaster (zweipolige Stromkreisunterbrechung), · Schlüsselschalteinrichtung, · LEDs und Fluchtwegepiktogramm. Verschlossen sind sie durch eine elektromechanische Verriegelung (Fluchttüröffner mit Fallenschloss) oder elektromagnetisch (Elektro-Flächenhaftmagnet mit Hallsensor und Reedkontakt). Zur mechanischen Sicherung ist ein Panikschloss mit Riegelkontakt eingesetzt. Einsatzhinweise. Die Steuerung ist dezentral für Einzeltüren sowie zentral für Systeme mit mehreren Fluchttüren geeignet. Beide Lösungen sind problemlos kombinierbar. Über eine Vierdrahtleitung (Fernmeldekabel I-Y(ST)Y 10 x 2 x 0,6) lassen sich mit einer SPS bis zu vier Fluchttüren im Umkreis von 150 m direkt oder über einen Sender/Empfänger in einer Entfernung bis zu 15 km ansteuern. In einem Systemschrank sind maximal fünf Fluchttürsteuerungen unterzubringen, die insgesamt 20 Türen überwachen. Die Notstromversorgung gewährleistet auch bei Netzausfall eine sichere Überwachung. Vorhandene Schnittstellen zu Zutrittskontrollsystemen, Video-Überwachungseinrichtungen, Einbruchmeldeanlagen, Gebäudeleittechnik-Systemen und Tableau-Anzeigen sind für jede Fluchttür zu programmieren. Ebenfalls zur Sicherheit trägt der Anschluss an Brandmeldeanlagen bei. Zusatzfunktionen. Das ergänzende Palwatch-System ermöglicht wahlweise eine zentrale Visualisierung über PC, Tableaus, Touch-Screen oder Managementsystem. Zusätzlich zur Anzeige der Ereignisse an den einzelnen Fluchttüren können auch Anweisungen eingegeben werden, welche Maßnahmen im Einzelfall zu ergreifen sind. Die Vernetzung mit den Fluchttürsteuerungen erfolgt über eine serielle CAN-Bus-Schnittstelle. Schutzziele Schutz von Leben/Gesundheit. Durch Betätigung des Nottasters oder der Panikentriegelung ist der Weg ins Freie gesichert. Auch die Rettungskräfte und Feuerwehren erhalten im Fall einer Paniköffnung problemlos Zugang zum Gebäude. Gebäudesicherung. Im normalen Betrieb, ohne vorhandene Gefährdung, ist das Gebäude gegen unbefugten Zutritt von außen gesichert. Weiterhin trägt eine Fluchttürsteuerung dazu bei, das Verhalten der Belegschaft als Fehlerquelle in der Gebäudesicherung zu minimieren. Ist das Rauchen im Gebäude untersagt, nutzen die Mitarbeiter für eine Rauchpause beispielsweise Fluchttüren als kurzen Weg ins Freie. Nach Betätigung der Panikentriegelung wird mitunter vergessen, die Türverriegelung anschließend wieder zu aktivieren. Unbeabsichtigt ermöglichen sie so den unkontrollierten Zugang zu den Räumlichkeiten. Mit einer entsprechenden Steuerung bleibt dagegen die Sicherung der Gebäudehülle erhalten. Das Verlassen und Betreten des Gebäudes lässt sich mit personengebundenen Chipkarten, Zahlencodes oder Schlüsseln - je nach Sicherheitsrisiko in Verbindung mit Videoüberwachung oder Biometrie - zuverlässig protokollieren. I. Kölbl, S. Wagner Elektropraktiker, Berlin 59 (2005) 9 717 Forderungen an Fluchttürsteuerungen gemäß Elt VTR · Der Hersteller hat der elektrischen Verriegelung eine „vollständige Einbauanleitung“ beizulegen. · Vorzulegen ist ein Verwendbarkeitsnachweis, ob die Verriegelungen für Feuerschutz und/oder Rauchschutztüren zugelassen sind. · Leuchtet der Nottaster „rot“, ist die Tür verriegelt. Bei „grün“ ist sie frei begehbar. · Die Nottaste ist in Türnähe oder auf dem Türflügel zu montieren. Die Höhe von 1.200 mm (OKFF) sollte nicht überschritten werden. Empfohlen sind 850 mm, damit auch Kinder und Behinderte wie Rollstuhlfahrer den Schalter erreichen können. · Um eine verriegelte Tür gegen Missbrauch zu sichern, darf eine Haltekraft von 2,0 kN nicht unterschritten werden. · Zum Auslösen des Notschalters, einschließlich der Kraft zum Überwinden der Abdeckung, sind maximal 80 N aufzuwenden. · Bei Brandalarm ist keine automatische Freischaltung der Tür mehr gefordert; das System sollte jedoch eine Meldung an eine Sicherheitseinrichtung ermöglichen. · Eine jährlich wiederkehrende Prüfung ist nicht mehr erforderlich. Zu gewährleisten ist der ordnungsgemäße Zustand und die Funktionsfähigkeit.
Autoren
- I. Kölbl
- S. Wagner
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