Elektrotechnik
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Brand- und Explosionsschutz
Persönliche Meinung des Autors zu dem beschriebenen Einsatzfall:
1.
2.
3.
Ratschlag des Autors:
Ex-Mobiltelefone auf Baustellen einsetzen
ep11/2010, 2 Seiten
Persönliche Meinung des Autors zu dem beschriebenen Einsatzfall:
1.
- so auszuwählen, dass sie den konkreten betrieblichen Anforderungen und dem Stand der Technik entsprechen, und
- so zu betreiben, dass die vorschriftsmäßige Gerätebeschaffenheit gewährleistet bleibt.
2.
3.
- Das Gerät entspricht den konkreten betrieblichen Erfordernissen nicht oder nur teilweise. In diesem Fall ist ein anderes Gerät erforderlich oder die Einsatzbedingung sind anzupassen.
- Die Betriebsanleitung entspricht nicht den Erfordernissen gemäß RL 94/9/EG [3], Anhang II, Abschn. 1.0.6. Dann muss der Hersteller die Lücken schließen.
Ratschlag des Autors:
Literatur
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) vom 27. September 2002 (BGBl. I S. 3777), zuletzt geändert durch Artikel 8 der Verordnung vom 18. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2768).
11. GPSGV Elfte Verordnung zum Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (Explosionsschutzverordnung) vom 12. Dezember 1996 (BGBl. I S. 1914); zuletzt geändert durch Artikel 18 des Gesetzes vom 6. Januar 2004 (BGBl. I S. 2).
Richtlinie 94/9/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. März 1994 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten fu?r Geräte und Schutzsysteme zur bestimmungsgemäßen Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen.
TRBS 1203 Befähigte Personen vom 12. Mai 2010.
Autor
- J. Pester
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