Skip to main content 
Betriebsführung | Arbeits- und Gesundheitsschutz

EU-Erweiterung: Unfallschutz im Ausland - Auswirkungen für EU-Bürger

ep6/2004, 1 Seite

Mit der Erweiterung der Europäischen Union am 1. Mai 2004 gab es für den einzelnen Bürger auch im Bereich der Unfallversicherung Neuerungen.


Elektropraktiker, Berlin 58 (2004) 6 464 BETRIEBSFÜHRUNG EU-Erweiterung Unfallschutz im Ausland - Auswirkungen für EU-Bürger Mit der Erweiterung der Europäischen Union am 1. Mai 2004 gab es für den einzelnen Bürger auch im Bereich der Unfallversicherung Neuerungen. Ob als Arbeitnehmer, der von seinem Betrieb ins Ausland geschickt wird, als grenzüberschreitender Unternehmer, als Schüler auf Klassenfahrt oder als Student mit Auslandssemester im Rahmen des Studienplanes (z. B. „Sokrates“): Für alle besteht in den zehn neuen Mitgliedstaaten ein umfassender Unfallschutz. Denn dort gelten nunmehr die einheitlichen Vorschriften der Europäischen Union. Entscheidend ist jedoch, sich bei Auslandsplänen bereits im Vorfeld gründlich zu informieren und die notwendigen Formulare mitzuführen. Ebenso können zusätzliche private Versicherungen ratsam sein. Medizinische Versorgung Wesentliche Änderungen ergeben sich gegenüber jenen neuen Mitgliedsstaaten, mit denen die gesetzliche Unfallversicherung bislang keine Beziehungen über bilaterale Abkommen unterhielt. Das sind die baltischen Staaten (Estland, Lettland, Litauen), sowie Malta und Zypern. Für alle Staaten gilt mit ihrem Beitritt die europäische Verordnung 1408/ 71, die sich u. a. mit der Entsendung von Arbeitnehmern und deren medizinischer Versorgung befasst. Die Verordnung besagt, dass ein ins EU-Ausland entsandter Arbeitnehmer grundsätzlich in seinem Heimatland sozialversichert bleibt, wenn die Entsendung befristet ist (innerhalb der EU auf 12 Monate mit Verlängerungsmöglichkeit). Im Falle eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit im Gastland erhalten die Versicherten medizinische Leistungen nach dort geltenden Regelungen und dort üblichem Umfang (die so genannte Sachleistungsaushilfe). Damit ist sichergestellt, dass etwa ein Fernfahrer, der für eine deutsche Spedition in Lettland unterwegs ist, dort nach einem Arbeitsunfall sofort medizinische Hilfe erhält. Zu bedenken ist, dass die Sachleistungen nach dem Standard des Gastlandes erbracht werden - d. h. sie können unter Umständen ein anderes Niveau haben als in Deutschland. Für Arbeitnehmer, Schüler und Studierende gilt: · Unbedingt wird Arbeitnehmern empfohlen, sich vor einer Entsendung bei ihrem Arbeitgeber zu informieren, welche Vordrucke für Leistungen in das Gastland mitzunehmen sind. · Da sich der gesetzliche Unfallversicherungsschutz für entsandte Arbeitnehmer nur auf den Arbeitsbereich bezieht, empfehlen die Unfallversicherungsträger eine private Zusatzversicherung, um den privaten Bereich und mögliche mitreisende Angehörige abzusichern. · Über die gesetzlichen Leistungen hinausgehende Wahlleistungen müssen selbst bezahlt werden, wofür eine zusätzliche private Versicherung ratsam ist. · Schüler und Studierende sollten sich an ihre (Hoch-)Schule wenden, um die entsprechenden Informationen zu erhalten. · Vordrucke händigen die Krankenkassen bzw. zuständigen Unfallversicherungsträger aus, bei denen die Betroffenen versichert sind. Für Unternehmen gilt: · Die entsendenden Betriebe sollten sich über die Bedingungen vor Ort informieren und ihre Mitarbeiter entsprechend beraten. · Bei Entsendungen aus Deutschland sollten sich die Personalstellen der entsendenden Unternehmen über die mitzuführenden Vordrucke (z. B. Entsendebescheinigung, Anspruchsbescheinigung auf Sachleistungen) informieren. Die Unfallversicherungsträger helfen gerne mit Auskünften und Informationen weiter. Informationen finden Sie auch auf den Internetseiten des HVBG www.hvbg.de unter dem Stichwort „Ausland“. Sicherer Umgang mit Hubarbeitsbühnen Schon mehrfach wurde über schwere Unfälle im Zusammenhang mit nicht ausreichend gesicherten Hubarbeitsbühnen berichtet. Mangelhaf-ARBEITSSICHERHEIT Kooperation mit der BG In Zusammenarbeit mit der Berufsgenossenschaft der Feinmechanik und Elektrotechnik (BGFE), Köln, informiert der ep auf dieser Seite über aktuelle Themen der Arbeitssicherheit.

Sie haben eine Fachfrage?