Entsprechend BGV A2 (früher VBG 4), § 5, Absatz 1, hat der Unternehmer u. a. dafür zu sorgen, dass die elektrischen Betriebsmittel vor der ersten Inbetriebnahme auf ihren ordnungsgemäßen Zustand überprüft werden. An unserem Standort werden alle ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel (PC, Schreibtischleuchten usw.) vor dem ersten EInsatz durch eine Elektrofachkraft einer Erstprüfung unterzogen und mit einer Prüfplakette gekennzeichnet. So werden z. B. auch eventuelle Transportschäden (Lieferant, innerbetrieblicher Verkehr) rechtzeitig erkannt. In diesem Zusammenhang ist es auch möglich, die richtige Auswahl der Betriebsmittel entsprechend den Einsatzbedingungen zu kontrollieren sowle nicht zertifizierte "Billigprodukte" auszusondern. Ist eine Erstprüfung der ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel entsprechend unserer Vorgehensweise vorgschrieben oder ist die Bestätigung des Herstellers über die Einhaltung der einschlägigen elektrotechnischen Vorschriften ausreichend und die Erstprüfung vor Ort kann entfallen?