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Arbeits- und Gesundheitsschutz

Erste Hilfe im Betrieb

luk5/1999, 3 Seiten

Alle Mitarbeiter eines Betriebes sind dazu verpflichtet, der Ersten Hilfe dienende Maßnahmen zu unterstützen. Sie haben sich auch zum Ersthelfer ausbilden und in angemessenen Zeiträumen fortbilden zu lassen, sofern keine persönlichen Gründe entgegenstehen (§§ 18 und 19 VBG 109). Persönliche Gründe können fehlende körperliche, geistige oder psychische Eignung sein.


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