Arbeits- und Gesundheitsschutz
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Arbeitsschutzunterweisung
Arbeitsschutz-Unterweisung "Erste Hilfe auf Baustellen"
ep9/2009, 2 Seiten
Elektropraktiker, Berlin 63 (2009) 9 Baustellen gehören zu den unfallträchtigsten Arbeitsstätten. Unfälle wie Augen-, Kopfverletzungen, Verletzungen infolge Stolperns und Stürzens, aber auch von Strom (Bild ) kommen immer wieder vor. Für den Verunfallten ist es dann überlebenswichtig, dass schnell Erste Hilfe geleistet, der Notruf frühzeitig abgegeben wird und der Rettungsdienst ohne Zeitverzögerung an den Unglücksort gelangen kann. Das gilt besonders auch für das Arbeiten auf fremden Baustellen. Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass zur Ersten Hilfe und zur Rettung aus Gefahr die erforderlichen Einrichtungen und Sachmittel sowie ausgebildetes Personal zur Verfügung stehen - vgl. dazu BGV A 1, Grundsätze der Prävention, § 24. Entsprechend der Art der Arbeitsstätte, Tätigkeit sowie Beschäftigtenzahl muss er die notwendigen Erste-Hilfe-Maßnahmen treffen (Tafel , ). Dazu sollte er sich von seinem Betriebsarzt beraten lassen. Im Notfall hat er die erforderlichen Verbindungen zu außerbetrieblichen Stellen, einzurichten (ASiG, § 10). Der Unternehmer ist für die Organisation der Ersten Hilfe verantwortlich. Er ist verpflichtet: · Ersthelfer ausbilden zu lassen · Erste-Hilfe-Material bereitzustellen · für Meldeeinrichtungen für den Notfall (Alarmplan) zu sorgen · unverzügliche Erste-Hilfe-Leistungen nach einem Unfall zu gewährleisten · den sachkundigen Transport des Verletzten zu sichern · den Verletzten beim Durchgangsarzt oder Krankenhaus vorzustellen · Rettungsgeräte und -transportmittel bereitzustellen · die Erste-Hilfe-Maßnahmen zu dokumentieren mit einer Verfügbarkeit von 5 Jahren. 1. Organisatorische Maßnahmen In Deutschland gibt es neben der allgemeinen Notrufnummer 112 und der Nummer 19222 auch regionale Notrufnummern, die den Mitarbeitern bekannt sein müssen. Besonders auf Baustellen ist der berufsgenossenschaftliche Aushang „Erste Hilfe“ (BGI 510) zur Verfügung zu stellen. Tipp: Bei einem Unfall ist eine Notfallkarte für die Brusttasche hilfreich. Darauf sollten z. B. die Notfallnummer, der zuständige Durchgangsarzt oder besondere medizinische Einrichtungen, beispielsweise eine Augenklinik im Fall von Augenverletzungen, notiert sein. Für eine schnelle Rettung ist außerdem eine geeignete Meldeeinrichtung notwendig. Es muss bekannt sein, ob der Notruf zunächst an eine zentrale, baustelleninterne Notrufnummer weitergeleitet wird oder dafür den Mitarbeitern - z. B. bei Alleinarbeiten oder unter besonderen Gefährdungen - eine Personen-Notsignal-Anlage zur Verfügung steht. Die notwendigen Maßnahmen zur Meldeeinrichtung sollten aus der Gefährdungsbeurteilung abgeleitet werden. 2. Personelle Maßnahmen Auf Baustellen müssen mindestens 10 % der Mitarbeiter Ersthelfer (Kasten) sein. Werden mehrere Unternehmen auf einer Baustelle tätig, können sie sich wegen des Einsatzes der Ersthelfer absprechen. Auf großen Baustellen oder unter besonderen Bedingungen kann der Unternehmer den Koordinator für Sicherheit und Gesundheit mit der Organisation der Ersten Hilfe beauftragen. Die Ersthelfer sind unter Berücksichtigung der Art der Gefahren, der Struktur und Ausdehnung des Betriebes so zu platzieren, dass bei jedem Notfall ein Ersthelfer in der Nähe ist - BGI 509, Erste Hilfe im Betrieb. Die Unterweisung reicht als Erste-Hilfe-Ausbildung nicht aus. Grundsätzlich gilt aber, dass Kenntnisse in der Ersten Hilfe im Notfall dem verletzten Kollegen das Überleben sichern können. 3. Erste-Hilfe-Material Verbandsmaterial unterliegt dem Medizinproduktegesetz, muss eine CE-Kennzeichnung tragen und darf nach dem Verfallsdatum nicht mehr verwendet werden. Ein kleiner Verbandskasten entspricht der DIN 13157, ein großer Verbandskasten der DIN 13169. Sie unterscheiden sich in der Menge des Verbandsmaterials. Ein Verbandkasten darf keine Medikamente enthalten. Die Wundversorgung - z. B. mit Salben oder Gels - sollte immer dem behandelnden Arzt überlassen werden. Auf Baustellen mit mehr als 50 Beschäftigten muss zudem ein Sanitätsraum eingerichtet werden, der mit Rettungstransportmitteln leicht zugänglich ist. S. Bonnemann Empfehlungen zum Schutz der Mitarbeiter Gesetzliche Grundlagen Unfallgefahren Arbeitsschutz-Unterweisung 142009 Thema: Erste Hilfe auf Baustellen 1 Liegt eine Gefährdungsanalyse mit den Unfallrisiken vor? 2 Sind Ersthelfer vorhanden und den Mitarbeitern bekannt? 3 Ist geeignetes Erste-Hilfe-Material vorhanden; wird es regelmäßig auf Vollständigkeit, Sauberkeit und Verfall überprüft? 4 Ist es erforderlich, Augenspülflüssigkeit vorzuhalten? 5 Kennen die Mitarbeiter den Rettungsnotruf ? 6 Ist der zuständige Durchgangsarzt/Augenarzt bekannt? 7 Wie wird der Notruf abgesetzt - über eine zentrale Notrufnummer oder eine Personen-Notruf-Anlage? 8 Wer organisiert und koordiniert die Erste Hilfe auf der Baustelle bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes? 9 Wird die Erste Hilfe im Verbandsbuch dokumentiert? Erste Hilfe auf Baustellen CHECKLISTE Viele Unfallgefahren auf Baustellen Foto: Wistuba Begriff Ersthelfer Ein Ersthelfer ist ein in der Ersten Hilfe besonders ausgebildeter Mitarbeiter. Den Lehrgang zur Ersten Hilfe (Grundausbildung) führen von den BGen ermächtigte Organisationen durch wie: · Arbeiter-Samariter-Bund · Deutsches Rotes Kreuz · Johanniter-Unfall-Hilfe · Maltheser-Hilfsdienst. Alle 2 Jahre sind betriebliche Erst-Helfer entsprechend fortzubilden (Erste-Hilfe-Training). 1. 2-20 Beschäftigte 1 Ersthelfer 2. über 20 Beschäftigte Verwaltungs- und Handelsbetriebe 5 % sonstige Betriebe und Baustellen 10 % 3. über 100 Beschäftigte auf Baustellen 1 Betriebssanitäter Tafel Anzahl der Ersthelfer nach Beschäftigtenzahl Betriebsart Zahl der Versicherten Kleiner Großer*) Verbands- Verbandskasten kasten Baustellen und 1 bis 10 1**) baustellen- 11 bis 50 1 ähnliche ab 51 2 Einrichtungen für je 50 weitere Versicherte 1 *) Zwei kleine Verbandskästen ersetzen einen großen. **) Für Tätigkeiten im Außendienst, insbesondere für die Mitführung von Erste-Hilfe-Material in Werkstattwagen und Einsatzfahrzeugen, kann auch der Kraftwagen-Verbandskasten, z. B. nach DIN 13164 als kleiner Verbandskasten, verwendet werden. Tafel Anzahl der Verbandskästen nach Anzahl der Versicherten EP0909-Arbeitsschutz 02.09.2009 9:56 Uhr Seite 1 Elektropraktiker, Berlin 63 (2009) 9 © Redaktion Elektropraktiker 10400 Berlin www.elektropraktiker.de Erstunterweisung Wiederholungsunterweisung erfolgt: Ort: Datum: Lfd. Nr. Name, Vorname Unterschrift Lfd. Nr. Name, Vorname Unterschrift Die Unterweisung wurde durchgeführt von: Name, Vorname Unterschrift Betriebsanweisung Firma: Arbeitsbereich: Verantwortlich: Arbeitseinsatz, Tätigkeit: Erste Hilfe auf Baustellen Bearbeiter: Stand: Erste Hilfe auf Baustellen Stürzen und Stolpern Augen- und Kopfverletzungen Körperdurchströmung (vgl. dazu auch ep-Arbeitsschutz-Unterweisung Nr. 5-2007, ep 6/2007) Als Beschäftigter ist man prinzipiell in der Unterstützungspflicht. Auch wenn man kein Ersthelfer ist, ist man in der Pflicht, den Ersthelfer zu unterstützen oder im Notfall selbst Erste Hilfe zu leisten. Dazu hat der Arbeitgeber für die Erste Hilfe wichtige Informationen bereitzustellen: · Vorhandene Pflichten nach einem Arbeitsunfall eines Kollegen · Alarmplan · Flucht- und Rettungspläne · Benennen aller Mitarbeiter, die als Ersthelfer eingesetzt sind und ggf. des verantwortlichen Betriebssanitäters · Wo und wie der Notruf abgesetzt wird · Wem der Unfall zu melden ist · Wo sich das Verbandszeug, ggf. Augenspüllösung, Sanitätsraum und Krankentrage befinden · Spezielle Vorgehensweisen, die bei einem Arbeitsunfall befolgt werden müssen, z. B. Stromunfall - Hängetrauma · Wie Rettungseinheiten an den Notfallort geleitet werden · Benennen der Ärzte (Durchgangsarzt, Augenarzt), die nach einem Unfall aufzusuchen sind · Bereitstellen des Verbandsbuchs, um Erste-Hilfe-Maßnahmen zu dokumentieren · Wie der Einzelne das Erste-Hilfe-Personal unterstützen kann · Sich und den Verunfallten beruhigen · Unfallstelle absichern · Bei verletzten Personen den Rettungsdienst benachrichtigen Notruf: ...... · Ersthelfer benachrichtigen · Erste Hilfe leisten - Ersthelfer unterstützen und weitere Ersthelfer hinzuziehen · Unfall dem Vorgesetzten melden · Erste Hilfe dokumentieren Verhalten bei Unfällen Schutzmaßnahmen und Verhaltensmaßregeln Gefährdungen Anwendungsbereich Dokumentation der Erste-Hilfe-Leistungen Angaben zum Hergang des Unfalls oder Gesundheitsschadens Erste-Hilfe-Leistung Lfd. Nr. Name des Datum Ort Hergang Name der Art und Umfang Datum Art und Weise Name des Verletzten Uhrzeit (Unternehmensteil) Zeugen der Verletzung Uhrzeit der Maß- Ersthelfers oder Erkrankten oder Erkrankung nahmen EP0909-Arbeitsschutz 02.09.2009 9:56 Uhr Seite 2
Autor
- S. Bonnemann
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