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Elektrotechnik | Energietechnik/-Anwendungen

Ersatzstromquelle für eine Rettungsleitstelle

ep2/2010, 1 Seite

In einer Etage eines dreistöckigen Verwaltungsgebäudes ist eine Rettungsleitstelle untergebracht, die beim Ausfall der allgemeinen Stromversorgung nach automatischer Umschaltung über ein Diesel-Stromerzeugungsaggregat gespeist wird. Dieses Aggregat befindet sich in einem Kellerraum. Können in dem Kellerraum auch Zählerplatz und Hauptverteiler der allgemeinen Stromversorgung stationiert werden, wenn er bautechnisch gemäß EltBauR ertüchtigt ist? Unterscheidet man bei den Anforderungen an den Aufstellungsort, ob es sich um eine Stromquelle für Sicherheitszwecke oder, wie in diesem Fall, „nur“ um eine Ersatzstromquelle zur Aufrechterhaltung des Betriebs wichtiger Verbraucheranlagen handelt?


Unterbringung der Ersatzstromquelle. Wenn die Ersatzstromquelle und die Netzeinspeisung in einem gemeinsamen Raum untergebracht werden, kann bereits ein Fehler dazu führen, dass beide Stromquellen – sowohl das öffentliches Netz als auch die Ersatzstromquelle – nicht mehr verfügbar sind. Wenn der Anlagenbetreiber das tolerieren kann, besteht gegen die Unterbringung in einem gemeinsamen Raum kein Einwand. Der Betreiber und die zuständige Genehmigungsbehörde sollten sich hierzu entsprechend positionieren.
Nutzungsabhängige Unterscheidung. Es wird bezüglich des Aufstellungsortes zwischen den normalen Ersatzstromquellen und den Stromquellen für Sicherheitszwecke unterschieden. Würde es sich bei der zu versorgenden Anlage nicht um eine Rettungsleitstelle, sondern um eine Rettungsstelle handeln, also beispielsweise um die Notaufnahme eines Krankenhauses oder eine vergleichbare medizinische Einrichtung, müsste die Aufstellung in getrennten Räumen erfolgen, weil es in einer Notaufnahme um Menschenleben geht. Hier dürften nicht beide Energiequellen zeitgleich ausfallen. Bei einer Rettungstelle wäre somit eine Sicherheitsstromversogung notwendig, die gemäß MLAR [1] in einem eigenen Raum untergebracht werden müsste, der nicht für andere Zwecke genutzt wird.
Bei einer Rettungsleitstelle allerdings führt der Totalausfall der Energieversorgung „lediglich“ zum Verlust der Informationslinien. Hierfür gibt es Möglichkeiten, um den Schaden gering zu halten, wie z. B. die Umleitung von Notrufen auf eine andere Leitstelle oder die Aufrechterhaltung wichtiger Informationslinien über dezentrale USV-Anlagen. Beides wird praktiziert.

Quellen

Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie – MLAR) vom 17. November 2005.


Autor
  • F. Schmidt
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