Elektrotechnik
|
Energietechnik/-Anwendungen
Ersatzstromquelle für eine Rettungsleitstelle
ep2/2010, 1 Seite
Unterbringung der Ersatzstromquelle.
Wenn die Ersatzstromquelle und die Netzeinspeisung
in einem gemeinsamen Raum
untergebracht werden, kann bereits ein Fehler
dazu führen, dass beide Stromquellen – sowohl
das öffentliches Netz als auch die Ersatzstromquelle
– nicht mehr verfügbar sind.
Wenn der Anlagenbetreiber das tolerieren
kann, besteht gegen die Unterbringung in
einem gemeinsamen Raum kein Einwand. Der
Betreiber und die zuständige Genehmigungsbehörde
sollten sich hierzu entsprechend
positionieren.
Nutzungsabhängige Unterscheidung. Es wird bezüglich des Aufstellungsortes zwischen den normalen Ersatzstromquellen und den Stromquellen für Sicherheitszwecke unterschieden. Würde es sich bei der zu versorgenden Anlage nicht um eine Rettungsleitstelle, sondern um eine Rettungsstelle handeln, also beispielsweise um die Notaufnahme eines Krankenhauses oder eine vergleichbare medizinische Einrichtung, müsste die Aufstellung in getrennten Räumen erfolgen, weil es in einer Notaufnahme um Menschenleben geht. Hier dürften nicht beide Energiequellen zeitgleich ausfallen. Bei einer Rettungstelle wäre somit eine Sicherheitsstromversogung notwendig, die gemäß MLAR [1] in einem eigenen Raum untergebracht werden müsste, der nicht für andere Zwecke genutzt wird.
Bei einer Rettungsleitstelle allerdings führt der Totalausfall der Energieversorgung „lediglich“ zum Verlust der Informationslinien. Hierfür gibt es Möglichkeiten, um den Schaden gering zu halten, wie z. B. die Umleitung von Notrufen auf eine andere Leitstelle oder die Aufrechterhaltung wichtiger Informationslinien über dezentrale USV-Anlagen. Beides wird praktiziert.
Nutzungsabhängige Unterscheidung. Es wird bezüglich des Aufstellungsortes zwischen den normalen Ersatzstromquellen und den Stromquellen für Sicherheitszwecke unterschieden. Würde es sich bei der zu versorgenden Anlage nicht um eine Rettungsleitstelle, sondern um eine Rettungsstelle handeln, also beispielsweise um die Notaufnahme eines Krankenhauses oder eine vergleichbare medizinische Einrichtung, müsste die Aufstellung in getrennten Räumen erfolgen, weil es in einer Notaufnahme um Menschenleben geht. Hier dürften nicht beide Energiequellen zeitgleich ausfallen. Bei einer Rettungstelle wäre somit eine Sicherheitsstromversogung notwendig, die gemäß MLAR [1] in einem eigenen Raum untergebracht werden müsste, der nicht für andere Zwecke genutzt wird.
Bei einer Rettungsleitstelle allerdings führt der Totalausfall der Energieversorgung „lediglich“ zum Verlust der Informationslinien. Hierfür gibt es Möglichkeiten, um den Schaden gering zu halten, wie z. B. die Umleitung von Notrufen auf eine andere Leitstelle oder die Aufrechterhaltung wichtiger Informationslinien über dezentrale USV-Anlagen. Beides wird praktiziert.
Quellen
Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie MLAR) vom 17. November 2005.
Weitere Nachrichten zu diesem Thema
Autor
- F. Schmidt
Downloads
Laden Sie diesen Artikel herunterTop Fachartikel
In den letzten 7 Tagen:
Sie haben eine Fachfrage?