Aus dem Facharchiv: Elektropraxis
Fahrzeuge mit elektrischer Ausstattung
In Fahrzeugen, mobilen Baueinheiten oder transportablen Betriebsstätten werden zunehmend mehr elektrische Anlagen, Betriebsmittel und Stromerzeugungseinrichtungen eingebaut. Verunglückt ein Fahrzeug mit einer solchen elektrischen Ausstattung, können Niederspannung führende Leitungen und/oder Geräte beschädigt werden. Für diesen Fall sind Maßnahmen erforderlich, die eine Personengefährdung durch einen elektrischen Schlag ausschließen, bzw. die Gefährdung minimieren.
In Fahrzeugen, mobilen Baueinheiten oder transportablen/ortsveränderlichen Betriebsstätten (z. B. Container, Freizeitmobile) werden zunehmend mehr elektrische Anlagen, Betriebsmittel und Stromerzeugungseinrichtungen (Beispielsweise Wechselrichter, Generatoren, USV-Einrichtungen, Brennstoffzellenaggregate) mit einer Betriebsspannung ≥ AC 50 V oder ≥ DC 120 V eingebaut, die Energie auch während des Fahrbetriebes erzeugen oder speichern. Hierunter fallen im Besonderen auch Generatorsätze, die über Motor-Nebenabtrieb betrieben werden.
Sie alle gelten nach den Sicherheitsregelwerken des DIN-VDE/DKE als Ersatzstromquellen und müssen ausnahmslos mit in die elektrischen Schutzmaßnahmen der Fahrzeug-Niederspannungsanlage einbezogen werden. Diese Forderung trifft auch auf Einrichtungen und Fahrzeuge der Feuerwehr sowie anderer Hilfsorganisatoren (Polizei, THW, DRK usw.) zu, aber auch auf Werkstatt-, Mess-, Funk-, Kühl-, Versorgungs-, Verkaufsfahrzeuge und Fahrzeuge mit besonderer Ausstattung, Flurförderfahrzeuge, Autokrane, Kanalkontrollfahrzeuge sowie sonstige Nutzfahrzeuge. Reisebusse und Freizeitmobile sind hiervon nicht ausgenommen, auch dann nicht, wenn in anderen Ausbaunormen dies nicht gefordert wird.
Gefahr eines elektrischen Schlags bei einem Unfall
Verunglückt ein Fahrzeug mit einer solchen elektrischen Ausstattung – es genügt ein Auffahrunfall –, können Niederspannung führende Leitungen oder Geräte beschädigt werden, sodass gefährliche Berührungsspannungen an Trümmerteilen oder leitfähigen Teilen des Fahrzeuges anliegen. Auch Sicherungen und RCDs bieten in einem solchen Fall keinen zuverlässigen Schutz. Das gilt auch für Fahrzeug-Niederspannungsnetze mit Schutztrennung.
Sowohl für verunglückte Fahrzeuginsassen als auch für Hilfe leistende Personen und Rettungskräfte, die ggf. mit Rettungssystemen (z. B. Schneid- und Spreizgeräte) arbeiten, ist dann die Gefahr sehr groß, einen lebensgefährlichen Stromschlag zu erleiden.
Können die Stromquellen nicht gefahrlos und sicher abgeschaltet werden, müssen daher die Rettungsmaßnahmen so lange unterbleiben, bis die Versorgungsbatterie vom Wechselrichter leer oder der Treibstoff für den Generator aufgebraucht ist. Das ist aus Sicht der notwendigen schnellen Hilfeleistung nicht akzeptabel.
Deshalb fordert die DIN VDE 0100-717 (VDE 0100-717) [1] zweckentsprechende, sichere Maßnahmen, um die Personengefährdung durch einen Stromschlag auszuschließen, bzw. die Gefährdung zu minimieren. Die Norm DIN VDE 0100-717 (VDE 0100-717) [1] ist für alle gewerblich genutzten Fahrzeug- und Baueinheiten verbindlich (Bild).
Schutzziele
In der DIN VDE 0100-717 (VDE 0100-717) [1] sind Ausführungsvarianten festgelegt, wie die elektrische Niederspannungsanlage in mobilen Einrichtungen zu gestalten und zu errichten ist.
Die DIN VDE 0100-717 (VDE 0100-717) [1] ist gleichzeitig auch eine IEC 60364-7-717 [2] und somit international verbindlich.
Sie ist seit 2010 verpflichtend und fordert, dass jede Stromerzeugungseinrichtung, die in mobilen Einheiten eingebaut ist, unabhängig von ihrer Netzart und Leistung, bei einem Unfallgeschehen automatisch abgeschaltet werden muss. Hier heißt es in Abschnitt 717.55.3.: „Jede Stromerzeugungseinrichtung, die sich in der Baueinheit befindet und die andere Spannungen als SELV oder PELV erzeugen kann, muss für den Fall eines Unfalls mit der Baueinheit automatisch ausgeschaltet werden (z. B. bei Ereignissen, die die Freigabe der Airbags verursachen). Falls diese Anforderung zu schwierig ist, muss ein leicht zugänglicher Notausschalter errichtet werden.“
Das gilt im Besonderen verbindlich für elektrische Betriebsmittel wie Wechselrichter, USV-Einrichtungen, Generatoren, elektrische Energiespeicher usw., die auch im Fahrbetrieb (bei laufender Antriebsmaschine) Spannung erzeugen oder speichern können (≥ AC 50 V und/oder ≥ DC 120 V. Von dieser Maßnahme sind auch Betriebsstätten und Fahrzeuge sowie Baumaschinen, die zu Arbeitszwecken im öffentlichen Raum eingesetzt werden, nicht ausgenommen, wenn die Gefahr besteht, dass sie in einen Unfall verwickelt werden können.
Nutzfahrzeuge, die dem Transport von gefährlichen und/oder leicht brennbaren Gütern dienen, müssen gesetzlich über einen manuell bedienbaren Notausschalter verfügen, der bei Gefahr das Trennen des Fahrzeuges von den Stromquellen und das Freischalten des Bordnetzes von der Batterie ermöglicht.
Autor: Ing. Reinhard Bröcker

