Elektrotechnik
|
Installationstechnik
|
Energietechnik/-Anwendungen
„Ist in der Anlage des Kunden regelmäßig wiederkehrend ein Betriebsstrom von mehr als 63 A zu erwarten, so ist zusätzlich Kapitel 7.5 zu beachten.“
„Ist in der Anlage des Kunden regelmäßig wiederkehrend ein Betriebsstrom von mehr als 63 A zu erwarten, so stimmt der Errichter die Art der Mess- und Steuereinrichtung und entsprechend die Ausführung des Zählerplatzes mit dem Netzbetreiber ab.“
Energiezählung nach Erhöhung der Leistung
ep3/2010, 2 Seiten
„Ist in der Anlage des Kunden regelmäßig wiederkehrend ein Betriebsstrom von mehr als 63 A zu erwarten, so ist zusätzlich Kapitel 7.5 zu beachten.“
„Ist in der Anlage des Kunden regelmäßig wiederkehrend ein Betriebsstrom von mehr als 63 A zu erwarten, so stimmt der Errichter die Art der Mess- und Steuereinrichtung und entsprechend die Ausführung des Zählerplatzes mit dem Netzbetreiber ab.“
Literatur
Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung (NAV Niederspannungs-Anschlussverordnung) vom 1. November 2006, geändert durch Artikel 2, Absatz 5, der Verordnung vom 17. Oktober 2008.
Technische Anschlussbedingungen TAB 2007 für den Anschluss an das Niederspannungsnetz; Stand: Juli 2007.
Verordnung über den Zugang zu Elektrizitätsversorgungsnetzen (Stromnetzzugangsverordnung StromNZV) vom 25. Juli 2005, zuletzt geändert durch Artikel 2, Absatz 1, der Verordnung vom 17. Oktober 2008.
Weitere Bilder
Vom Auftraggeber gew
Autor
- T. Haubner
Downloads
Laden Sie diesen Artikel herunterTop Fachartikel
In den letzten 7 Tagen:
Sie haben eine Fachfrage?
