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Fortbildung

Elkonet - Bestandsschutz an elektrischen Anlagen

ep9/2013, 1 Seite

Der "Bestandsschutz" von elektrischen Anlagen ist immer wieder ein kritisch und kontrovers diskutiertes Themenfeld. Insbesondere bei Erweiterungen elektrischer Anlagen im Altbestand stellt sich die Problematik der Teil- und Komplettsanierung. In dem Workshop der Elkonet-Partner erklärt ein Sachverständiger fallorientiert die Problematik des Bestandsschutzes in Gewerbe- und Industrieobjekten. Anhand von etwa zehn Fallbeispielen muss der Kursteilnehmer entscheiden, ob für die Begründung des Bestandsschutzes (Kasten) die Grunddefinition ausreicht oder ob ggf. eine Anpassungspflicht besteht.


Fortbildung 720 Elektropraktiker, Berlin 67 (2013) 9 elkonet Bestandsschutz an elektrischen Anlagen Fallstricke für den Elektrobetrieb Der „Bestandsschutz“ von elektrischen Anlagen ist immer wieder ein kritisch und kontrovers diskutiertes Themenfeld. Insbesondere bei Erweiterungen elektrischer Anlagen im Altbestand stellt sich die Problematik der Teil- und Komplettsanierung. Häufige kommen die Fragen auf: Wann greift die Anlagensicherheit auf Basis der Betriebs sicherheitsverordnung? Wer haftet, wenn eine Anlage weiter betrieben wird, diese aber den heutigen Regeln der Technik nicht entspricht und eine erhöhte Brandgefahr besteht - ausnahmslos der lagenbetreiber - oder steht der ausführende Elektrobetrieb mit in der Verantwortung? Müssen elektrische Anlagen angepasst - sprich erneuert - werden oder tritt der Fall des Bestandsschutzes ein? Diese Punkte werden z. B. zwischen Haus- oder Wohnungs eigentümern, in gewerblichen Objekten von der Geschäftsleitung sowie von Sachverständigen und Errichtern elektrischer Anlagen häufig sehr gegensätzlich und widersprüchlich diskutiert. Im Ergebnis dessen führen solche Diskussionen oft dazu, dass für den jeweiligen Einzelfall meist keine optimale und fachlich korrekte Lösung gefunden wird. Das verwundert nicht, denn wenn es darum geht, eine alte Elektroinstallation zu erweitern oder zu modernisieren und dabei dem technischen Stand anzupassen, wird der Ruf nach dem Bestandsschutz laut - und letztendlich geht es dabei meist um viel Geld. Doch der finanzielle Aspekt darf allein aber nie ausschlaggebend für das Beantworten der eingangs gestellten Fragen sein. Es müssen neben rein rechtlichen und normativen Vorgaben immer auch sicherheitstechnische Erwägungen bei der Entscheidung für den Umfang der Anpassung der Elektroinstallation eine Rolle spielen. Elkonet-Workshop In dem Workshop der Elkonet-Partner erklärt ein Sachverständiger fallorientiert die Problematik des Bestandsschutzes in Gewerbe- und Industrieobjekten. Anhand von etwa 10 Fallbeispielen muss der Kursteilnehmer entscheiden, ob für die Begründung des Bestandsschutzes (Kasten) die Grunddefinition ausreicht oder ob ggf. eine Anpassungspflicht besteht. Diskussion und Erfahrungsaustausch Durch den Workshop-Charakter entsteht aufgrund der Auswahl der Fallbeispiele gewollt eine Diskussion und damit ein Erfahrungsaustausch unter den Kursteil nehmern. Neben der fachlichen Betrachtung der Vorgaben des Arbeitsschutzgesetzes, des Produktsicherheitsgesetzes, der Betriebssicherheitsverordnung und der Maschinenrichtlinie erwartet den Teilnehmer auch die Auf arbeitung der rechtlichen Folgen aus dem Straf- und Zivilrecht. Anlagen stets individuell betrachten Im Workshop wird schnell deutlich, dass man eine elektrische Anlage nicht grundsätzlich nach einem standardisierten Schema in die Thematik „Bestandsschutz ja/nein“ einstufen kann. Jede Anlage ist individuell zu betrachten. Dabei können sich durch Aspekte, wie z. B. des akuten Brandschutzes, der Raum- oder Gebäudeart und deren Nutzung - u. a. landwirtschaftliche oder feuergefährdete Betriebsstätten oder Arbeitsplätze für die gewerbliche Nutzung - völlig unterschiedliche Beurteilungen ergeben. Um kompetent beim Kunden auftreten zu können, hat sich dieses Seminar als ein „Muss“ für jeden erfahrenen Elektromonteur, Obermonteur und Elektromeister erwiesen. Weitere Informationen können bei den Elkonet-Bildungsstätten (siehe TERMINE) angefragt werden - vgl. auch: www.elkonet.de. K. Schumacher In der Elektrotechnik ist folgende Regelung zur Umsetzung des „Bestandsschutzes“ allgemein anerkannt: „... wenn die elektrische Anlage zu ihrem Errichtungszeitpunkt den ,,allgemein anerkannten Regeln der Technik“ entsprochen hat, besteht formal „Bestandsschutz...“ Ausnahmen, in denen der Bestandsschutz nicht greift, sind: Anpassungsforderungen, Nutzungsänderungen, akute Gefahr im Verzug, wesentliche Änderungen oder Erweiterungen (Neuanlage). termin E Kurs „Bestandsschutz an elektrischen Anlagen“ Unterrichtseinheiten Kurstermine Bildungszentrum/Kontakt 4 UE 09.10.2013 BZL Lauterbach: 06641 91170 www.bzl-lauterbach.de info@bzl-lauterbach.de 4 UE 09.10.2013 etz Stuttgart: 0711 9559160 www.etz-stuttgart.de info@etz-Stuttgart.de 4 UE 10.10.2013 etz Aalen: 07361 8809457 www.etz-aalen.de info@etz-aalen.de 4 UE 09.10.2013 ZEIT Nürnberg: 0911 2747880 www.zeit-nuernberg.de info@zeit-nuernberg.de 4 UE 31.10.2013 BFE Oldenburg: 0441 340920 www.BFE.de info@BFE.de 4 UE 31.10.2013 BZE Hamburg: 040 25402047 www.bze-hamburg.de bze@nfe24.de 4 UE 31.10.2013 EBZ Dresden: 0351 8506300 www.ebz.de info@ebz.de Nicht dem Stand der Technik entsprechend gegen Berührung geschützter Sicherungsverteiler Nicht den normativen Vorgaben entsprechender Steuerungsverteiler Fotos: etz Stuttgart

Autor
  • K. Schumacher
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