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Elektrotechnik | Messen und Prüfen | Installationstechnik

Elektroinstallation in Kleingartenanlagen

ep4/2004, 1 Seite

Der Vorstand eines Kleingartenvereins (KGV) weist in einem „Merkblatt“ an, dass alle Pächter auf eigene Kosten den ordnungsgemäßen Zustand der Elektroinstallation ihrer Lauben feststellen lassen müssen. Wenn sie dieses nicht tun, werden ihre Anlagen vom Netz des Kleingartenvereins getrennt. Mit welchem Recht kann der Vorstand solche Auflagen erteilen? Jeder Besitzer einer elektrischen Anlage ist für die Sicherheit selbst zuständig. Dem Kleingartenverein/Vorstand gehört das Grundstück und die Laube nicht, er verwaltet es nur. Gefordert wird weiterhin, alle vier Jahre eine Wiederholungsprüfung durchzuführen (Forderung des Gesetzesgebers). Nach BGV A2 (früher VBG 4) trifft dieses zu, leider jedoch nicht für den privaten Bereich, oder sind aktuelle Prüfintervalle für den privaten Bereich schon erarbeitet und festgelegt worden?


   

Autor
  • J. Schliephacke
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