Ich bin Elektroingenieur und habe vor, mich mit einem Ingenieurbüro selbständig zu machen. Zunächst will ich mein Gewerbe für die Installation, Einrichtung und Beratung des gesamten Bedarfs der Kommunikationstechnik im Haus anmelden. Im Rahmen dieser Arbeiten kommen auch vereinzelt Starkstrom-Elektroinstallationen vor. Kann ich mich in die Handwerksrolle des Elektroinstallationshandwerks eintragen lassen und damit auch in das Installateurverzeichnis des örtlichen EVU, um Elektroinstallationen offiziell ausführen zu können, oder muss ich diese Arbeiten vom ortsansässigen Elektromeister ausführen lassen?